Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei finanzen.net zero: Was bisher bekannt ist

Kurz gesagt: finanzen.net zero nennt den 01.01.2027 als Start und wirbt mit „gebührenfrei bei ZERO“. Konkrete Konditionen und Fonds hat der Anbieter noch nicht veröffentlicht.

Stand: 20.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Diese Seite gibt wieder, was finanzen.net zero selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 20.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.

Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei finanzen.net zero

Art des Anbieters
Broker
Standarddepot (feste Fondsauswahl)
noch nicht bekannt
Fonds selbst wählen
noch nicht bekannt
Garantie
noch nicht bekannt
Kosten
Wirbt mit „gebührenfrei bei ZERO“ und „keine versteckten Kosten“, nennt aber keine Zahlen. Produktkosten der ETFs und Einzelheiten stehen nicht auf der Seite.
Abschluss
noch nicht bekannt
Geplanter Start
Januar 2027. Kein genauer Starttag bei ZERO; laut Seite „schnellstmöglich“ verfügbar, sobald das Altersvorsorgedepot gesetzlich verankert ist
Vorab-Anmeldung
Warteliste
Bonus
keiner genannt
Riester-Wechsel
Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt

Angaben von finanzen.net zero zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Noch nicht veröffentlicht: Kosten (Zahlen), Fondsliste, Standarddepot-Angabe, Angabe zu Beitragsgarantie, genauer Starttag bei ZERO, Angabe, ob eigene Fondswahl möglich ist.

Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen

finanzen.net zero hat ein Altersvorsorgedepot angekündigt und sammelt Interessenten auf einer Warteliste. Konkrete Konditionen, Fonds und ein Preisverzeichnis für das neue Depot hat der Anbieter bisher nicht veröffentlicht. Diese Seite ordnet ein, was finanzen.net zero selbst schreibt und was das Gesetz für alle Anbieter regelt.

Kurzantwort

finanzen.net zero nennt den 1. Januar 2027 als Start des Altersvorsorgedepots und schreibt, das Angebot werde „schnellstmöglich“ verfügbar sein. Der Anbieter wirbt mit „gebührenfrei bei ZERO“ und „keine versteckten Kosten“. Sparpläne und Einmalbeträge sollen ab 10 € möglich sein, angelegt werden soll in ETFs. Wie hoch die Produktkosten der Fonds sind und welche Fonds zur Auswahl stehen, ist noch nicht bekannt. Über eine Warteliste können Sie sich per E-Mail informieren lassen.

Was finanzen.net zero angekündigt hat

Startdatum und Warteliste. Im Hilfebereich heißt es: „Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.“ Auf der Produktseite schreibt der Anbieter, das Depot werde „schnellstmöglich bei ZERO verfügbar sein“, sobald es gesetzlich verankert ist. Einen festen Eröffnungstag bei finanzen.net zero nennt die Seite nicht. Für die Warteliste tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und können angeben, dass Sie eine Riester-Rente übertragen möchten. Eine Prämie für die Eintragung nennt die Seite nicht. Wer schon vorher ein normales ZERO-Depot eröffnet, soll laut Anbieter im Januar 2027 „nahtlos“ das Altersvorsorgedepot eröffnen können. Ob ein normales Depot Voraussetzung ist, sagt finanzen.net zero nicht ausdrücklich.

Kosten. Die Produktseite beschreibt das Angebot als „gebührenfrei bei ZERO, dem Broker von finanzen.net“, und verspricht „keine versteckten Kosten“. Was genau gebührenfrei sein soll, also Depot, Sparplan, Order oder alles zusammen, erklärt die Seite nicht. Das Preis-Leistungsverzeichnis für Wertpapiere (Stand Oktober 2026) enthält keinen eigenen Abschnitt zum Altersvorsorgedepot. Es beschreibt das normale Depot und lässt sich nicht ohne Weiteres auf das neue Produkt übertragen. Zu den Produktkosten der Fonds (TER) macht der Anbieter keine Angaben.

Anlage und Modelle. Laut Produktseite fließt das Geld „direkt in ETFs“. Sparplan oder Einmalbetrag sollen „ab 10 € monatlich“ möglich sein. In der Vergleichstabelle beschreibt die Seite allgemein, dass Sie im Altersvorsorgedepot „entweder selbst Produkte wählen oder in Form des Standarddepots managen lassen“ können. Ob finanzen.net zero beide Varianten anbieten wird und welche Fonds im Standarddepot stecken, steht in den abgerufenen Quellen nicht.

Riester-Übertrag. Im Hilfebereich heißt es, das Gesetz sehe eine Übertragung von Riester-Verträgen auf das Altersvorsorgedepot vor. „Details zur konkreten Abwicklung“ will der Anbieter mit dem Start 2027 bekanntgeben. Ob und ab wann finanzen.net zero selbst Riester-Guthaben annimmt, ist damit noch offen.

Wer Vertragspartner wird. Für das normale Depot nennt das Preis-Leistungsverzeichnis finanzen.net zero als vertraglich gebundenen Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH, Konto und Depot führt die Baader Bank. Wer beim Altersvorsorgedepot Anbieter im Sinne des Gesetzes wird, steht in den abgerufenen Quellen nicht. Den Namen und die Anschrift des Anbieters muss das Produktinformationsblatt nennen, das Sie vor Vertragsabschluss erhalten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AltZertG).

Auszahlung. Die Seite beschreibt eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % und einen monatlichen Auszahlplan bis mindestens 85. Ob finanzen.net zero auch eine lebenslange Rente anbieten wird, hat der Anbieter bisher nicht veröffentlicht.

Was das Gesetz zu den Eckdaten regelt

Der Rechner auf der Produktseite von finanzen.net zero beruht laut Fußnote auf dem Regierungsentwurf, nicht auf dem verkündeten Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026). Zwischen Entwurf und Gesetz haben sich einzelne Werte geändert. Maßgeblich ist das Gesetz, das ab dem 01.01.2027 gilt (Art. 14 Abs. 2). Die wichtigsten Eckdaten:

Thema Was das verkündete Gesetz regelt Fundstelle
Mindestbeitrag Grundzulage und Kinderzulage gibt es nur, wenn Sie mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen. Darunter gibt es keine Zulage, auch nicht anteilig. § 86 EStG
Höchstbetrag Einzahlen dürfen Sie höchstens 6.840 € im Jahr, Zulagen und Erträge zählen dabei nicht mit. Als Sonderausgaben abziehbar sind Beiträge bis 1.800 € zuzüglich der Zulage. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG
Beginn der Auszahlung Nicht vor 65 und nicht nach 70. Früher nur, wenn vor 65 eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beginnt, etwa eine Altersrente. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltZertG
Form der Auszahlung Lebenslange Rente oder ein Auszahlplan, der frühestens mit 85 endet. Ein etwaiges Restkapital wird am Ende ausgezahlt. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG
Selbstständige Gefördert, wenn sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG erzielen, für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgegeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. § 10a Abs. 1 Satz 5 EStG
Steuer in der Auszahlung Leistungen aus geförderten Beiträgen und Zulagen werden voll mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG

Maßgeblich für Ihren Vertrag sind die Vertragsbedingungen und das Produktinformationsblatt, nicht die Werbeseite eines Anbieters. Das gilt für alle Anbieter.

Was gesetzlich für alle Anbieter gilt

Die Zulage ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr (§ 84 EStG). Je Kind kommen bis zu 300 € dazu (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Ihren Wert berechnet der Zulagenrechner.

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss auch ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Im Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest, einen der Risikoklasse 1 oder 2 und einen der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c Nr. 2 AltZertG). Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen 1,0 % nicht übersteigen (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Altersvorsorgedepots gibt es keinen Deckel, die Effektivkosten müssen aber ermittelt und im Produktinformationsblatt ausgewiesen werden (§ 2a Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG). Einzelaktien sind nicht zulässig (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

„Gebührenfrei“ beschreibt in der Werbung meist Depot- und Ordergebühren. Die laufenden Kosten der Fonds und die Spreads beim Kauf und Verkauf sind damit nicht automatisch erfasst. Für einen Vergleich sind die Effektivkosten im Produktinformationsblatt die bessere Kennzahl, weil sie alle Kosten eines Vertrags bis zum Beginn der Auszahlung zusammenfassen (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Kosten, die dort nicht ausgewiesen sind, schulden Sie nicht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AltZertG). Welche Kostenarten es gibt und was andere Anbieter bisher nennen, erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren. Wie sich Kostenunterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner.

Ein späterer Wechsel ist gesetzlich geregelt. Wer innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss zu einem anderen Anbieter wechselt, zahlt dem bisherigen Anbieter höchstens 150 €, danach nichts (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Beachten Sie auch, dass nach 2026 höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert werden (§ 82 Abs. 5 EStG).

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Anbieter zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihren Wünschen an die Fondsauswahl ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Bietet finanzen.net zero ein Altersvorsorgedepot an?

finanzen.net zero hat ein Altersvorsorgedepot angekündigt. Auf der Produktseite heißt es, das Depot werde „schnellstmöglich bei ZERO verfügbar sein“, sobald es gesetzlich verankert ist. Als Start des Altersvorsorgedepots nennt der Anbieter den 1. Januar 2027. Vorher kann kein Anbieter zertifizierte Verträge abschließen, weil die neuen Regeln erst dann in Kraft treten (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).

Was kostet das Altersvorsorgedepot bei finanzen.net zero?

Der Anbieter wirbt mit „gebührenfrei bei ZERO“ und „keine versteckten Kosten“. Ein Preisverzeichnis für das Altersvorsorgedepot haben wir nicht gefunden. Das Preis-Leistungsverzeichnis für Wertpapiere (Stand Oktober 2026) enthält keinen eigenen Abschnitt dazu. Welche Fonds angeboten werden und welche Produktkosten sie haben, steht in den abgerufenen Quellen ebenfalls nicht.

Kann ich mich bei finanzen.net zero schon anmelden?

Ja, auf der Produktseite gibt es eine Warteliste. Sie tragen Ihre E-Mail-Adresse ein und können ankreuzen, dass Sie eine Riester-Rente übertragen möchten. Der Anbieter verspricht, Sie zu informieren, sobald das Altersvorsorgedepot bei ZERO startet. Die Eintragung ist kein Vertragsabschluss.

Ab wann zahlt das Altersvorsorgedepot bei finanzen.net zero aus?

Das regelt das Gesetz für alle Anbieter gleich: Die Auszahlung beginnt nicht vor 65 und nicht nach 70, früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG). Der Rechner auf der Produktseite von finanzen.net zero beruht laut Fußnote noch auf dem Regierungsentwurf. Maßgeblich ist das verkündete Gesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.