Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+: Start, Kosten und ETF-Kostenerstattung
Kurz gesagt: Smartbroker+ nennt den 1. Januar 2027 als Start, bis dahin ist nur eine Vormerkung möglich. Im Standarddepot erstattet der Anbieter die laufenden ETF-Kosten drei Jahre lang, höchstens für 25.000 € Anlagevolumen. Voraussetzung für das Altersvorsorgedepot ist ein normales Smartbroker+-Depot.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was Smartbroker+ selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+
- Art des Anbieters
- Broker
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- Ja
- Fonds selbst wählen
- Ja
- Garantie
- noch nicht bekannt
- Kosten
- 0 € Depotgebühr und 0 € Sparplankosten. Standarddepot: Käufe/Verkäufe 0 €, die TER wird in den ersten drei Jahren bis 25.000 € Anlagevolumen erstattet, danach nur bei mindestens 15 Trades im Jahr im Hauptdepot (Sparpläne zählen nicht). Freies Depot: Order ab 500 € über die Börse gettex gebührenfrei, darunter 1 €, keine TER-Erstattung. Jeweils zuzüglich Spreads und Zuwendungen. Gesamtkosten nicht genannt.
- Abschluss
- online
- Geplanter Start
- 01.01.2027
- Vorab-Anmeldung
- Vormerkung
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von Smartbroker+ zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Gesamtkosten in % p. a., ETF-Liste Standarddepot, Beitragsgarantie-Variante (ja/nein).
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Smartbroker+ will das Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027 starten und bietet schon jetzt eine Vormerkung an, eine Anmeldung Ihres Interesses, bei der noch kein Altersvorsorgedepot eröffnet wird. Depot und Sparpläne kosten 0 €. Die laufenden Kosten der ETFs erstattet der Anbieter im Standarddepot, einer Fertiglösung mit fest vorgegebener Fondsauswahl, drei Jahre lang. Danach gibt es die Erstattung nur, wenn Sie im normalen Depot mindestens 15 Trades im Jahr ausführen, also einzelne Käufe oder Verkäufe ohne Sparpläne. Bis zum Start können Sie ein normales Smartbroker+-Depot eröffnen und sich vormerken.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+?
Die Produktseite nennt „Verfügbar ab 01.01.2027“ und schreibt: „Das geförderte Altersvorsorgedepot kann gesetzlich erst ab 2027 eröffnet werden, bei uns wie bei jedem anderen Anbieter.“ Die neuen Regeln treten am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz), und Verträge nach neuem Recht können frühestens zu diesem Datum zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Zertifiziert heißt: Eine staatliche Stelle bestätigt, dass der Vertrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Die FAQ nennen als Ziel, dass das Depot „pünktlich zum gesetzlichen Start am 1. Januar 2027“ bereitsteht. Die Produktseite verspricht, der Anbieter melde sich, sobald das Altersvorsorgedepot „mit wenigen Klicks“ neben dem bestehenden Depot aktiviert werden kann. Eine Zertifizierungsnummer für sein Produkt hat Smartbroker+ bisher nicht genannt.
Was bringt die Vormerkung?
Eine Vormerkung ist eine Anmeldung Ihres Interesses beim Anbieter, ein Altersvorsorgedepot wird dabei noch nicht eröffnet. Sie gibt es seit dem 08.09.2026, dem Tag, an dem Smartbroker+ seine Konditionen veröffentlicht hat. Bestehende Kunden merken sich in der App vor. Wer noch kein Depot hat, eröffnet zuerst ein normales Depot. Laut Teilnahmebedingungen läuft die Vormerkung über ein Formular in der App oder auf der Website und ist wirksam, sobald Smartbroker+ sie bestätigt hat (§ 1 Nr. 10).
Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Vormerkung nicht (§ 3 Abs. 3). Sie hat aber einen Zweck: Ändert Smartbroker+ die Aktion später, bleibt für Vorgemerkte die garantierte Erstattung in den ersten drei Jahren bei den Bedingungen, die zur Zeit der Vormerkung galten (§ 12 Abs. 3). Dieser Schutz entfällt, wenn Sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach dem Start ein Standarddepot eröffnen, es sei denn, eine Eröffnung war in dieser Zeit nicht möglich (§ 12 Abs. 4). Der Schutz gilt außerdem nicht, wenn zwingende gesetzliche oder aufsichtsrechtliche Vorgaben eine Änderung erfordern (§ 12 Abs. 5).
Brauche ich ein normales Depot bei Smartbroker+?
Ja. Das Altersvorsorgedepot wird zusätzlich zum normalen Depot geführt, das die Teilnahmebedingungen Hauptdepot nennen. Ohne Hauptdepot können Sie kein Altersvorsorgedepot eröffnen (§ 3 Abs. 2). Die Produktseite schreibt, das Altersvorsorgedepot komme „ohne Anbieterwechsel“ zum bestehenden Depot dazu. Ein Kunde kann höchstens zwei Altersvorsorgedepots bei Smartbroker+ führen, möglich sind zwei Standarddepots, ein Standarddepot und ein freies Depot oder zwei freie Depots (§ 5 Abs. 1).
Welche Varianten gibt es?
Smartbroker+ nennt ein Standarddepot und ein freies Altersvorsorgedepot. Im Standarddepot ist die Anlage mit fester Fondsauswahl vorgegeben, im freien Depot wählen Sie die Produkte selbst.
Das Standarddepot gibt es in drei Varianten mit jeweils fest definierter ETF-Auswahl, aus denen Sie bei der Eröffnung eine wählen (Teilnahmebedingungen § 1 Nr. 4). Ein ETF ist ein an der Börse gehandelter Fonds, der einen Index nachbildet. Laut Pressemitteilung und FAQ stehen drei globale Aktienindizes zur Wahl: MSCI World, MSCI ACWI und FTSE All-World. Auf Wunsch lässt sich die Anlage auf zwei Standarddepots verteilen. Die laufenden Produktkosten der ETFs nennt Smartbroker+ „im niedrigen zweistelligen Basispunktbereich“ (ein Basispunkt ist ein Hundertstel Prozent), überwiegend unter 0,15 % im Jahr. Das ist eine Angabe des Anbieters, die einzelnen Fonds mit Kostenquote hat er auf den abgerufenen Seiten nicht aufgeführt. Im Blog schreibt Smartbroker+, das Standarddepot bestehe aus einem risikoarmen Fonds der Risikoklasse 1 oder 2 und einem ETF der Risikoklasse 3 bis 5. Das entspricht den gesetzlichen Vorgaben für ein Standarddepot (§ 1 Abs. 1c Nr. 2 AltZertG). Welcher risikoarme Fonds das ist, hat Smartbroker+ nicht veröffentlicht. Für die Erstattung zählen nur die Kosten der ETFs, die zur gewählten Variante gehören. Die laufenden Kosten anderer Wertpapiere im Standarddepot sind ausdrücklich nicht erstattungsfähig (Teilnahmebedingungen § 1 Nr. 6). Ob der risikoarme Fonds darunterfällt, geht aus den Seiten nicht hervor.
Im freien Altersvorsorgedepot wählen Sie selbst aus einer „großen Auswahl an ETFs“. Als Anlagen nennt die Produktseite ETFs und Fonds bis einschließlich Risikoklasse 5 sowie EU-Staatsanleihen. Das Gesetz lässt Fonds bis Risikoklasse 5 zu, dazu bestimmte Euro-Anleihen der öffentlichen Hand und der Euro-Staaten (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG). Einzelaktien, Kryptowerte und Derivate gehören nicht dazu. Das schreibt auch Smartbroker+ im Blog. Eine Liste der verfügbaren Fonds und ETFs im freien Depot hat der Anbieter nicht veröffentlicht.
Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zu einem Fonds. Das Gesetz verlangt, dass der Anbieter diese Blätter für die wählbaren Fonds elektronisch zugänglich macht (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 6 AltZertG).
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+?
Die Produktseite stellt die Konditionen so dar:
| Posten | Standarddepot | Freies Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Depotgebühr | 0 € | 0 € |
| Sparpläne | 0 € | 0 € |
| Käufe und Verkäufe | 0 € Smartbroker-Ordergebühr, unabhängig vom Ordervolumen | 0 € ab 500 € Ordervolumen über gettex, darunter 1 € |
| Laufende ETF-Kosten (TER) | werden unter Bedingungen erstattet (siehe unten) | keine Erstattung, Sie tragen die Kosten der gewählten Produkte |
Dazu schreibt Smartbroker+ jeweils „zzgl. marktüblicher Spreads und Zuwendungen“, im freien Depot kommen die Produktkosten hinzu. Die TER (Total Expense Ratio) sind die laufenden Kosten eines Fonds, die schon im Fondspreis stecken. Der Spread ist die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs. Zuwendungen sind Vergütungen, die die Bank von Dritten, etwa Fondsanbietern, erhält. Gettex ist ein Handelsplatz, über den Smartbroker+ Orders ausführt. Das Ordervolumen ist die Summe eines Kaufs oder Verkaufs. Die 1 € für kleine Orders im freien Depot heißen auf der Produktseite „Ordergebühr“, im Blogbeitrag zu den Konditionen, in den FAQ und in der Pressemitteilung „Mindermengenzuschlag“. Was bei Ausführung an anderen Handelsplätzen als gettex gilt, nennt Smartbroker+ für das Altersvorsorgedepot nicht.
Die Pressemitteilung spricht davon, dass „dauerhaft keine depotseitigen Gebühren“ anfallen. Die Produktseite nennt dafür keine Befristung. Ein Preis- und Leistungsverzeichnis, also die Preisliste der Bank, für das Altersvorsorgedepot haben wir nicht gefunden. Das Verzeichnis und die Kundendokumente (Stand Juli 2026) enthalten das Altersvorsorgedepot nicht. Die Konditionen stehen damit bisher nur auf der Produktseite, im Blog und in den Teilnahmebedingungen. Der Anbieter muss für jeden Vertrag die Effektivkosten ermitteln, also die Gesamtkosten als Minderung der Rendite, und vor Vertragsabschluss im Produktinformationsblatt ausweisen (§ 2a Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG). Beim Standarddepot sind höchstens 1,0 % im Jahr erlaubt (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht.
Wie funktioniert die Erstattung der ETF-Kosten?
Smartbroker+ zahlt Ihnen die laufenden Produktkosten der ETFs im Standarddepot zurück, einmal im Quartal. Drei Jahre lang ist das garantiert, danach nur bei genug Trades.
Wer teilnimmt. Teilnehmen kann, wer ein Hauptdepot hat, ein Standarddepot eröffnet und es innerhalb von zwölf Monaten nach der Eröffnung durch die erste Einzahlung aktiviert (§ 3 Abs. 1). Als Einzahlung gilt auch Kapital aus der Übertragung eines bestehenden Altersvorsorgevertrags (§ 1 Nr. 11). Unterbleibt die Aktivierung, endet die Teilnahme für dieses Depot (§ 3 Abs. 4).
Garantiezeitraum. Die ersten drei Vertragsjahre ab der ersten Aktivierung eines Standarddepots sind garantiert (§ 1 Nr. 17, § 12 Abs. 2). Ein Vertragsjahr sind zwölf Monate ab der Aktivierung (§ 1 Nr. 16). In dieser Zeit hängt die Erstattung nicht davon ab, wie oft Sie handeln (§ 4 Abs. 2). Der Garantiezeitraum wird einmal je Kunde bestimmt und durch weitere Depots weder verlängert noch neu gestartet (§ 1 Nr. 17). Voraussetzung ist, dass am letzten Tag eines Quartals mindestens ein Standarddepot und das zugehörige Hauptdepot bestehen (§ 4 Abs. 3).
Grenze von 25.000 €. Berücksichtigt wird höchstens ein Anlagevolumen von 25.000 € je Kunde, auch bei zwei Standarddepots (§ 7 Abs. 3). Das Anlagevolumen ist der Durchschnitt der Monatsendstände im Quartal (§ 1 Nr. 15). Liegt es darüber, wird die Erstattung mit dem nach Volumen gewichteten durchschnittlichen Kostensatz Ihrer erstattungsfähigen ETFs auf 25.000 € berechnet (§ 7 Abs. 4). Der Höchstbetrag ist eine Volumengrenze je Quartal und keine Summe über die Laufzeit (§ 7 Abs. 3). Für den Teil über 25.000 € tragen Sie die Produktkosten selbst.
Nach drei Jahren. Danach wird die Erstattung jeweils für ein weiteres Vertragsjahr fortgeführt, wenn Sie im vorangegangenen Vertragsjahr mindestens 15 Trades über das Hauptdepot ausgeführt haben (§ 8 Abs. 1). Ein Trade ist ein vollständig ausgeführter Kauf oder Verkauf auf Grundlage einer Einzelorder, auch von Aktien, Derivaten oder Kryptowerten (§ 1 Nr. 13). Das dritte Vertragsjahr ist das erste, in dem Trades gezählt werden und über das vierte Jahr entscheiden (§ 8 Abs. 2). Wer die Zahl in einem Jahr verfehlt, verliert die Erstattung für das Folgejahr, kann sich aber später wieder qualifizieren (§ 8 Abs. 3). Nicht als Trade zählen Sparplanausführungen, egal ob im Hauptdepot oder im Altersvorsorgedepot, Käufe und Verkäufe im Altersvorsorgedepot, stornierte Orders, Depotüberträge, Neuemissionen und Kapitalmaßnahmen ohne Order (§ 9 Abs. 1). Versucht jemand, die Voraussetzungen künstlich herbeizuführen, kann Smartbroker+ ihn ausschließen und Erstattungen zurückfordern (§ 16 Abs. 1).
Wie erstattet wird. Die Erstattung wird quartalsweise berechnet und innerhalb von sechs Wochen nach Quartalsende gutgeschrieben (§ 10 Abs. 1). Sie geht entweder als Geld auf das Verrechnungskonto, das Geldkonto des Hauptdepots, oder als ETF-Anteile in das Hauptdepot, nicht in das Altersvorsorgedepot (§ 10 Abs. 2). Welche Form gilt, legt Smartbroker+ vor der ersten Erstattung für alle Teilnehmer fest. Zur Form haben wir keine Angabe gefunden. Die Erstattung kann steuerlich relevant sein (§ 14 Abs. 1).
Was sich ändern darf. Die Aktion ist nicht auf einen festen Zeitraum begrenzt. Smartbroker+ kann sie für die Zukunft beenden oder anpassen (§ 12 Abs. 1 und 3). Garantiert sind nur die drei Jahre, die Fortführung danach bietet der Anbieter „bis auf Weiteres“ an (§ 12 Abs. 2). Geänderte Bedingungen für die Fortführung gelten erst für das zweite Vertragsjahr nach der Änderung (§ 12 Abs. 3). Die Teilnahme endet, wenn das Hauptdepot oder alle Standarddepots gekündigt, geschlossen oder zu einem anderen Anbieter übertragen werden (§ 11 Abs. 1).
Eine Abweichung in den Quellen. Pressemitteilung, FAQ und Blog schreiben, die Fortführung setze mindestens 15 Trades „pro Kalenderjahr“ voraus. Die Teilnahmebedingungen sprechen vom Vertragsjahr, das mit der Aktivierung beginnt. Smartbroker+ nennt die Teilnahmebedingungen selbst als maßgeblich, deshalb gilt hier deren Fassung.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu Smartbroker+ übertragen?
Laut Produktseite ja. Dort steht, der Übertrag ins Altersvorsorgedepot sei möglich, „bei Riesterverträgen älter als 5 Jahre sogar gebührenfrei“. Für den Übertrag sei keine Kündigung des Riester-Vertrags nötig, bei einer Kündigung gingen Zulagen und Steuervorteile verloren. Die Teilnahmebedingungen behandeln eingehendes Kapital aus einem bestehenden Altersvorsorgevertrag wie eine erste Einzahlung (§ 1 Nr. 11). Eine Ausnahme für übertragenes Kapital bei der Grenze von 25.000 € sehen sie nicht vor. Ab wann Smartbroker+ Übertragungen annimmt und wie der Ablauf aussieht, steht nicht auf den Seiten.
Der Gesetzgeber sieht den Wechsel aus einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ausdrücklich vor (BT-Drs. 21/4088, S. 84). Das Recht, zu kündigen und das Guthaben zu übertragen, muss in jedem zertifizierten Riester-Vertrag stehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Bei Verträgen nach neuem Recht ist die Übertragung zu einem anderen Anbieter nach fünf Jahren kostenfrei (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Ob das auch für Riester-Bestandsverträge gilt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Einzelheiten zu Fristen, Garantien und Kosten stehen im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot.
Einen Wechsel vom Standarddepot ins freie Depot desselben Anbieters beschreibt Smartbroker+ im Blog so: Die Fondsanteile werden verkauft, das Guthaben wird im freien Depot neu angelegt, Kapitalertragsteuer falle dabei nicht an. Smartbroker+ schreibt außerdem, es verzichte dabei auf die Gebühr von bis zu 150 €, die Anbieter in den ersten fünf Jahren für einen Wechsel verlangen dürften. Nach dem Gesetz gilt diese Grenze nur für die Übertragung zu einem anderen Anbieter. Die Übertragung auf einen Vertrag desselben Anbieters muss ohnehin jederzeit kostenfrei sein (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Nach den Teilnahmebedingungen lässt ein Wechsel zwischen den Varianten des Standarddepots Aktivierung, Garantiezeitraum und Erstattungszeitraum unberührt (§ 5 Abs. 6). Verlagern Sie Bestände in ein freies Depot, sinkt das erstattungsfähige Anlagevolumen entsprechend (§ 5 Abs. 5).
Wie zahlt Smartbroker+ aus?
Die Produktseite beschreibt den gesetzlichen Rahmen: Die Auszahlung beginnt zwischen 65 und 70, bis zu 30 % sind als Einmalzahlung möglich, der Rest als lebenslange Leibrente oder als Auszahlplan (regelmäßige Entnahmen aus dem Depot) mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Das entspricht dem Gesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Die Seite nennt beide Wege als vorgesehen. Ob Smartbroker+ eine Leibrente selbst anbietet oder mit einem Partner, hat der Anbieter nicht veröffentlicht. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Was gilt gesetzlich für alle Anbieter?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich. Die Förderung von bis zu 540 € im Jahr, mit der Smartbroker+ wirbt, ist die gesetzliche Grundzulage, keine Leistung des Anbieters.
| Thema | Was das verkündete Gesetz regelt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr | § 84 Satz 1 EStG |
| Berufseinsteiger | Einmalig 200 € zusätzlich, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | § 84 Satz 2 EStG |
| Kinderzulage | Bis zu 300 € je Kind und Jahr | § 85 EStG |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr, sonst keine Zulage | § 86 EStG |
| Höchsteinzahlung | 6.840 € im Jahr | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG |
| Zulässige Anlagen | Anteile an OGAW (europäisch regulierte Publikumsfonds, darunter ETFs), bestimmten offenen Publikums-AIF und ELTIF mit höchstens Risikoklasse 5, dazu bestimmte Euro-Anleihen der öffentlichen Hand. Einzelaktien sind nicht genannt | § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG |
| Standarddepot | Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds | § 1 Abs. 1c AltZertG |
| Kostendeckel | 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht | § 2a Abs. 1 und 2 AltZertG |
| Auszahlung | Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis zu 30 % einmalig | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG |
| Wechsel | Zu einem anderen Anbieter innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach und innerhalb desselben Anbieters kostenfrei | § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG |
Wer ein Altersvorsorgedepot anbietet, muss auch ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Nach 2026 werden höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert (§ 82 Abs. 5 EStG). Diese Grenze gilt über alle Anbieter hinweg, die zwei Depots bei Smartbroker+ würden also beide zählen. Den Wert Ihrer Zulage berechnet der Zulagenrechner. Mehr zu den Anlagen steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Was können Sie bis zum Start tun?
Vor dem 01.01.2027 können Sie kein Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+ eröffnen. Möglich sind bis dahin ein normales Depot, das Voraussetzung ist und nach Angabe des Anbieters keine Depotgebühren kostet, und die Vormerkung. Die Vormerkung ist nach den Teilnahmebedingungen keine Voraussetzung für die Erstattung. Sie sichert nur den Bestandsschutz bei späteren Änderungen der Aktion (§ 12 Abs. 3).
Die Produktseite schlägt vor, bis dahin mit einem ETF-Sparplan im normalen Depot Erfahrung zu sammeln. Ein normales Depot bekommt aber keine Zulage und keinen Sonderausgabenabzug, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, und das Geld bleibt nicht bis zum Rentenalter gebunden. Eine Übertragung aus einem normalen Depot in ein Altersvorsorgedepot sieht das Gesetz nicht vor, geregelt ist die Übertragung zwischen Altersvorsorgeverträgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Wie sich beides unterscheidet, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Worauf Sie beim Vergleich achten können
Die Kostenfreiheit der ETFs ist bei Smartbroker+ an Bedingungen geknüpft. Sie gilt nur im Standarddepot, nur für die ETFs der gewählten Variante, nur bis 25.000 € Anlagevolumen und sicher nur für drei Jahre. Danach hängt sie davon ab, wie oft Sie im normalen Depot handeln, und der Anbieter kann die Aktion ändern. Für einen Vergleich über viele Jahre sind deshalb die dauerhaften Kosten aussagekräftiger. Die Effektivkosten im Produktinformationsblatt, dem Informationsblatt zum Vertrag, fassen sie in einer Zahl zusammen (§ 2a Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG). Ein Produktinformationsblatt für das Altersvorsorgedepot haben wir bei Smartbroker+ bisher nicht gefunden. Prüfen Sie dort später, ob die Erstattung in den ausgewiesenen Kosten berücksichtigt ist. Wie sich Kostenunterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner. Zum späteren Wechsel zwischen Anbietern lesen Sie Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.
Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Wunsch nach fertiger Aufteilung oder eigener Auswahl ab.
Weitere Anbieter und Benachrichtigung
Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.
Zum Anbieter
Der Link führt zu einem normalen Depot ohne staatliche Förderung, nicht zu einem Altersvorsorgedepot. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot lässt sich frühestens ab dem 01.01.2027 abschließen.
Mit „Anzeige“ markierte Links sind Partnerlinks. Schließen Sie darüber einen Vertrag ab, erhält der Betreiber gegebenenfalls eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht, und die Inhalte dieser Seite sind davon unabhängig (mehr dazu).
Häufige Fragen
Kann ich das Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+ schon eröffnen?
Nein. Die Produktseite nennt „Verfügbar ab 01.01.2027“ und schreibt, das geförderte Depot könne gesetzlich erst ab 2027 eröffnet werden, bei Smartbroker+ wie bei jedem anderen Anbieter. Möglich ist bis dahin eine Vormerkung, in der App oder nach der Eröffnung eines normalen Depots. Verträge nach neuem Recht können frühestens ab 01.01.2027 zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG).
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Smartbroker+?
Laut Produktseite kosten Depot und Sparpläne in beiden Varianten 0 €. Im Standarddepot gilt das auch für Käufe und Verkäufe, im freien Depot erst ab 500 € Ordervolumen über gettex, darunter kostet eine Order 1 €. Hinzu kommen marktübliche Spreads (die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs) und Zuwendungen (Vergütungen von Fondsanbietern an die Bank). Die laufenden ETF-Kosten (TER) erstattet Smartbroker+ nur im Standarddepot, im freien Depot tragen Sie die Produktkosten selbst.
Wie lange erstattet Smartbroker+ die ETF-Kosten?
Garantiert sind die ersten drei Vertragsjahre (jeweils zwölf Monate ab der ersten Einzahlung in ein Standarddepot), höchstens für 25.000 € Anlagevolumen. Danach wird die Erstattung jeweils für ein weiteres Vertragsjahr fortgeführt, wenn Sie im Vorjahr mindestens 15 Trades (einzelne Käufe oder Verkäufe) über das normale Depot ausgeführt haben (Teilnahmebedingungen § 8 Abs. 1). Sparpläne zählen nicht als Trade. Diese Fortführung bietet der Anbieter „bis auf Weiteres“ an.
Brauche ich ein normales Depot bei Smartbroker+?
Ja. Nach den Teilnahmebedingungen ist das Hauptdepot, das normale Smartbroker+-Depot, Voraussetzung für die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots (§ 3 Abs. 2). Das Altersvorsorgedepot wird zusätzlich zum Hauptdepot geführt. Höchstens zwei Altersvorsorgedepots sind bei Smartbroker+ möglich (§ 5 Abs. 1).
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu Smartbroker+ übertragen?
Laut Produktseite ja: Ein Übertrag ins Altersvorsorgedepot sei möglich, ohne den Riester-Vertrag zu kündigen, bei Verträgen, die älter als fünf Jahre sind, sogar gebührenfrei. Für Riester-Bestandsverträge regelt das Gesetz sicher nur, dass der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen darf (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ab wann Smartbroker+ Übertragungen annimmt und wie der Ablauf aussieht, hat der Anbieter nicht beschrieben. Das Kündigungsrecht für den Wechsel steht in Ihrem Riester-Vertrag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung).
Quellen
- Smartbroker+: Produktseite Altersvorsorgedepot mit Konditionen für Standarddepot und freies Altersvorsorgedepot, abgerufen am 22.10.2026
- Smartbroker+: Teilnahmebedingungen „Erstattung der Produktkosten im Altersvorsorgedepot“ (§§ 1 bis 16, auf der Produktseite, Einträge vom 07.09.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Smartbroker+: Blogbeitrag „Standarddepot oder freies Altersvorsorgedepot“ (Update vom 01.10.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Smartbroker+: Blogbeitrag „Altersvorsorgedepot-Konditionen“ (08.09.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Smartbroker+: FAQ-Bereich Altersvorsorgedepot (Einträge vom 01. bis 08.09.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Smartbroker Holding AG: Pressemitteilung „Smartbroker startet gebührenfreies Altersvorsorgedepot“ vom 08.09.2026 (Wiedergabe der Deutschen Börse), abgerufen am 22.10.2026
- Smartbroker+: Preis- und Leistungsverzeichnis (Stand Juli 2026) und Kundendokumente, abgerufen am 22.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 5 und 10, Satz 3, Abs. 1b, 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Nr. 17 (§ 14 Abs. 7 AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.