Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot-Selbst-Check

Zehn kurze Fragen zu Tätigkeit, Familie, Einkommen und bestehenden Verträgen. Danach sehen Sie, nach welcher Regel Sie gefördert werden, wie hoch die Zulagen bei Ihrem Beitrag wären und welche Punkte noch zu klären sind.

Rechtsstand 21.10.2026, Gesetzesfassung ab 01.01.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.

So arbeitet der Selbst-Check

Der Selbst-Check ordnet Ihre Antworten festen Regeln aus dem Einkommensteuergesetz in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung zu. Ob Sie zum geförderten Personenkreis gehören, richtet sich nach § 10a Abs. 1 EStG, die mittelbare Förderung über den Ehepartner nach § 79 Satz 2 EStG. Grundzulage, Bonus und Kinderzulage rechnet er nach §§ 84 bis 86 EStG, genauso wie der Zulagenrechner.

Für den Steuervorteil setzt er als zu versteuerndes Einkommen pauschal 80 % der Mitte Ihres Einkommensbands an, bei „bis 15.000 €“ 80 % eines Richtwerts von 12.000 € und bei „über 100.000 €“ 80 % eines Richtwerts von 120.000 €. Daraus berechnet er den Grenzsteuersatz nach dem Tarif des § 32a EStG für 2026. Bei Zusammenveranlagung gilt das Splittingverfahren. Das ist eine Näherung: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Ihre tatsächlichen Abzüge bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist die Günstigerprüfung des Finanzamts (§ 10a Abs. 2 EStG).

Sonderfälle kann der Check nicht beurteilen. Bei Grundsicherungsgeld, Pflege von Angehörigen, Erwerbsminderung oder Wohn-Riester zeigt er „bitte klären“ und nennt die Stelle, die Auskunft gibt. Der Selbst-Check wählt keinen Anbieter und kein Produkt für Sie aus. Die Anbieterübersicht im PDF gibt nur wieder, was die Anbieter selbst angeben.

Allgemeine Information und Berechnung nach Ihren Angaben. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Empfehlung bestimmter Produkte. Unabhängige Beratung zur Altersvorsorge bieten die Verbraucherzentralen.