Altersvorsorgedepot bei der Consorsbank: Start, Kosten und Frühstart-Rente
Kurz gesagt: Die Consorsbank bietet das Altersvorsorgedepot nach eigener Angabe ab dem 01.01.2027 an, als flexibles Depot und als Standarddepot. Kosten und Fonds nennt sie noch nicht. Ein Depot für die Frühstart-Rente kann man dort aktuell nicht eröffnen.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was die Consorsbank selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Consorsbank
- Art des Anbieters
- Bank
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- Ja
- Fonds selbst wählen
- Ja
- Garantie
- Nein
- Kosten
- Keine Zahlen. Beim Standarddepot ist nur von begrenzten Kosten durch die gesetzliche Standardisierung die Rede.
- Abschluss
- noch nicht bekannt
- Geplanter Start
- 01.01.2027. Laut FAQ gibt es noch keine konkreten Produkte; die Produktseite spricht von „Anfang 2027“.
- Vorab-Anmeldung
- Newsletter
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von Consorsbank zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Fondsliste, ESG-Variante (nur angedacht).
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei der Consorsbank?
Die Consorsbank nennt den 01.01.2027 als Starttermin („Ja, das geht ab dem 01.01.2027“, FAQ). Die Produktseite schreibt, ab „Anfang 2027“ stünden zwei Angebote zur Verfügung, und spricht vom „für 2027 geplanten Altersvorsorgedepot“. Einen anderen Eröffnungstermin nennt die Bank nicht. Konkrete Produkte gibt es laut FAQ noch nicht. Über einen Newsletter auf der Produktseite können Sie sich „unverbindlich mit Ihrer Mailadresse“ informieren lassen, sobald das Depot bereitsteht. Eine Warteliste mit Vorteilen oder eine Prämie nennt die Bank nicht.
Welche zwei Modelle bietet die Consorsbank an?
Flexibles Altersvorsorgedepot. Hier entscheiden Sie selbst, in welche zugelassenen Fonds und ETFs Sie investieren. ETFs sind börsengehandelte Indexfonds. Laut Produktseite steht dafür „eine breite Auswahl an geförderten Produkten“ zur Verfügung. Eine Fondsliste hat die Bank nicht veröffentlicht. Laut FAQ können nicht alle am Markt erhältlichen Wertpapiere ins Depot, weil gesetzliche Vorgaben gelten.
Standarddepot. Hier legt die Bank die Anlagestrategie weitgehend fest. Vorgesehen sind laut Modellvergleich „zwei vorausgewählte Fonds“, ein defensiver Fonds mit Risikoindikator 1 oder 2 und ein chancenorientierter Fonds mit Risikoindikator 3, 4 oder 5. Gemeint ist die Risikoklasse, die im Basisinformationsblatt, dem Pflicht-Infoblatt des jeweiligen Fonds, steht (§ 1 Abs. 1c Nr. 2 AltZertG). Weiter heißt es: „Angedacht ist auch eine Variante mit ESG-Ansatz.“ ESG bedeutet, dass bei der Auswahl Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung berücksichtigt werden. Welche Fonds es sein werden, steht in den Quellen der Bank nicht.
Gemeinsamkeiten. Laut Modellvergleich bieten beide Depotarten keine Kapitalgarantie, das eingezahlte Geld kann also an Wert verlieren. Erträge werden erst in der Auszahlungsphase versteuert, und es gelten dieselben Förderregeln und Einschränkungen bei der vorzeitigen Entnahme von Kapital.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei der Consorsbank?
Preise hat die Consorsbank bisher nicht veröffentlicht. Die Produktseite beschreibt das Standarddepot nur allgemein als Anlage „mit begrenzten Kosten“. Für das Standarddepot gilt ohnehin ein gesetzlicher Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen höchstens 1,0 % im Jahr betragen (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Sie geben an, wie stark die Kosten die Rendite des Vertrags bis zum Beginn der Auszahlung mindern (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Für das flexible Depot gibt es keinen Deckel, die Effektivkosten müssen aber ermittelt und im Produktinformationsblatt, dem Datenblatt zum Vertrag, angegeben werden (§ 2a Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG).
Der Blogartikel nennt einen ETF-Sparplan ohne Sparplangebühr als Möglichkeit, schon heute Vermögen aufzubauen. Marktübliche Spreads (der Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufskurs) und Zuwendungen (Vergütungen, die Fondsanbieter an die Bank zahlen) kommen laut Blog hinzu. Das ist ein bestehendes Angebot der Bank und keine Preisangabe für das Altersvorsorgedepot.
Bietet die Consorsbank die Frühstart-Rente an?
Aktuell nicht. In den FAQ der Bank lautet die Antwort auf die Frage nach einem Depot für die Frühstart-Rente: „Nein, das geht aktuell nicht.“ Zur Begründung schreibt die Bank, ihr Fokus liege „aktuell auf dem Altersvorsorgedepot“. Die Frühstart-Rente beobachte sie und bewerte sie, sobald die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert sind.
Die Frühstart-Rente ist die geplante staatliche Förderung von 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat hat noch nicht abschließend entschieden. Nach den Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen Sie solche Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027 als Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter abschließen können. Ob die Consorsbank nach dem Beschluss ein solches Angebot machen wird, hat sie nicht gesagt. Alle Einzelheiten stehen im Ratgeber Frühstart-Rente.
Unabhängig davon schreibt die Bank in ihren FAQ, dass auch Minderjährige ein Altersvorsorgedepot haben können, „wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“. Die Voraussetzungen für Kinder erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot für Kinder.
Kann ich mein bestehendes Depot oder meinen Riester-Vertrag mitbringen?
Ein vorhandenes Depot lässt sich laut FAQ nicht in ein Altersvorsorgedepot umwandeln, und Wertpapiere können nicht übertragen werden. Für Riester-Verträge nennt die Bank drei Wege. Sie können den Vertrag weiterführen, ihn auf das neue Fördersystem umstellen oder ein Altersvorsorgedepot eröffnen und den Anbieter wechseln, sodass das Vermögen auf das neue Depot übertragen wird. Ob die Consorsbank selbst ab dem Start Riester-Guthaben annimmt, schreibt sie nicht ausdrücklich. Welche Auszahlungsformen sie anbieten wird, hat sie bisher nicht veröffentlicht.
Was gilt gesetzlich bei allen Anbietern?
Die staatliche Zulage, ein Zuschuss auf Ihre Einzahlungen, ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (Ihre eigene Einzahlung) und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). Für jedes Kind gibt es bis zu 300 € zusätzlich (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Wie hoch Ihre Zulage ausfällt, berechnet der Zulagenrechner.
Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss auch ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Im Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest, einen der Risikoklasse 1 oder 2 und einen der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c Nr. 2 AltZertG). Die Angaben der Consorsbank zum Standarddepot entsprechen dieser Vorgabe. Gegen Ende der Ansparphase, also der Zeit der Einzahlungen, schichtet der Anbieter um. Fünf Jahre vor der Auszahlung sollen höchstens 50 % des Kapitals im risikoreicheren Fonds liegen, zwei Jahre vor der Auszahlung und bei deren Beginn jeweils höchstens 30 %. Sie können als Sparer andere Prozentsätze verlangen (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG).
Die Auszahlung beginnt frühestens mit dem 65. Geburtstag, außer eine gesetzliche Altersrente beginnt früher, und spätestens mit dem 70. Geburtstag (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Worauf kann ich beim Vergleich achten?
Solange die Consorsbank keine Preise nennt, lässt sich ihr Angebot bei den Kosten nicht mit anderen vergleichen. Sobald es Produktinformationsblätter gibt, stehen dort die Effektivkosten, mit denen sich die Kosten verschiedener Anbieter vergleichen lassen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG). Beim Standarddepot ist außerdem entscheidend, welche zwei Fonds die Bank auswählt und ob die ESG-Variante andere Kosten hat. Beim flexiblen Depot kommt es darauf an, wie groß die Auswahl tatsächlich ist und was Sparpläne und Käufe kosten. Wie sich Kostenunterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner.
Ein späterer Wechsel ist gesetzlich geregelt. Innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss darf der bisherige Anbieter höchstens 150 € verlangen, danach nichts (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Der neue Anbieter darf einmalig eine Verwaltungspauschale von höchstens 150 € berechnen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG). Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Nach 2026 werden außerdem höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert (§ 82 Abs. 5 EStG). Welcher Anbieter passt, hängt von Beiträgen, Anlagedauer und den Wünschen an die Fondsauswahl ab.
Wie sieht es bei anderen Anbietern aus?
Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wer benachrichtigt werden möchte, sobald die Angebote starten, findet die Anmeldung unter Benachrichtigung.
Zum Anbieter
Der Link führt zu einem normalen Depot ohne staatliche Förderung, nicht zu einem Altersvorsorgedepot. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot lässt sich frühestens ab dem 01.01.2027 abschließen.
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Häufige Fragen
Bietet die Consorsbank ein Altersvorsorgedepot an?
Ja, ab dem 01.01.2027. Auf die Frage, ob man bei der Consorsbank ein Altersvorsorgedepot eröffnen kann, antwortet die Bank in ihren FAQ: „Ja, das geht ab dem 01.01.2027.“ Gemeint sind das Flexible Altersvorsorgedepot und das Standarddepot. Konkrete Produkte gibt es laut Bank noch nicht. Zertifizierte Verträge sind erst möglich, wenn die neuen Regeln am 01.01.2027 in Kraft treten (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei der Consorsbank?
Das hat die Consorsbank bisher nicht veröffentlicht. Weder die Produktseite noch der Blogartikel der Bank nennen Depotgebühren, Orderkosten oder Fondskosten. Für das Standarddepot gilt gesetzlich ein Deckel: Die Effektivkosten, also die Gesamtkosten, die die Rendite mindern, dürfen höchstens 1,0 % im Jahr betragen (§ 2a Abs. 2 AltZertG).
Bietet die Consorsbank die Frühstart-Rente an?
Aktuell nicht. In den FAQ der Consorsbank heißt es zur Frage nach einem Depot für die Frühstart-Rente: „Nein, das geht aktuell nicht.“ Die Bank will andere Modelle wie die Frühstart-Rente bewerten, sobald die gesetzlichen Grundlagen konkretisiert sind. Das Gesetz zur Frühstart-Rente hat der Bundestag am 16.10.2026 beschlossen, die Entscheidung des Bundesrats steht noch aus.
Kann ich mein bestehendes Consorsbank-Depot umwandeln?
Nein. Laut FAQ der Produktseite ist das nicht möglich: „In ein Altersvorsorgedepot können Sie lediglich einzahlen, keine Wertpapiere übertragen.“
Kann ich meinen Riester-Vertrag zur Consorsbank übertragen?
Der Gesetzgeber sieht den Wechsel aus einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ausdrücklich vor (BT-Drs. 21/4088, S. 84). Das Recht, zu kündigen und das Guthaben zu übertragen, muss in jedem zertifizierten Riester-Vertrag stehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Bereits gezahlte Zulagen und Steuervorteile bleiben bei der Übertragung erhalten (§ 93 Abs. 2 EStG). Ob und ab wann die Consorsbank selbst Riester-Guthaben annimmt, schreibt sie nicht ausdrücklich. Als eine Möglichkeit nennen die FAQ der Bank, ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen und den Anbieter zu wechseln, sodass das Vermögen aus dem Riester-Vertrag auf das Depot übertragen wird.
Quellen
- Consorsbank: Produktseite Altersvorsorgedepot mit Modellvergleich und FAQ, abgerufen am 22.10.2026
- Consorsbank: FAQ „Kann ich bei der Consorsbank auch ein Depot für die Frühstart-Rente eröffnen?“, abgerufen am 22.10.2026
- Consorsbank: FAQ-Sammlung zum Altersvorsorgedepot („Kann ich bei der Consorsbank ein Altersvorsorgedepot eröffnen?“, „Gibt es schon konkrete Produktangebote?“), abgerufen am 22.10.2026
- Consorsbank: Blogartikel „Altersvorsorgedepot ab 2027: Was sich bei der privaten Altersvorsorge grundlegend ändert“ vom 15.06.2026, Abschnitte „Das Angebot der Consorsbank“ und „Frühstart-Rente“, abgerufen am 22.10.2026
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente (Textarchiv, 16.10.2026)
- Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Frühstartrente, abgerufen am 21.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 10, Satz 3 und 4, Abs. 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Nr. 8 (§ 7 Abs. 1 AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
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