Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot: Zulagen und Kosten klar nachgerechnet

Ab dem 01.01.2027 fördert der Staat das neue Altersvorsorgedepot mit Zulagen. Hier rechnen Sie nach, wie viel Zulage Sie bekommen und wie stark Kosten wirken.

Welche Banken und Broker ein Altersvorsorgedepot angekündigt haben: Anbieterübersicht

Stand: 19.10.2026. Rechtsgrundlage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156. Allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Rechenbeispiel: Zulage im Jahrnach §§ 84 bis 86 EStG ab 2027

EigenbeitragGrundzulagemit 1 Kind
10 € im Monat120 € im Jahr60 €180 €
25 € im Monat300 € im Jahr150 €450 €
50 € im Monat600 € im Jahr240 €540 €
100 € im Monat1.200 € im Jahr390 €690 €
150 € im Monat1.800 € im Jahr540 €840 €
Gerechnet mit dem Zulagenrechner dieser Seite. Ohne Bonus unter 25 und ohne Ehepartner. „Mit 1 Kind“: Grundzulage plus Kinderzulage, wenn Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt wird. Bei 150 € im Monat ist die volle Grundzulage erreicht.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form des zertifizierten, staatlich geförderten Altersvorsorgevertrags. Es ist Teil der Reform der privaten Altersvorsorge durch das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Sie zahlen Beiträge in ein Depot ein, das in bestimmte Anlagen investiert, und erhalten dafür staatliche Zulagen und gegebenenfalls einen Steuervorteil. Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit 65, als lebenslange Zahlung oder als Auszahlplan.

Zertifizierte Verträge müssen von den Anbietern erst noch angeboten werden. Welche Anbieter ein Altersvorsorgedepot angekündigt haben und was sie dazu veröffentlichen, zeigt die Anbieterübersicht.

Die wichtigsten Fakten mit Fundstelle

  • Grundzulage: höchstens 540 € im Jahr

    50 % der ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % der Beiträge zwischen 360,01 € und 1.800 €. Einmalig 200 € mehr, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Fundstelle: § 84 EStG
  • Kinderzulage: bis zu 300 € je Kind

    100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind, für das Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt wird.

    Fundstelle: § 85 Abs. 1 EStG
  • Mindesteigenbeitrag: 120 € im Jahr

    Ohne mindestens 120 € Eigenbeitrag im Beitragsjahr gibt es weder Grund- noch Kinderzulage.

    Fundstelle: § 86 EStG
  • Steuerlich abziehbar: bis 1.800 € plus Zulage

    Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulage können als Sonderausgaben abgezogen werden.

    Fundstelle: § 10a Abs. 1 EStG
  • Einzahlung: höchstens 6.840 € im Jahr

    Mehr darf pro Jahr nicht eingezahlt werden; gefördert werden aber nur Beiträge bis 1.800 €.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AltZertG
  • Anlagen: Fonds, ETF-artige OGAW, Staatsanleihen

    OGAW und offene Publikums-AIF bis Risikoklasse 5, ELTIF sowie Euro-Staatsanleihen. Einzelaktien gehören nicht zu den aufgeführten Anlagen. Eine Kapitalgarantie ist beim Depot nicht vorgesehen.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1b AltZertG
  • Standarddepot: Kostendeckel 1,0 %

    Standarddepot-Verträge haben zwei Fonds (OGAW) und einen Lebenszyklus-Mechanismus. Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % betragen. Der Deckel gilt nur für diese Vertragsart.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1c, § 2a Abs. 2 AltZertG
  • Auszahlung: Beginn zwischen 65 und 70

    Monatliche Rente oder Auszahlplan, der frühestens mit 85 endet; bis zu 30 % des Kapitals dürfen einmalig ausgezahlt werden. Die Leistungen werden nachgelagert besteuert.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 4 AltZertG; § 22 Nr. 5 EStG

Wer förderberechtigt ist, regelt § 10a EStG: unter anderem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und neu auch bestimmte Selbstständige. Einzelheiten stehen im Ratgeber Wer wird gefördert? und in den Ratgebern unten. Die Fakten stützen sich auf das Bundesgesetzblatt und die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 21/4088).

Ratgeber

Wichtig: Diese Seite bietet allgemeine Information und Rechner. Sie gibt keine persönliche Empfehlung für Produkte oder Anbieter. Zu Ihrer Situation berät Sie die Verbraucherzentrale oder eine zugelassene Beratung.