Frühstart-Rente: Stand der Gesetzgebung
Stand: 19.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Stand 19.10.2026, Gesetzgebung nicht abgeschlossen. Der Bundestag hat die Frühstart-Rente am 16.10.2026 beschlossen. Der Bundesrat hat noch nicht abschließend entschieden. Alle Angaben können sich noch ändern. Quelle der Details: Berichterstattung des Bundestags zum Regierungsentwurf, der im Finanzausschuss geändert wurde. Die endgültige Gesetzesfassung liegt erst nach der Verkündung vor.
Neben dem Altersvorsorgedepot für Erwachsene plant die Bundesregierung eine staatliche Förderung für Kinder: die Frühstart-Rente. Hier steht, was nach den Angaben des Bundestags feststeht und was noch offen ist. Stand: 19.10.2026, die Gesetzgebung ist nicht abgeschlossen.
Wo steht das Gesetzgebungsverfahren?
- Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer Frühstartrente“ (BT-Drs. 21/7864) am Freitag, 16. Oktober 2026, in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen, mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.
- Der Bundesrat hat noch nicht abschließend entschieden. Ein verlässlicher Termin steht noch nicht fest.
- Erst nach der Befassung des Bundesrats und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten.
Weil sich Details noch ändern können, ersetzt dieser Text nicht den Blick in das später verkündete Gesetz.
Was ist geplant?
Nach der Darstellung des Bundestags zum Regierungsentwurf:
- Förderung: Der Staat zahlt zehn Euro pro Monat und Kind in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge ein, für Kinder zwischen dem sechsten und dem achtzehnten Lebensjahr.
- Startjahrgang: Zunächst ist der Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen (Jahrgang 2020) dabei. Für ältere Kinder können Verträge abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Jahrgang der Sechsjährigen einbezogen.
- Produkte: Für die Auswahl sollen die Regeln des Standarddepot-Vertrags der privaten Altersvorsorge übernommen werden. Der Vertrag soll elektronisch abgeschlossen werden können, eine Beratung sei nicht erforderlich.
- Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen: Dann sollen die zehn Euro pro Monat und Kind kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür soll zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet werden.
- Eigene Einzahlungen: Laut Entwurf können Eltern und andere durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr aufstocken. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme angeregt, die Einzahlungen auf einen zusätzlichen zweiten Vertrag nicht steuerlich zu begünstigen; die Bundesregierung stimmte dem in ihrer Gegenäußerung zu. Ob die beschlossene Fassung das übernimmt, zeigt erst der verkündete Gesetzestext.
- Auszahlung: Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein.
- Übergang: Es soll ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit möglich sein.
Rechenbeispiel aus der Debatte
In der Bundestagsdebatte wurde vorgerechnet, dass zehn Euro Förderung im Monat bis zum 18. Geburtstag einen Betrag von 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen ergeben (12 Jahre mal 12 Monate mal 10 Euro = 1.440 Euro). Was daraus wird, hängt von der Wertentwicklung und den Kosten ab. Eine Prognose geben wir nicht ab. Die Wirkung von Kosten zeigt der Kostenrechner.
Kritik und Debatte
Der Bundestag berichtet über kontroverse Punkte: Die AfD hielt zehn Euro im Monat für zu wenig, die Linke kritisierte die Verknüpfung von Bildungsauftrag und Vertragsabschluss, und der Verbraucherzentrale Bundesverband bewertete in der Anhörung die Möglichkeit zusätzlicher Einzahlungen von 6.840 Euro im Jahr als zu hoch. Das sind Positionen aus der parlamentarischen Beratung, keine Bewertung von uns.
Wie es weitergeht
Entscheidend ist der Bundesrat und danach die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Konkrete Anbieterangebote für die Frühstart-Rente gibt es noch nicht. Diesen Text prüfen wir, sobald der Bundesrat entschieden hat. Zum Altersvorsorgedepot für Erwachsene: Startseite.
Häufige Fragen
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Der Bundestag hat das Gesetz am 16. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat steht Stand 19.10.2026 noch aus. Erst danach kann das Gesetz verkündet werden und in Kraft treten.
Wie viel Geld gibt es?
Geplant ist eine staatliche Förderung von zehn Euro pro Monat und Kind. Sie ist für Kinder zwischen dem sechsten und dem achtzehnten Lebensjahr vorgesehen.
Für welche Kinder gilt die Förderung?
Laut Bundestag soll die Frühstart-Rente zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen starten (Jahrgang 2020). Für ältere Kinder sind Verträge möglich, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der Sechsjährigen hinzu.
Was hat das mit dem Altersvorsorgedepot zu tun?
Laut Gesetzentwurf sollen für die Auswahl der Produkte die Regeln des Standarddepot-Vertrags der privaten Altersvorsorge übernommen werden, und es soll ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit möglich sein.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente (Textarchiv, 16.10.2026)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente, BT-Drs. 21/7864 (Beschlussempfehlung des Finanzausschusses: BT-Drs. 21/8606)
Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner und Kostenrechner. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.