Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot-Rechner: Vermögen bei Rentenbeginn und Auszahlplan

Der Rechner zeigt in einer Modellrechnung, wie viel Vermögen bis zum Rentenbeginn zusammenkommen kann und wie hoch die monatliche Auszahlung im Auszahlplan mindestens ausfällt. Er berücksichtigt Zulagen, Kinder, Berufseinsteiger-Bonus, Riester-Übertrag, Einmalzahlungen und einen Ehepartner. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

Stand der Rechtslage: 21.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156, gilt ab 01.01.2027)

Modellrechnung, keine Prognose. Rendite und Kosten sind Annahmen, die Sie frei wählen. Niemand kennt die künftige Wertentwicklung, und das Altersvorsorgedepot hat keine Kapitalgarantie. Der Rechner ist allgemeine Information und keine Anlageberatung.

1. Ansparphase

Die Auszahlung darf nicht vor dem 65. und nicht erstmals nach dem 70. Geburtstag beginnen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltZertG). Ausnahme: Beginnt vorher eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, ist auch ein früherer Beginn möglich. Der Rechner kennt diese Ausnahme nicht.

Gefördert werden Beiträge bis 150 € im Monat (1.800 € im Jahr). Mehr dürfen Sie einzahlen, bis 570 € im Monat.

Zum Beispiel Weihnachtsgeld, jedes Jahr in dieser Höhe im Dezember.

Steuerfrei übertragenes Kapital zählt nicht zur Einzahlungsgrenze von 6.840 € im Jahr. Es kommt zu Beginn 2027 in den Vertrag.

2. Zulagen

Tragen Sie das Alter jedes Kindes am 1. Januar 2027 ein. Die Kinderzulage gibt es in jedem Jahr, in dem das Kind zu Jahresbeginn jünger ist als die Kindergeldgrenze (§ 85 EStG).

3. Annahmen zu Rendite und Kosten

Beides sind Annahmen, keine Prognosen. Die Kostenquote ist ein Beispielwert und nicht die Kondition eines bestimmten Anbieters.

4. Auszahlung

Mindestens 85 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AltZertG).

Höchstens 30 % (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG).

Das Restkapital bleibt im Auszahlplan angelegt. Annahme: niedriger als in der Ansparphase, weil viele Sparer vor dem Rentenbeginn Risiko abbauen.

Ergebnis

Vermögen bei Rentenbeginn mit Jahren (nominal, vor Steuern)

Ansparphase über Jahre ()
Eigene Beiträge insgesamt
Zulagen insgesamt
Übertragenes Kapital (Riester)
Erträge nach Kosten
Vermögen bei Rentenbeginn

Auszahlung

Auszahlplan von bis Jahren ( Monate)
Teilauszahlung zu Beginn
Kapital im Auszahlplan
Mindestens pro Monat im ersten Jahr (80-Prozent-Regel)
Pro Monat, wenn das Kapital bis zum Planende genau aufgebraucht wird
Mindestrate im letzten Planjahr (mit )
Restkapital am Planende

Die 80-%-Regel nennt eine Untergrenze: Der Anbieter darf höhere Raten zahlen. Gesetzlich ist nur festgelegt, dass mindestens 80 % des Restkapitals auf die Restmonate verteilt werden und ein Rest am Ende ausgezahlt wird.

Diese Beträge sind Bruttobeträge. Auszahlungen werden nachgelagert versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG), und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Der Rechner zieht beides nicht ab. Mehr dazu im Ratgeber Steuern und im Ratgeber Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlung.

Vermögensentwicklung

Zahlen als Tabelle
AlterBeiträgeZulagenErträgeVermögen

So rechnet der Rechner

Alles läuft in Ihrem Browser. Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) in der Fassung ab dem 01.01.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Ansparphase

Auszahlphase

Nicht berücksichtigt

Der Rechner enthält keine Steuern und keine Sozialabgaben, auch nicht auf die Auszahlung (§ 22 Nr. 5 EStG). Er rechnet ohne Inflation, ohne den Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG), ohne Beitragssteigerungen, ohne den Risikoabbau des Standarddepots kurz vor der Auszahlung (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG), ohne Garantien und ohne Kosten, die nicht in der Kostenquote stecken. Alle Beträge sind nominal. Wegen der Inflation hat ein Euro in 30 Jahren weniger Kaufkraft als heute.

Häufige Fragen

Wie viel Vermögen kommt mit dem Altersvorsorgedepot zusammen?

Das hängt von Beitrag, Laufzeit, Rendite und Kosten ab, und die Rendite kennt niemand im Voraus. Als Modellrechnung: Wer mit 35 Jahren 150 € im Monat einzahlt (1.800 € im Jahr, die Höchstförderung nach § 84 EStG), bis 67 spart und eine Rendite von 5 % vor Kosten bei 0,5 % Kosten pro Jahr annimmt, kommt auf rund 163.208 €. Davon sind 57.600 € eigene Beiträge und 17.280 € Zulagen. Das ist keine Prognose und kein Versprechen. Ändern Sie die Annahmen im Rechner und sehen Sie, wie stark das Ergebnis schwankt.

Wie hoch ist die monatliche Auszahlung im Auszahlplan?

Beim Auszahlplan wird die Monatsrate zu Beginn und danach in Abständen von bis zu drei Jahren neu festgelegt. Mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals werden durch die Zahl der Monate bis zum Ende des Plans geteilt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AltZertG). Im Beispiel oben (Plan bis 85, 3 % Rendite vor Kosten nach Rentenbeginn) ergibt das im ersten Jahr mindestens etwa 604 € im Monat, bei einem Plan bis 90 etwa 473 €. Ein Anbieter darf mehr zahlen. Das Restkapital wird am Ende ausgezahlt. Von den Beträgen gehen noch Steuer (§ 22 Nr. 5 EStG) und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherung ab, die der Rechner nicht abzieht.

Wie wirken ein Riester-Übertrag und Einmalzahlungen?

Kapital aus einem Riester-Vertrag, das steuerfrei übertragen wird (§ 3 Nr. 55a bis 55e EStG), zählt nicht zur Einzahlungsgrenze von 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Es bringt keine neue Zulage, wächst aber im neuen Vertrag mit. Einmalzahlungen zählen dagegen zu den Beiträgen und mit dem Monatsbeitrag zur Grenze. Zulagen und Steuerabzug gibt es nur für Beiträge bis 1.800 € im Jahr. Was darüber liegt, wird zwar angelegt, aber nicht gefördert.

Kann ich den Rechner auch für ein Ehepaar nutzen?

Ja. Setzen Sie den Haken bei Ehepartner und tragen Sie dessen Monatsbeitrag ein. Ist der Ehepartner nur mittelbar zulageberechtigt, erhält er für seinen eigenen Vertrag eine Grundzulage von höchstens 175 € im Jahr, wenn er selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlt (§ 84 Satz 3 EStG, § 79 Satz 2 EStG). Die Berechnung folgt dem Zulagenrechner. Der Rechner unterstellt für beide dasselbe Alter und denselben Rentenbeginn. Einen eigenen Anspruch des Ehepartners auf Zulagen prüft der Selbst-Check.