Altersvorsorgedepot-Rechner: Vermögen bei Rentenbeginn und Auszahlplan
Der Rechner zeigt in einer Modellrechnung, wie viel Vermögen bis zum Rentenbeginn zusammenkommen kann und wie hoch die monatliche Auszahlung im Auszahlplan mindestens ausfällt. Er berücksichtigt Zulagen, Kinder, Berufseinsteiger-Bonus, Riester-Übertrag, Einmalzahlungen und einen Ehepartner. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Stand der Rechtslage: 21.10.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156, gilt ab 01.01.2027)
Modellrechnung, keine Prognose. Rendite und Kosten sind Annahmen, die Sie frei wählen. Niemand kennt die künftige Wertentwicklung, und das Altersvorsorgedepot hat keine Kapitalgarantie. Der Rechner ist allgemeine Information und keine Anlageberatung.
Ergebnis
Vermögen bei Rentenbeginn mit Jahren (nominal, vor Steuern)
| Eigene Beiträge insgesamt | |
|---|---|
| Zulagen insgesamt | |
| Übertragenes Kapital (Riester) | |
| Erträge nach Kosten | |
| Vermögen bei Rentenbeginn |
Auszahlung
| Teilauszahlung zu Beginn | |
|---|---|
| Kapital im Auszahlplan | |
| Mindestens pro Monat im ersten Jahr (80-Prozent-Regel) | |
| Pro Monat, wenn das Kapital bis zum Planende genau aufgebraucht wird | |
| Mindestrate im letzten Planjahr (mit ) | |
| Restkapital am Planende |
Die 80-%-Regel nennt eine Untergrenze: Der Anbieter darf höhere Raten zahlen. Gesetzlich ist nur festgelegt, dass mindestens 80 % des Restkapitals auf die Restmonate verteilt werden und ein Rest am Ende ausgezahlt wird.
Diese Beträge sind Bruttobeträge. Auszahlungen werden nachgelagert versteuert (§ 22 Nr. 5 EStG), und es können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Der Rechner zieht beides nicht ab. Mehr dazu im Ratgeber Steuern und im Ratgeber Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlung.
Vermögensentwicklung
Zahlen als Tabelle
| Alter | Beiträge | Zulagen | Erträge | Vermögen |
|---|
Welche Anbieter ein Altersvorsorgedepot anbieten, zeigt die Übersicht. Nur die Zulagen pro Jahr rechnet der Zulagenrechner, die Wirkung der Kosten der Kostenrechner.
So rechnet der Rechner
Alles läuft in Ihrem Browser. Der Rechner ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) in der Fassung ab dem 01.01.2027 (BGBl. 2026 I Nr. 156).
Ansparphase
- Beginn und Dauer: Die Ansparphase beginnt am 1. Januar 2027. Sie dauert so viele volle Jahre, wie zwischen Ihrem Alter am 1. Januar 2027 und dem Rentenbeginn liegen. Der Rentenbeginn ist auf 65 bis 70 Jahre begrenzt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltZertG).
- Einzahlungen: Der Monatsbeitrag wird am Ende jedes Monats eingezahlt, die Einmalzahlung im Dezember, jedes Jahr in gleicher Höhe. Es gibt keine Beitragsanpassung und keine Dynamik. Die Einzahlung ist auf 6.840 € pro Jahr begrenzt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Liegt Ihre Eingabe darüber, kürzt der Rechner zuerst die Einmalzahlung, dann den Monatsbeitrag, und zeigt einen Hinweis.
- Riester-Übertrag: Steuerfrei übertragenes Kapital (§ 3 Nr. 55a bis 55e EStG) zählt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG nicht zur Grenze von 6.840 €. Der Rechner legt es zu Beginn 2027 an. Es bringt keine Zulage. Ob und wie Ihr Vertrag übertragen werden kann, klärt der Anbieter (Ratgeber Riester und Altersvorsorgedepot).
- Zulagen: Der Rechner nutzt dieselben Formeln wie der Zulagenrechner: Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr (§ 86 EStG), Grundzulage 50 % bis 360 € und 25 % von 360,01 € bis 1.800 € (§ 84 Satz 1 EStG), Kinderzulage 100 % der Beiträge, höchstens 300 € je Kind (§ 85 Abs. 1 EStG). Beiträge über 1.800 € im Jahr bringen keine zusätzliche Zulage. Die Zulage eines Jahres wird am Jahresende gutgeschrieben. In der Praxis kommt sie nach Antrag und etwas später, das Ergebnis fällt dadurch in der Realität leicht niedriger aus.
- Kinder: Sie geben das Alter jedes Kindes am 1. Januar 2027 an. Für ein Kind gibt es die Kinderzulage in jedem Jahr, in dem es zu Jahresbeginn jünger ist als die gewählte Kindergeldgrenze. Später geborene Kinder berücksichtigt der Rechner nicht. Wie die zentrale Stelle die Kinderzulage bei mehreren Kindern in der Praxis behandelt, ist offen (Ratgeber Kinderzulage). Der Rechner folgt wie der Zulagenrechner dem Wortlaut und setzt je Kind den vollen Betrag an.
- Berufseinsteiger-Bonus: Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 € mehr Grundzulage (§ 84 Satz 2 EStG). Der Rechner setzt die 200 € einmal an, im ersten Sparjahr, und nur bei einem Alter unter 25 am 1. Januar 2027 sowie erfülltem Mindesteigenbeitrag. Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, ob „einmalig“ einmal im Leben oder einmal je Vertrag bedeutet. Der Rechner wählt die vorsichtige Lesart.
- Ehepartner: Ein mittelbar zulageberechtigter Ehepartner erhält eine Grundzulage nach derselben Formel, berechnet aus Ihren Beiträgen, höchstens 175 € im Jahr (§ 84 Satz 3 und 4 EStG). Sie fließt in seinen eigenen Vertrag. Der Rechner verlangt dafür einen eigenen Beitrag von mindestens 120 € im Jahr (§ 79 Satz 2 EStG). Für den Ehepartner gelten dieselben Rendite- und Kostenannahmen und dasselbe Alter und derselbe Rentenbeginn wie für Sie. Die Kinderzulage rechnet der Rechner nur in Ihrem Vertrag.
- Rendite und Kosten: Rendite nach Kosten ist Rendite vor Kosten minus Kostenquote. Das ist eine Näherung. Die monatliche Verzinsung ist (1 + Rendite nach Kosten)1/12 − 1, sodass zwölf Monate wieder die Jahresrendite ergeben. Das entspricht dem Kostenrechner. Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % betragen (§ 2a Abs. 2 AltZertG, Ratgeber Standarddepot). Bei anderen Altersvorsorgedepots nennt das Gesetz keinen Deckel.
Auszahlphase
- Teilauszahlung: Bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals können außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Der Rechner zieht den gewählten Anteil zu Beginn ab, ohne Steuer.
- Auszahlplan: Er muss frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden (Nr. 4 Buchst. b Doppelbuchst. aa). Die Monatsrate wird zu Beginn und danach wiederkehrend in gleichen Abständen von bis zu drei Jahren neu festgelegt: Mindestens 80 % des am Stichtag verbleibenden Kapitals werden durch die Zahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit geteilt (Doppelbuchst. bb). Ein etwaiges Restkapital wird am Ende ausgezahlt (Doppelbuchst. cc).
- Vereinfachung im Rechner: Der Rechner legt die Rate genau auf 80 % fest und berechnet sie jährlich neu. Das ist die gesetzliche Untergrenze, ein Anbieter darf mehr auszahlen. Zusätzlich zeigt er die Rate, die das Kapital bis zum Planende genau aufbraucht (Annuität bei konstanter Rendite). Die Raten werden am Monatsende gezahlt. Das Restkapital wird mit der Rendite während der Auszahlung abzüglich derselben Kostenquote verzinst. Welche Kosten ein Anbieter in der Auszahlungsphase berechnet, regelt das Gesetz nicht mit einer Obergrenze, sie müssen aber im Produktinformationsblatt stehen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AltZertG, Ratgeber Kosten).
- Lebenslange Rente: Eine lebenslange Leibrente rechnet der Rechner nicht. Ihre Höhe hängt von der Kalkulation des Anbieters ab. Mehr zu den Formen der Auszahlung steht im Ratgeber Auszahlphase.
Nicht berücksichtigt
Der Rechner enthält keine Steuern und keine Sozialabgaben, auch nicht auf die Auszahlung (§ 22 Nr. 5 EStG). Er rechnet ohne Inflation, ohne den Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG), ohne Beitragssteigerungen, ohne den Risikoabbau des Standarddepots kurz vor der Auszahlung (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG), ohne Garantien und ohne Kosten, die nicht in der Kostenquote stecken. Alle Beträge sind nominal. Wegen der Inflation hat ein Euro in 30 Jahren weniger Kaufkraft als heute.
Häufige Fragen
Wie viel Vermögen kommt mit dem Altersvorsorgedepot zusammen?
Das hängt von Beitrag, Laufzeit, Rendite und Kosten ab, und die Rendite kennt niemand im Voraus. Als Modellrechnung: Wer mit 35 Jahren 150 € im Monat einzahlt (1.800 € im Jahr, die Höchstförderung nach § 84 EStG), bis 67 spart und eine Rendite von 5 % vor Kosten bei 0,5 % Kosten pro Jahr annimmt, kommt auf rund 163.208 €. Davon sind 57.600 € eigene Beiträge und 17.280 € Zulagen. Das ist keine Prognose und kein Versprechen. Ändern Sie die Annahmen im Rechner und sehen Sie, wie stark das Ergebnis schwankt.
Wie hoch ist die monatliche Auszahlung im Auszahlplan?
Beim Auszahlplan wird die Monatsrate zu Beginn und danach in Abständen von bis zu drei Jahren neu festgelegt. Mindestens 80 % des verbleibenden Kapitals werden durch die Zahl der Monate bis zum Ende des Plans geteilt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AltZertG). Im Beispiel oben (Plan bis 85, 3 % Rendite vor Kosten nach Rentenbeginn) ergibt das im ersten Jahr mindestens etwa 604 € im Monat, bei einem Plan bis 90 etwa 473 €. Ein Anbieter darf mehr zahlen. Das Restkapital wird am Ende ausgezahlt. Von den Beträgen gehen noch Steuer (§ 22 Nr. 5 EStG) und gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherung ab, die der Rechner nicht abzieht.
Wie wirken ein Riester-Übertrag und Einmalzahlungen?
Kapital aus einem Riester-Vertrag, das steuerfrei übertragen wird (§ 3 Nr. 55a bis 55e EStG), zählt nicht zur Einzahlungsgrenze von 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Es bringt keine neue Zulage, wächst aber im neuen Vertrag mit. Einmalzahlungen zählen dagegen zu den Beiträgen und mit dem Monatsbeitrag zur Grenze. Zulagen und Steuerabzug gibt es nur für Beiträge bis 1.800 € im Jahr. Was darüber liegt, wird zwar angelegt, aber nicht gefördert.
Kann ich den Rechner auch für ein Ehepaar nutzen?
Ja. Setzen Sie den Haken bei Ehepartner und tragen Sie dessen Monatsbeitrag ein. Ist der Ehepartner nur mittelbar zulageberechtigt, erhält er für seinen eigenen Vertrag eine Grundzulage von höchstens 175 € im Jahr, wenn er selbst mindestens 120 € im Jahr einzahlt (§ 84 Satz 3 EStG, § 79 Satz 2 EStG). Die Berechnung folgt dem Zulagenrechner. Der Rechner unterstellt für beide dasselbe Alter und denselben Rentenbeginn. Einen eigenen Anspruch des Ehepartners auf Zulagen prüft der Selbst-Check.