Ratgeber zum Altersvorsorgedepot
Sachliche Erklärungen mit Fundstellen im Gesetz. Stand der Inhalte jeweils am Anfang des Textes.
- Kinderzulage im Altersvorsorgedepot
Bis zu 300 € je Kind: Berechnung, Tabelle für 1 bis 3 Kinder, Zuordnung bei Eltern und die offene Frage bei mehreren Kindern.
- Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Neu ab 2027: Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 können gefördert werden. Voraussetzungen und Versorgungswerke.
- Altersvorsorgedepot für Beamte
Beamte gehören zum begünstigten Personenkreis. Entscheidend ist die rechtzeitige Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle.
- Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot
Bestandsverträge behalten altes Recht. Was die unwiderrufliche Erklärung und ein Neuabschluss nach 2026 bedeuten.
- Auszahlphase beim Altersvorsorgedepot
Beginn mit 65 bis 70, Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis zu 30 % einmalig. So ist die Auszahlung geregelt.
- Frühstart-Rente: Stand der Gesetzgebung
10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18. Bundestag hat am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat steht noch aus.
- Anbieterwechsel beim Altersvorsorgedepot: Fristen und Kosten
Kündigung mit 3 Monaten zum Quartalsende, in den ersten 5 Jahren höchstens 150 € Wechselkosten beim alten Anbieter.
- Steuern beim Altersvorsorgedepot
Beiträge bis 1.800 € plus Zulage abziehbar, Finanzamt prüft Zulage gegen Steuervorteil, Auszahlung wird nachgelagert besteuert.
- Zulässige Anlagen und Standarddepot
Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Staatsanleihen ja, Einzelaktien nein. Standarddepot mit zwei Fonds und Kostendeckel 1,0 %.
- Wer wird gefördert? Berechtigte, Grundzulage, Ehepartner
Wer zum Personenkreis gehört, Grundzulage und Mindesteigenbeitrag, Zulage für nicht berechtigte Ehepartner (bis 175 €) und der Zulageantrag.
- Tod und Vererbung beim Altersvorsorgedepot
Was mit dem Guthaben passiert: Übertragung auf den Ehepartner, Rentengarantiezeit und was das Gesetz zu Erben und Rückforderung sagt.