Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei Traders Place: Was bisher bekannt ist

Kurz gesagt: Traders Place plant zum Start ein Standarddepot und ein allgemeines Altersvorsorgedepot, jeweils ohne Depotgebühr. Im Standarddepot will Traders Place bis Ende 2028 die laufenden Fondskosten vollständig erstatten, für bis zu 20.000 € Anlagevolumen. Welche ETFs im Standarddepot stecken, nennt die Produktseite noch nicht.

Stand: 23.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Diese Seite gibt wieder, was Traders Place selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 23.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen unter dem Vorbehalt der Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.

Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Traders Place

Art des Anbieters
Broker
Standarddepot (feste Fondsauswahl)
Ja
Fonds selbst wählen
Ja
Garantie
noch nicht bekannt
Kosten
Beide Depots 0 € Depotgebühr und 0 € Ausführungsgebühr bei Sparplänen. Standarddepot: Käufe/Verkäufe gebührenfrei, TER-Erstattung zu 100 % bis Ende 2028, für bis zu 20.000 € Anlagevolumen. Allgemeines Depot: Käufe/Verkäufe ab 500 € über die Börse gettex gebührenfrei, darunter 0,95 € je Trade, keine TER-Erstattung. Jeweils zuzüglich Spreads. Gesamtkosten nicht genannt.
Abschluss
noch nicht bekannt
Geplanter Start
01.01.2027. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie vorgesehen umgesetzt werden.
Vorab-Anmeldung
nicht angeboten oder nicht genannt
Bonus
keiner genannt
Riester-Wechsel
Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt

Angaben von Traders Place zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Noch nicht veröffentlicht: Gesamtkosten in % p. a., Fondsliste / ETF-Auswahl, Garantievariante (ja/nein), Abschlussweg im Detail.

Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen

Traders Place hat für das Altersvorsorgedepot schon Konditionen zu Depotgebühr, Orderkosten und einer befristeten Erstattung der Fondskosten im Standarddepot genannt, aber noch keine Anlagen. Diese Seite ordnet ein, was der Anbieter selbst veröffentlicht hat, was das Gesetz für alle Anbieter regelt und was noch offen ist.

Kurzantwort

Traders Place plant ein Standarddepot und ein allgemeines Altersvorsorgedepot. Beide sollen laut Anbieter, Stand 21.10.2026, keine Depotgebühr und keine Ausführungsgebühr für Sparpläne kosten. Im Standarddepot sind Käufe und Verkäufe gebührenfrei, im allgemeinen Depot ab 500 € über gettex gebührenfrei und darunter 0,95 € je Trade, jeweils zuzüglich Spreads. Der Start ist laut Seite für den 01.01.2027 geplant. Welche ETFs und Fonds zur Wahl stehen und was diese kosten, hat der Anbieter nicht veröffentlicht. Alle Angaben stehen unter dem Vorbehalt der Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), eine Zertifizierung ist uns bisher nicht bekannt.

Was Traders Place angekündigt hat

Start. Die Produktseite nennt „Geplanter Start: 01.01.2027“. In den häufigen Fragen heißt es, der Start sei derzeit für Januar 2027 geplant, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie vorgesehen umgesetzt werden. Traders Place will über relevante Neuerungen zeitnah informieren. Eine Vormerkung nur für das Altersvorsorgedepot gibt es auf der Seite nicht, angeboten wird die Anmeldung zum allgemeinen Newsletter.

Standarddepot. Gedacht ist es für alle, die mit „vorausgewählten Lösungen und minimalem Entscheidungsaufwand“ einsteigen möchten. Die Anlagestrategie ist vorgegeben. Welche ETFs oder Fonds das sind, nennt der Anbieter nicht und verweist auf eine Veröffentlichung „rechtzeitig vor dem Produktstart“.

Allgemeines Altersvorsorgedepot. Hier können Sie laut Seite aus einer „großen Auswahl an ETFs und Fonds“ wählen. Wie groß die Auswahl ist und nach welchen Kriterien sie getroffen wird, steht dort nicht. Gesetzlich sind die zulässigen Anlagen begrenzt, Einzelaktien gehören nicht dazu (§ 1 Abs. 1b AltZertG).

Kosten im Standarddepot. Der Anbieter nennt 0 € Depotgebühr, 0 € Ausführungsgebühr bei Sparplänen und 0 € für Käufe und Verkäufe, jeweils zuzüglich marktüblicher Spreads.

Kosten im allgemeinen Altersvorsorgedepot. Ebenfalls 0 € Depotgebühr und 0 € Ausführungsgebühr bei Sparplänen. Käufe und Verkäufe werden ab 500 € über die Börse gettex gebührenfrei ausgeführt, darunter fallen 0,95 € pro Trade an, ebenfalls zuzüglich Spreads.

Erstattung der Fondskosten. Für das Standarddepot schreibt Traders Place: „Bis Ende 2028 erstatten wir dir 100 % der laufenden Fondskosten (TER)“, und zwar „für ein Anlagevolumen von bis zu 20.000 €“. TER steht für die laufenden Kosten eines Fonds pro Jahr. Für das allgemeine Altersvorsorgedepot nennt die Seite keine Erstattung.

Was fehlt. Wie hoch die TER der Fonds im Standarddepot ist und was ab 2029 oder für Guthaben über 20.000 € gilt, sagt die Seite nicht. Die Aussage „0 € Depotgebühr“ ist daher keine Aussage über die Gesamtkosten.

Hinweis zum Seitentext. Einige Antworten auf der Seite sprechen noch vom „aktuellen Gesetzesentwurf“, obwohl die Seite an anderer Stelle die Verabschiedung durch den Bundesrat erwähnt. Das Gesetz ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Wir geben deshalb vor allem die Aussagen wieder, die der Anbieter als Konditionen nennt.

Was gesetzlich für alle Anbieter gilt

Die Zulage ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr (§ 84 EStG). Je Kind kommen bis zu 300 € dazu (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Ihren Wert berechnet der Zulagenrechner.

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss auch ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Das Standarddepot besteht aus zwei vom Anbieter festgelegten Fonds, einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung darf höchstens die Hälfte des Kapitals im risikoreicheren Fonds liegen, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen 1,0 % im Jahr nicht übersteigen (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Verträge gibt es keinen Deckel, die Effektivkosten müssen aber ermittelt und ausgewiesen werden (§ 2a Abs. 1 AltZertG).

Zertifizierte Verträge nach neuem Recht kann die Zertifizierungsstelle frühestens zum 01.01.2027 erteilen (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Bis dahin ist jede Angabe eines Anbieters eine Ankündigung.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Bei Traders Place lässt sich mit den veröffentlichten Zahlen nur ein Teil der Kosten vergleichen: Depotgebühr, Sparplanausführung und Ordergebühr. Im Standarddepot hängt der größte Teil der Kosten von den Fonds ab, die der Anbieter festlegt, und diese hat er noch nicht genannt. Hier gilt gesetzlich der Deckel von 1,0 % Effektivkosten, in dem alle Kosten stecken. Im allgemeinen Altersvorsorgedepot gibt es keinen Deckel. Dort bestimmen die ETFs und Fonds, die Sie selbst wählen, die laufenden Kosten, und der Anbieter muss die Effektivkosten im Produktinformationsblatt ausweisen (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Beachten Sie außerdem, dass Spreads laut Anbieter zu den Gebühren hinzukommen. Wie sich Kostenunterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner. Welche Kostenarten es gibt, erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren.

Ein späterer Wechsel ist gesetzlich geregelt. Wer innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss zu einem anderen Anbieter wechselt, zahlt dem bisherigen Anbieter höchstens 150 €, danach nichts (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Beachten Sie auch, dass nach 2026 höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert werden (§ 82 Abs. 5 EStG).

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihren Wünschen an die Fondsauswahl ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei Traders Place?

Die Produktseite nennt als „Geplanten Start“ den 01.01.2027. In den häufigen Fragen schreibt der Anbieter, der Start sei derzeit für Januar 2027 geplant, Voraussetzung sei, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie vorgesehen umgesetzt werden. Das Gesetz selbst gilt ab dem 01.01.2027 (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Eine Vormerkung für das Altersvorsorgedepot bietet die Seite nicht, nur die Anmeldung zum allgemeinen Newsletter.

Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Traders Place?

Laut Anbieter, Stand 23.10.2026, im Standarddepot 0 € Depotgebühr, 0 € Ausführungsgebühr für Sparpläne und 0 € für Käufe und Verkäufe, jeweils zuzüglich marktüblicher Spreads. Im allgemeinen Altersvorsorgedepot ebenfalls 0 € Depotgebühr und 0 € Ausführungsgebühr für Sparpläne. Käufe und Verkäufe sind dort ab 500 € über die Börse gettex gebührenfrei, darunter kostet ein Trade 0,95 € zuzüglich Spreads. Im Standarddepot erstattet Traders Place bis Ende 2028 die laufenden Fondskosten (TER) für bis zu 20.000 € Anlagevolumen. Wie hoch diese Fondskosten sind, nennt die Seite nicht.

Welche Anlagen bietet Traders Place im Altersvorsorgedepot an?

Das hat der Anbieter bisher nicht veröffentlicht. Er schreibt von einem Standarddepot mit vorausgewählter Anlagestrategie und von Modellen mit größerer Auswahl an ETFs und Fonds. Welche ETFs im Standarddepot stecken, soll rechtzeitig vor dem Produktstart folgen. Für das Standarddepot gilt gesetzlich ein Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG), in dem auch die Fondskosten stecken.

Kann ich einen Riester-Vertrag zu Traders Place übertragen?

Der Anbieter schreibt, nach dem aktuellen Gesetzesentwurf solle es möglich sein, Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen. Die Formulierung stammt aus der Zeit vor der Verabschiedung. Der Gesetzgeber sieht den Wechsel aus einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ausdrücklich vor (BT-Drs. 21/4088, S. 84). Das Recht, zu kündigen und das Guthaben zu übertragen, muss in jedem zertifizierten Riester-Vertrag stehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Bereits gezahlte Zulagen und Steuervorteile bleiben bei der Übertragung erhalten (§ 93 Abs. 2 EStG). Ob und ab wann Traders Place Überträge annimmt, sagt die Seite nicht.

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.