Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei der Allianz: Was bisher bekannt ist

Kurz gesagt: Die Allianz nennt auf ihrer Reformseite drei Produkte ab Januar 2027: den AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80 mit 80 % Beitragsgarantie, das AltersvorsorgeDepot InvestFlex und ein Standarddepot mit zwei fest vorgegebenen Active ETFs. Beträge für Kosten fehlen.

Stand: 21.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Diese Seite gibt wieder, was die Allianz selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 21.10.2026). Quellen sind Produkt- und Reformseiten sowie eine Pressemitteilung vom 21.07.2026. Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.

Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Allianz

Art des Anbieters
Versicherer
Standarddepot (feste Fondsauswahl)
Ja
Fonds selbst wählen
Ja
Garantie
Ja. AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80: 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Rentenbeginn
Kosten
Keine Beträge. Zum Standarddepot nennt die Allianz nur eine „günstige Kostenstruktur“.
Abschluss
online und vor Ort
Geplanter Start
01.01.2027
Vorab-Anmeldung
Newsletter
Bonus
keiner genannt
Riester-Wechsel
nicht erwähnt oder noch nicht bekannt

Angaben von Allianz zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Fondsliste, Online-Abschluss für InvestFlex und InvestFlex80, Riester-Übertrag zur Allianz.

Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen

Die Allianz hat im Juli 2026 angekündigt, ab Januar 2027 Angebote in allen drei förderfähigen Kategorien zu machen, und nennt inzwischen auf ihren Seiten drei Produktnamen. Kosten hat sie noch nicht veröffentlicht. Diese Seite ordnet ein, was die Allianz selbst veröffentlicht hat, was das Gesetz für alle Anbieter regelt und was noch offen ist.

Kurzantwort

Die Allianz nennt drei Produkte: den AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80 mit einer Beitragsgarantie von 80 Prozent zum Rentenbeginn, das AltersvorsorgeDepot InvestFlex ohne Garantie und ein Altersvorsorge Standarddepot mit zwei fest vorgegebenen Active ETFs, ebenfalls ohne Garantie. Alle sollen laut Anbieter ab Januar 2027 angeboten werden. Beträge für Kosten nennt die Allianz auf den abgerufenen Seiten nicht. Alle Angaben stehen, soweit der Anbieter es schreibt, unter dem Vorbehalt der Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Ob die Produkte schon zertifiziert sind, sagen die Seiten nicht.

Was die Allianz angekündigt hat

Quelle und Stand. Grundlage sind die Reform- und Produktseiten der Allianz (abgerufen am 21.10.2026) und die Pressemitteilung der Allianz Lebensversicherungs-AG vom 21.07.2026. Die Pressemitteilung nennt noch keine Produktnamen, die Produktseiten sind neuer.

Start. Die Allianz schreibt „ab Januar 2027“ und nennt den 01.01.2027 als Einführungsdatum der drei Kategorien. Laut Pressemitteilung will sie ab Januar 2027 Angebote in allen drei förderfähigen Produktkategorien machen: Altersvorsorgevertrag, Altersvorsorgedepot und Standarddepot.

AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80. Das Produkt hat laut Seite eine „Beitragsgarantie von 80 Prozent zum Rentenbeginn“. Zu Beginn der Auszahlungsphase sollen also mindestens 80 % der Beiträge und Zulagen zur Verfügung stehen. Gewählt werden kann aus einer Vielzahl qualitätsgeprüfter Fonds und ETFs. Wie die Garantie abgesichert wird und was sie kostet, schreibt die Allianz auf den abgerufenen Seiten nicht.

AltersvorsorgeDepot InvestFlex. Dieses Produkt hat keine Beitragsgarantie und soll die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen. Gewählt werden können laut Seite bis zu zehn Fonds oder ETFs gleichzeitig aus dem Allianz TopFonds-Universum, Fondswechsel und Rebalancing seien jederzeit möglich. Die Pressemitteilung beschreibt InvestFlex als fondsgebundene Rentenversicherung und schreibt, die Lösung für Altersvorsorgevertrag und Altersvorsorgedepot entstehe auf dieser Basis. Wie das Produkt rechtlich ausgestaltet ist, geht aus den abgerufenen Seiten nicht eindeutig hervor.

Altersvorsorge Standarddepot. Das Standarddepot hat laut Seite zwei fest vorgegebene Active ETFs, keine freie Fondsauswahl und keine Beitragsgarantie. Die Namen der ETFs nennt die Allianz nicht. Sie spricht von einer „günstigen Kostenstruktur“, ohne Zahlen.

Abschluss. Das Standarddepot soll ab dem 01.01.2027 online abschließbar sein. Bei InvestFlex und InvestFlex80 verweist die Allianz auf Ansprechpartner vor Ort. Ob diese beiden Produkte auch online erhältlich sein werden, steht nicht auf den Seiten. Für Fragen nennt die Allianz eine Hotline (Mo bis Fr 8 bis 20 Uhr) und bietet einen Fördervergleichsrechner an. Außerdem gibt es einen Newsletter zu Entwicklungen und Produktangebot.

Auszahlung. Die Vergleichstabelle nennt bei allen drei Produkten eine lebenslange Rente, optional einen Auszahlungsplan bis zum Mindestalter von 85.

Kosten. Die Allianz nennt keine Gebühren, Abschlusskosten oder Verwaltungskosten, weder in Euro noch in Prozent. Auch die Kosten der Garantie beim InvestFlex80 stehen nicht auf den Seiten.

Riester. Verträge, die bis 31.12.2026 abgeschlossen wurden, genießen laut Allianz Bestandsschutz. Die Förderung eines bestehenden Vertrags lässt sich auf das neue System umstellen, die Allianz nennt das unwiderruflich. Alte und neue Förderung kann man nicht kombinieren. Schritte, Fristen und Kosten eines Wechsels beschreibt sie nicht. Laut Pressemitteilung hat die Allianz begonnen, fast 1,5 Millionen Kundinnen und Kunden mit einer Allianz RiesterRente per Brief zu informieren.

Was gesetzlich für alle Anbieter gilt

Die Zulage ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr (§ 84 EStG). Je Kind kommen bis zu 300 € dazu (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Ihren Wert berechnet der Zulagenrechner.

Thema Was das verkündete Gesetz regelt Fundstelle
Standarddepot Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds § 1 Abs. 1c AltZertG
Kostendeckel 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht § 2a Abs. 1 und 2 AltZertG
Garantie Ein Altersvorsorgedepot darf keine Garantie enthalten. Garantieprodukte mit 80 oder 100 % der Beiträge samt Zulagen sind eine eigene Kategorie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 1b AltZertG
Auszahlung Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG
Wechsel Innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach nichts § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss außerdem ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Bei der Allianz fehlt für den Kostenvergleich noch die Grundlage, weil der Anbieter keine Zahlen veröffentlicht hat. Die Aussage „günstige Kostenstruktur“ lässt sich ohne Wert nicht mit anderen Angeboten vergleichen. Warten Sie auf das Produktinformationsblatt, das die Effektivkosten ausweist (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Beim Vergleich der drei Produkte lohnt der Blick darauf, was die Garantie beim InvestFlex80 kostet und welche Anlagen sie einschränkt. Mehr dazu im Ratgeber Garantie oder Depot. Der Ratgeber Kosten und Gebühren erklärt die Kostenarten, der Kostenrechner zeigt die Wirkung über Jahrzehnte.

Ein späterer Wechsel ist gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG), Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, liest den Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot. Beachten Sie auch, dass nach 2026 höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert werden (§ 82 Abs. 5 EStG).

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Bietet die Allianz ein Altersvorsorgedepot an?

Die Allianz hat Angebote in allen drei förderfähigen Produktkategorien angekündigt. Auf ihrer Seite nennt sie den AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80, das AltersvorsorgeDepot InvestFlex und das Altersvorsorge Standarddepot, jeweils „ab Januar 2027“. Abschließen kann man erst nach dem 01.01.2027 (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).

Hat das Allianz-Angebot eine Garantie?

Nur der AltersvorsorgeVertrag InvestFlex80. Die Allianz nennt dort eine „Beitragsgarantie von 80 Prozent zum Rentenbeginn“. Das AltersvorsorgeDepot InvestFlex und das Standarddepot sind laut Anbieter ohne Beitragsgarantie. Das Gesetz sieht Garantieprodukte als eigene Kategorie vor (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG), ein Altersvorsorgedepot nach § 1 Abs. 1b AltZertG darf keine Garantie enthalten.

Was kostet das Altersvorsorgedepot der Allianz?

Konkrete Beträge oder Prozentsätze hat die Allianz auf den abgerufenen Seiten nicht veröffentlicht. Zum Standarddepot spricht sie nur von einer „günstigen Kostenstruktur“. Für das gesetzliche Standarddepot gilt ein Deckel von 1,0 % Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG).

Wo kann ich das Angebot der Allianz abschließen?

Das Standarddepot ist laut Allianz ab dem 01.01.2027 online abschließbar. Für InvestFlex und InvestFlex80 verweist die Seite auf Ansprechpartner vor Ort. Ob diese beiden Produkte auch online erhältlich sein werden, sagt die Seite nicht.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag bei der Allianz?

Laut Allianz genießen Riester-Verträge, die bis zum 31.12.2026 abgeschlossen wurden, Bestandsschutz, eine Pflicht zum Handeln besteht nicht. Die Umstellung der Förderung auf das neue System bezeichnet die Allianz als unwiderruflich, alte und neue Förderung lassen sich nicht kombinieren. Für Fragen nennt sie eine Hotline (Mo bis Fr 8 bis 20 Uhr) und einen Fördervergleichsrechner.

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.