Kostenrechner: Wie stark wirken sich Kosten aus?
Zwei Kostenquoten, ein Sparplan: Der Rechner zeigt, wie viel Endkapital die jährlichen Kosten über die Jahre kosten können.
Stand der Rechtslage: 19.10.2026
Keine Prognose. Die Rendite ist eine Annahme, die Sie frei wählen. Niemand kennt die künftige Wertentwicklung. Die voreingestellten Kostenquoten (0,2 % und 1,0 %) sind Beispielwerte und keine Konditionen eines bestimmten Anbieters.
Ergebnis nach Jahren
| Variante A | Variante B | |
|---|---|---|
| Kostenquote pro Jahr | ||
| Rendite nach Kosten pro Jahr (Näherung) | ||
| Monatliche Verzinsung | ||
| Endkapital (nominal, vor Steuern) |
Differenz:
- Eigene Einzahlungen insgesamt:
- Zulagen insgesamt (angenommen, je Monat anteilig gutgeschrieben):
Hinweis: Gefördert werden nur Beiträge bis 1.800 € im Jahr (150 € im Monat). Die jährliche Einzahlung ist auf 6.840 € (570 € im Monat) begrenzt; Zulagen zählen dabei nicht mit (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AltZertG). Der Rechner begrenzt Ihre Eingabe nicht.
Welche Anbieter ein Altersvorsorgedepot anbieten: Übersicht
So rechnet der Rechner
- Der Beitrag wird am Ende jedes Monats eingezahlt.
- Rendite nach Kosten = Rendite vor Kosten minus Kostenquote. Das ist eine Näherung.
- Die monatliche Verzinsung ist (1 + Rendite nach Kosten)1/12 − 1, sodass zwölf Monate wieder die Jahresrendite ergeben.
- Mit Zulagen: Die Jahreszulage (Grundzulage aus Ihrem Jahresbeitrag, ohne Kinder und ohne Bonus) wird auf zwölf Monate verteilt und zum Beitrag addiert. Tatsächlich werden Zulagen einmal jährlich nach Antrag gutgeschrieben, das Ergebnis weicht daher leicht ab.
- Nicht berücksichtigt: Steuern, Inflation, Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug, Kosten, die nicht in der Quote stecken, und Auszahlphase.
Warum Kosten zählen
Kosten werden jedes Jahr vom angesparten Vermögen abgezogen und fehlen dann für den Zinseszins. Schon ein Prozentpunkt Unterschied wirkt über Jahrzehnte spürbar. Das Gesetz verlangt deshalb, dass Anbieter die Effektivkosten ihrer Verträge ermitteln und ausweisen, nach dem Gesamtkostenindikator der EU-Regeln für Basisinformationsblätter (§ 2a Abs. 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, AltZertG).
Kostendeckel von 1,0 % nur beim Standarddepot
Für einen Standarddepot-Vertrag (§ 1 Abs. 1c AltZertG) dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % betragen (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Maßgebend sind die im Produktinformationsblatt angegebenen Effektivkosten. Die Vorschrift nennt den Deckel ausdrücklich nur für diese Vertragsart. Bei anderen Altersvorsorgedepot-Verträgen sieht § 2a Abs. 2 keine solche Grenze vor.
Mehr zur Zulage: Zulagenrechner. Zum Vertragswechsel und seinen gesetzlichen Kostengrenzen: Ratgeber Anbieterwechsel.