Altersvorsorgedepot-Fragen

Kosten und Gebühren beim Altersvorsorgedepot

Kurz gesagt: Einen Kostendeckel gibt es nur im Standarddepot: Die Effektivkosten dürfen dort höchstens 1,0 % betragen. Alle Anbieter müssen ihre Effektivkosten vorab ausweisen. Über 30 Jahre kann der Unterschied zwischen 0,2 % und 1,0 % rund 20.000 € ausmachen.

Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Die Kostenangaben der Anbieter auf dieser Seite sind Ankündigungen aus deren eigenen Veröffentlichungen (abgerufen vom 19. bis 22.10.2026). Sie sind keine Effektivkosten im Sinne des Gesetzes und können sich bis zum Start ändern. Diese Seite ist keine Empfehlung für oder gegen einen Anbieter.

Beim Altersvorsorgedepot regelt das Gesetz nicht, wie viel ein Anbieter verlangen darf, sondern vor allem, wie er seine Kosten ausweisen muss. Einen festen Kostendeckel gibt es nur für das Standarddepot. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln nach dem Gesetzestext, der ab dem 01.01.2027 gilt (Art. 6 des Altersvorsorgereformgesetzes, Art. 14 Abs. 2), beschreibt die üblichen Kostenarten, fasst zusammen, was die Anbieter bisher angekündigt haben, und rechnet vor, wie stark Kosten über 30 Jahre wirken.

Was das Gesetz zu den Kosten regelt

Effektivkosten für alle Verträge. Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss ermitteln, in welcher Höhe sich die Kosten bis zum Beginn der Auszahlungsphase mindernd auf die Rendite auswirken. Diese Zahl heißt Effektivkosten (§ 2a Abs. 1 Satz 1 AltZertG). Berechnet wird sie wie der Gesamtkostenindikator nach Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653, die auch für Basisinformationsblätter gilt (§ 2a Abs. 1 Satz 2). Ein Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Aktuar muss mindestens alle drei Jahre bestätigen, dass die Effektivkosten richtig berechnet sind (§ 2a Abs. 3).

Kostendeckel nur im Standarddepot. Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen. Maßgebend ist die Zahl im individuellen Produktinformationsblatt (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Der Regierungsentwurf sah noch 1,5 Prozent vor (BT-Drs. 21/4088), verabschiedet wurde 1,0 Prozent. Für Altersvorsorgedepots mit eigener Fondsauswahl enthält das Gesetz keinen Deckel. Was ein Standarddepot ausmacht, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Produktinformationsblatt vor dem Abschluss. Bevor Sie einen Vertrag abschließen, muss der Anbieter Ihnen ein individuelles Produktinformationsblatt geben. Darin stehen unter anderem die Effektivkosten und die Kosten in der Anspar- und Auszahlungsphase (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 und 8 AltZertG). Kosten, die dort nicht ausgewiesen sind, schulden Sie nicht (Nr. 8). Wählen Sie die Fonds selbst aus, werden die Effektivkosten für die anfängliche Zusammensetzung Ihres Depots berechnet (Nr. 7). Wer später andere Fonds wählt, kann also andere Kosten haben. Außerdem muss jeder Anbieter Muster-Produktinformationen für jeden Tarif erstellen und öffentlich bereitstellen, ebenso die Zertifizierungsstelle (§ 7 Abs. 4 AltZertG). Damit lassen sich Angebote schon vor einem Antrag vergleichen.

Kosten in der Auszahlungsphase. Die Effektivkosten erfassen nur die Zeit bis zum Beginn der Auszahlung (§ 2a Abs. 1). Auch der Deckel von 1,0 Prozent bezieht sich auf diese Zahl. Für die Kosten in der Auszahlungsphase nennt das Gesetz keine Obergrenze. Sie müssen aber im Produktinformationsblatt stehen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8), und der Anbieter muss sie frühestens zwei Jahre vor Beginn der Auszahlung noch einmal mitteilen (§ 7b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG).

Jährliche Information und Kostenerhöhung. Einmal im Jahr teilt Ihnen der Anbieter die tatsächlichen Kosten des abgelaufenen Beitragsjahres mit (§ 7a Satz 1 Nr. 3 AltZertG). Will er die Kosten erhöhen, muss er das mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ankündigen und die Angaben vor und nach der Änderung gegenüberstellen (§ 7c). Nach einer Kostenänderung können Sie kostenfrei wechseln (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG).

Abschluss- und Vertriebskosten. Solche Kosten müssen gleichmäßig auf die vereinbarte Ansparphase verteilt werden, soweit sie nicht als Prozentsatz von den Beiträgen einschließlich Zulagen abgezogen werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG). Die Abschlusskosten dürfen also nicht gebündelt in den ersten Vertragsjahren verrechnet werden. Diese Regel gilt auch für Altersvorsorgedepots (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 1).

Wechselkosten. Wechseln Sie innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss zu einem anderen Anbieter, darf der bisherige höchstens 150 Euro verlangen. Danach, nach einer Kostenänderung und bei einem Wechsel innerhalb desselben Anbieters ist die Übertragung kostenfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Der neue Anbieter darf eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro verlangen und das übertragene geförderte Kapital nicht für Abschluss- und Vertriebskosten heranziehen (Satz 4). Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.

Was das Gesetz offenlässt. Das Bundesfinanzministerium kann per Verordnung festlegen, welche Kostenarten und Kostenformen zulässig sind und welche Annahmen bei der Berechnung der Effektivkosten gelten (§ 2a Abs. 4 AltZertG). Eine solche Verordnung gibt es bisher nicht. Ob zum Beispiel Spreads beim Kauf und Verkauf in die Effektivkosten einfließen und wie Kostenerstattungen der Anbieter berücksichtigt werden, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Welche Kostenarten es gibt

Die folgenden Kosten kommen bei Depots typischerweise vor. Welche davon ein Anbieter tatsächlich erhebt, steht in seinem Preisverzeichnis und im Produktinformationsblatt.

Kostenart Was gemeint ist Worauf Sie achten können
Depotgebühr fester Betrag oder Prozentsatz für die Verwahrung Ein fester Betrag wiegt bei kleinen Depots schwerer. 12 € im Jahr sind bei 1.000 € Depotwert 1,2 %, bei 50.000 € nur 0,024 % (eigenes Beispiel).
Order- und Sparplangebühren Kosten je Kauf, Verkauf oder Sparplanausführung Manche Anbieter verlangen Gebühren nur unter einem Mindestvolumen oder nur in bestimmten Tarifen.
Laufende Fondskosten (TER) Verwaltungskosten des Fonds, jährlich als Prozentsatz Sie werden direkt aus dem Fondsvermögen entnommen und erscheinen nicht als eigene Buchung.
Spreads Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufskurs Mehrere Anbieter weisen darauf hin, dass marktübliche Spreads zusätzlich anfallen.
Abschluss- und Vertriebskosten Kosten für Vertrieb und Beratung müssen gleichmäßig verteilt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG)
Wechselkosten Kosten beim Anbieterwechsel beim alten Anbieter höchstens 150 €, wenn in den ersten fünf Jahren nach Abschluss gewechselt wird, danach kostenfrei; beim neuen Anbieter höchstens 150 € (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und 4 AltZertG)
Kosten in der Auszahlungsphase zum Beispiel für einen Auszahlplan oder eine Rente im Produktinformationsblatt nachlesen, kein gesetzlicher Deckel

Einige Anbieter nennen außerdem „Zuwendungen“. Das sind Zahlungen, die ein Anbieter oder Vermittler von Fondsgesellschaften erhält. Das Preis-Leistungsverzeichnis von finanzen.net zero (Version 13) beschreibt sie zum Beispiel als Bestandsprovision für ETFs und Fonds, die aus der Verwaltungsvergütung gezahlt wird und zwischen 0,00 und 2,50 Prozent der Anlagesumme im Jahr beträgt. Nach dieser Beschreibung sind sie in den laufenden Fondskosten enthalten und keine gesonderte Gebühr.

Die TER ist nicht dasselbe wie die Effektivkosten. Die TER beschreibt nur die laufenden Kosten eines Fonds. Die Effektivkosten sollen alle Kosten des Vertrags zusammenfassen. Wenn ein Anbieter mit einer niedrigen TER wirbt, sagt das deshalb noch nichts über die Gesamtkosten.

Was die Anbieter bisher ankündigen

Die Tabelle fasst zusammen, was auf unseren Anbieterseiten und in der Anbieterübersicht steht. Dort finden Sie auch die Quellen mit Abrufdatum. Die Angaben sind Werbeaussagen und Ankündigungen, keine Effektivkosten. Die Deka weist laut ihrer Seite selbst darauf hin, dass ihre Kostenangaben nicht dem vorgeschriebenen Kostenausweis entsprechen. Die Reihenfolge ist alphabetisch. Eine Tabelle mit Depotgebühr, Produktkosten und befristeten Aktionen sowie einen Rechner für Ihren Depotwert finden Sie auf der Seite Altersvorsorgedepot Kosten im Vergleich.

Anbieter Bisher angekündigte Kosten Mehr dazu
Allianz Keine Beträge genannt. Zum Standarddepot spricht die Allianz von einer „günstigen Kostenstruktur“, ohne Zahlen. Kosten der Garantie beim InvestFlex80 sind nicht veröffentlicht. Allianz
comdirect Noch nicht veröffentlicht. Die Kosten sollen rechtzeitig vor dem Start folgen. comdirect
Commerzbank Keine Beträge genannt. Die Bank kündigt ein eigenes Produkt an und verweist auf den gesetzlichen Deckel von 1 % im Standarddepot. Commerzbank
Consorsbank Keine Beträge genannt. Ab Anfang 2027 sollen zwei Angebote starten, darunter eine gesetzlich standardisierte Anlagestrategie „mit begrenzten Kosten“. Consorsbank
Debeka Keine Beträge genannt. Die Debeka entwickelt ihre Angebote für den Start am 1. Januar 2027. Debeka
Deka und Sparkassen Deka-Vorsorge mit zwei ETFs: laufende Kosten 0,1 % pro Jahr. Deka-VorsorgePlus: 1,0 bis 1,5 % pro Jahr je nach Laufzeit. Depotführung und Zulagenverwaltung kostenlos. Laut Deka vorbehaltlich der Genehmigung durch die BaFin. Sparkasse und Deka
Deutsche Bank und DWS DWS Standarddepot über die Deutsche Bank: 0,10 % pro Jahr in den ersten zwei Jahren, danach 0,28 %. DWS Altersvorsorgedepot: 0,99 % pro Jahr, im Laufe des Jahres 2027 geplant. Daneben kündigt die Bank mit Zurich einen Altersvorsorgevertrag als fondsgebundene Rentenversicherung an, optional mit 80 % Teil-Kapitalgarantie. Das ist kein Altersvorsorgedepot. Deutsche Bank und DWS
DEVK Keine Beträge genannt. Für ihr Standarddepot kündigte die DEVK Kosten deutlich unter dem Deckel von 1,0 % an. DEVK
DKB Keine eigenen Kosten veröffentlicht. DKB
Evergreen Keine Kosten genannt. Robo-Advisors im Überblick
finanzen.net zero Wirbt mit „gebührenfrei bei ZERO“. Einzelheiten und Fondskosten noch nicht veröffentlicht. Laut Preis-Leistungsverzeichnis (Version 13) erhält der Partner DCW für ETFs und Fonds eine Bestandsprovision zwischen 0,00 und 2,50 % der Anlagesumme pro Jahr. finanzen.net zero
flatex Standarddepot Core: 0 € Depotgebühr, 0 € Orderprovision für Sparpläne und Einmalanlagen, zuzüglich Spreads. Produktkosten in den ersten fünf Jahren erstattet, danach höchstens 0,07 % pro Jahr (TER). Plus und Flex: noch offen. flatex
Ginmon Keine Kosten genannt. Robo-Advisors im Überblick
growney Keine Kosten genannt. Robo-Advisors im Überblick
HUK-COBURG Keine Beträge genannt. Die HUK-COBURG bereitet laut eigener Aussage mehrere förderfähige Produkte vor. HUK-COBURG
ING Keine Beträge genannt. Angekündigt ist ab Januar 2027 unter anderem „ein Standard-Depot mit begrenzten Kosten“. Neukunden, die sich bis 30.11.2026 in die Starteliste eintragen und bis 15.02.2027 ein Altersvorsorge-Depot eröffnen, erhalten laut ING 50 € Startbonus. ING
LIQID Keine Kosten auf der Seite. Produktdetails will LIQID erst per E-Mail schicken. Robo-Advisors im Überblick
Oskar Keine Zahl genannt. Die Kosten lägen laut Oskar „deutlich“ unter dem Kostendeckel von 1 % im Jahr. Robo-Advisors im Überblick
quirion Standard: zum Start keine Depotgebühr. ETF-Kosten von 0,07 % und 0,08 % pro Jahr mindestens im ersten Jahr erstattet. Preise ab dem zweiten Jahr und für die Pro-Variante noch offen. quirion
R+V Keine Beträge genannt. Angekündigt sind drei Produkte, darunter ein Standarddepot mit zwei vorgegebenen ETFs. R+V
Raisin Keine Kosten für das Altersvorsorgedepot veröffentlicht. Die Preise der bestehenden Vermögensverwaltung gelten nicht automatisch für das neue Produkt. Raisin
Scalable Capital Konto, Depot und Sparpläne 0 €. Modell Standard: Käufe und Verkäufe 0 €, 0 % TER für ausgewählte ETFs bis 31.12.2027. Modell Selbst entscheiden: Order 0 € mit PRIME+, 0,99 € mit FREE. Gegebenenfalls zuzüglich Spreads, Produktkosten und Zuwendungen. Die Seite wirbt außerdem mit einem „Rentenbonus“: Laut Sonderkonditionen schreibt Scalable im Modell Selbst entscheiden für 17 ausgewählte ETFs die TER quartalsweise gut. Voraussetzung ist ein Sparplan für den ETF, und Scalable kann den Bonus ändern oder einstellen. Scalable Capital
Smartbroker+ Standarddepot: 0 € Depotgebühr, Sparpläne und Orders, zuzüglich Spreads und Zuwendungen. TER mindestens drei Jahre lang erstattet, bis 25.000 € Anlagevolumen. Danach wird weiter erstattet, wenn im Vorjahr mindestens 15 Trades über das Hauptdepot liefen. Freies Depot: Order unter 500 € kostet 1 €, keine TER-Erstattung. Smartbroker+
Targobank Kosten stehen laut Seite noch nicht fest. Die Gebühren sollen deutlich unter denen von Riester-Produkten liegen, Beträge nennt die Bank nicht. Targobank
Trade Republic „Es gibt keine Depotgebühr und keine Kosten für die Ausführung von Sparplänen.“ Bei Dutzenden der beliebtesten ETFs „entfallen … die Produktkosten komplett“. Das Standarddepot und das Depot für Selbstentscheider nennt der Anbieter „komplett kostenfrei“. Trade Republic
UnitPlus Keine Kosten genannt. Robo-Advisors im Überblick
Union Investment und Volksbanken Konkrete Preise will der Anbieter später veröffentlichen. Laut Produktseite liegt die günstigste Variante „deutlich unter“ dem gesetzlichen Kostendeckel, die beiden Premiumvarianten „bewegen sich im mittleren Preissegment“. Union Investment
Whitebox Keine Kosten für das Altersvorsorgedepot veröffentlicht. Die Pauschalgebühren der bestehenden Vermögensverwaltung (dabei legt Whitebox das Geld selbst an, ab 0,35 % im Jahr) gelten nicht automatisch für das neue Produkt. Whitebox

Mehrere Anbieter erstatten die Fondskosten nur für einen bestimmten Zeitraum, etwa im ersten Jahr, bis Ende 2027, drei oder fünf Jahre. Bei einer Anlagedauer von 20 oder 30 Jahren zählen vor allem die Kosten danach. Achten Sie auch darauf, wohin eine Erstattung fließt. Bei Smartbroker+ geht sie laut Teilnahmebedingungen nicht in das Altersvorsorgedepot, sondern in das normale Depot.

Rechenbeispiel: 0,2 % gegen 1,0 % über 30 Jahre

Die Annahmen sind frei gewählt und entsprechen den Voreinstellungen unseres Kostenrechners:

  • Sie zahlen 30 Jahre lang 150 € im Monat ein, also 1.800 € im Jahr. Dafür gibt es 540 € Grundzulage im Jahr (§ 84 EStG), die wir vereinfacht mit 45 € pro Monat ansetzen. Insgesamt fließen 195 € im Monat in den Vertrag, über 30 Jahre 70.200 €.
  • Die Rendite vor Kosten beträgt 5 % im Jahr. Das ist eine Annahme, keine Prognose.
  • Die Kosten ziehen wir von der Rendite ab. Bei 0,2 % Kosten bleiben 4,8 %, bei 1,0 % bleiben 4,0 %.
  • Die Einzahlung erfolgt am Monatsende, verzinst wird monatlich mit (1 + Jahresrendite) hoch 1/12 minus 1. Steuern, Inflation und Kinderzulagen bleiben außer Betracht. Tatsächlich kommt die Zulage erst nach Ablauf des Beitragsjahres (§ 88 EStG).
Laufende Kosten pro Jahr Rendite nach Kosten Kapital nach 30 Jahren Weniger als ohne Kosten
0,0 % 5,0 % 158.998 € 0 €
0,1 % 4,9 % 156.226 € 2.772 €
0,2 % 4,8 % 153.509 € 5.489 €
0,5 % 4,5 % 145.677 € 13.321 €
1,0 % 4,0 % 133.628 € 25.370 €

Bei 0,2 % laufenden Kosten stehen nach 30 Jahren rund 153.509 € im Depot, bei 1,0 % rund 133.628 €. Der Unterschied beträgt 19.881 €, das sind etwa 13 % des Kapitals. Er ist größer als die Summe aller Zulagen, die in diesem Beispiel über 30 Jahre auf den Vertrag fließen (16.200 €). Ohne Zulagen, also mit 150 € im Monat, liegt der Unterschied bei 15.293 € (118.084 € gegenüber 102.791 €).

Die Rechnung ist eine Vereinfachung. Sie setzt gleichbleibende Kosten und eine gleichmäßige Rendite voraus. Feste Gebühren in Euro sind darin nicht abgebildet, und befristete Kostenerstattungen der Anbieter auch nicht. Mit eigenen Werten rechnet der Kostenrechner. Wie sich die Zulage bei Ihrem Beitrag berechnet, zeigt der Zulagenrechner.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Vergleichen Sie Angebote nach Möglichkeit anhand der Effektivkosten aus den Muster-Produktinformationen oder dem individuellen Produktinformationsblatt, nicht anhand einzelner Werbeaussagen. Prüfen Sie, ob niedrige Kosten nur befristet gelten und was danach vorgesehen ist. Beim Depot mit eigener Fondsauswahl hängen die Kosten stark von den Fonds ab, die Sie wählen, mehr dazu im Ratgeber Welche ETFs und Fonds dürfen ins Altersvorsorgedepot?. Und denken Sie an die Auszahlungsphase, die oft 20 Jahre oder länger dauert und für die das Gesetz keinen Kostendeckel vorsieht.

Ob ein Anbieter für Sie passt, hängt nicht nur von den Kosten ab, sondern auch von der Fondsauswahl, den Auszahlungsformen und dem Service. Diese Seite gibt dazu keine Empfehlung. Ob sich das Altersvorsorgedepot für Sie insgesamt lohnt, beleuchtet der Ratgeber Lohnt sich das Altersvorsorgedepot?. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Was kostet ein Altersvorsorgedepot?

Das hängt vom Anbieter und vom Modell ab. Mögliche Kosten sind Depotgebühren, Order- und Sparplangebühren, die laufenden Kosten der Fonds, Spreads beim Kauf und Verkauf sowie Abschluss- und Vertriebskosten. Alle Kosten bis zum Beginn der Auszahlung fasst der Anbieter in den Effektivkosten zusammen und weist sie vor Vertragsabschluss im Produktinformationsblatt aus (§ 2a Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG). Zertifizierte Verträge und damit verbindliche Kostenangaben gibt es erst ab 2027.

Gibt es beim Altersvorsorgedepot einen Kostendeckel?

Nur beim Standarddepot. Dort dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent betragen, maßgebend ist die Angabe im individuellen Produktinformationsblatt (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Im Regierungsentwurf standen noch 1,5 Prozent. Für Altersvorsorgedepots mit freier Fondsauswahl gibt es keinen Deckel.

Was sind Effektivkosten?

Die Effektivkosten zeigen, um wie viel die Kosten die Rendite des Vertrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase mindern (§ 2a Abs. 1 Satz 1 AltZertG). Berechnet werden sie wie der Gesamtkostenindikator nach Anhang VI der Delegierten Verordnung (EU) 2017/653. Bei 1,0 Prozent Effektivkosten wird aus 5 Prozent Rendite vor Kosten also etwa 4 Prozent nach Kosten.

Was kostet ein Wechsel des Anbieters?

In den ersten fünf Jahren nach Abschluss darf der bisherige Anbieter höchstens 150 Euro verlangen, danach ist der Wechsel für Sie dort kostenfrei. Kostenfrei ist er auch nach einer Kostenerhöhung und bei einem Wechsel innerhalb desselben Anbieters (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Der neue Anbieter darf einmalig höchstens 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG).

Ist ein Altersvorsorgedepot mit 0 € Gebühren wirklich kostenlos?

Nicht unbedingt. Angaben wie 0 € Depotgebühr oder 0 € Orderprovision betreffen meist nur einen Teil der Kosten. Laufende Fondskosten und Spreads können hinzukommen, und manche Erstattungen sind befristet. Welche Kosten insgesamt anfallen, zeigen die Effektivkosten im Produktinformationsblatt. Kosten, die dort nicht ausgewiesen sind, schulden Sie nicht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 AltZertG).

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.