Altersvorsorgedepot-Selbst-Check
Zehn kurze Fragen zu Tätigkeit, Familie, Einkommen und bestehenden Verträgen. Danach sehen Sie, nach welcher Regel Sie gefördert werden, wie hoch die Zulagen bei Ihrem Beitrag wären und welche Punkte noch zu klären sind.
Rechtsstand 21.10.2026, Gesetzesfassung ab 01.01.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Ihr Ergebnis
Die drei wichtigsten Punkte nach Ihren Angaben
Allgemeine Information und Berechnung nach Ihren Angaben. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Empfehlung bestimmter Produkte. Rechenbeispiel auf Basis Ihrer Angaben, Rechtsstand 21.10.2026.
Der ausführliche Bericht als PDF
Der Bericht rechnet mit Ihren Angaben weiter und erklärt die Regeln dahinter. Je nach Ihren Angaben sind es neun bis zwölf Seiten, davon etwa vier Seiten Anbieterübersicht, die für alle Leser gleich ist:
- Ihre Angaben und Ergebnis auf einen Blick
- Förderberechtigung
- Zulagen und Steuer
- Hochrechnung bis 67
- Ihr Riester-Vertrag (nur wenn vorhanden)
- Altersvorsorgedepot und freier ETF-Sparplan
- Fristen und nächste Schritte
- Anbieterübersicht (für alle Leser gleich)
- Quellen und Hinweise
Beispiele ansehen: Angestellte mit zwei Kindern und Riester-Vertrag (PDF, 11 Seiten) und Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht (PDF, 10 Seiten).

Einmalig 14,90 €, ohne Abo und ohne Konto. Das PDF entsteht nach der Zahlung in Ihrem Browser.
Hinweis: Allgemeine Information und Berechnung nach Ihren Angaben. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Empfehlung bestimmter Produkte.
Bezahlen per Karte, je nach Gerät auch mit Apple Pay oder Google Pay. Danach kommen Sie hierher zurück, Ihre Angaben sind noch da, und das PDF wird heruntergeladen. Verkäufer ist Stripe (auf der Zahlungsseite „Verkauft über Link“), Stripe schickt Ihnen Beleg und Rechnung per E-Mail und beantwortet Fragen zur Zahlung. An Stripe geht nur der Kauf, nicht Ihre Angaben. Näheres unter Kauf und Bezahlung.
Alle Regeln und Rechenwege aus dem Bericht stehen auch kostenlos in den Ratgebern dieser Seite. Das PDF fasst sie für Ihre Angaben zusammen.
So arbeitet der Selbst-Check
Der Selbst-Check ordnet Ihre Antworten festen Regeln aus dem Einkommensteuergesetz in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung zu. Ob Sie zum geförderten Personenkreis gehören, richtet sich nach § 10a Abs. 1 EStG, die mittelbare Förderung über den Ehepartner nach § 79 Satz 2 EStG. Grundzulage, Bonus und Kinderzulage rechnet er nach §§ 84 bis 86 EStG, genauso wie der Zulagenrechner.
Für den Steuervorteil setzt er als zu versteuerndes Einkommen pauschal 80 % der Mitte Ihres Einkommensbands an, bei „bis 15.000 €“ 80 % eines Richtwerts von 12.000 € und bei „über 100.000 €“ 80 % eines Richtwerts von 120.000 €. Daraus berechnet er den Grenzsteuersatz nach dem Tarif des § 32a EStG für 2026. Bei Zusammenveranlagung gilt das Splittingverfahren. Das ist eine Näherung: Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Ihre tatsächlichen Abzüge bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist die Günstigerprüfung des Finanzamts (§ 10a Abs. 2 EStG).
Sonderfälle kann der Check nicht beurteilen. Bei Grundsicherungsgeld, Pflege von Angehörigen, Erwerbsminderung oder Wohn-Riester zeigt er „bitte klären“ und nennt die Stelle, die Auskunft gibt. Der Selbst-Check wählt keinen Anbieter und kein Produkt für Sie aus. Die Anbieterübersicht im PDF gibt nur wieder, was die Anbieter selbst angeben.
Allgemeine Information und Berechnung nach Ihren Angaben. Keine Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung, keine Empfehlung bestimmter Produkte. Unabhängige Beratung zur Altersvorsorge bieten die Verbraucherzentralen.