Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei der DEVK: Was bisher bekannt ist

Kurz gesagt: Die DEVK will ab dem 1. Januar 2027 die DEVK-DepotRente Basis mit vorgegebenem Anlagekonzept anbieten. Die DepotRente Chance und die DepotRente Garantie mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie sollen voraussichtlich ab April 2027 folgen. Konkrete Kosten hat die DEVK nicht veröffentlicht.

Stand: 21.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Diese Seite gibt wieder, was die DEVK selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 21.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.

Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei DEVK

Art des Anbieters
Versicherer
Standarddepot (feste Fondsauswahl)
Ja
Fonds selbst wählen
Ja
Garantie
Ja. DEVK-DepotRente Garantie: Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %, voraussichtlich ab April 2027
Kosten
Standarddepot: Kosten deutlich unter der Obergrenze von 1,0 % pro Jahr; keine konkrete Zahl.
Abschluss
online und vor Ort
Geplanter Start
01.01.2027. Nur DepotRente Basis (Standarddepot) startet am 01.01.2027; DepotRente Chance und Garantie voraussichtlich ab April 2027.
Vorab-Anmeldung
Newsletter
Bonus
keiner genannt
Riester-Wechsel
Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt

Angaben von DEVK zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Noch nicht veröffentlicht: konkrete Kosten, Fondsliste.

Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen

Die DEVK hat in zwei Pressemitteilungen beschrieben, welche geförderten Produkte sie 2027 anbieten will. Zum Start soll es eine einfache Variante geben, die übrigen folgen später. Diese Seite ordnet ein, was die DEVK selbst veröffentlicht hat, was das Gesetz für alle Anbieter regelt und was noch offen ist.

Kurzantwort

Ab dem 1. Januar 2027 will die DEVK die DEVK-DepotRente Basis anbieten, abschließbar online oder im persönlichen Beratungsgespräch. Die DepotRente Chance mit eigener Fonds- oder ETF-Auswahl und die DepotRente Garantie mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie sollen voraussichtlich ab April 2027 verfügbar sein. Konkrete Kosten nennt die DEVK nicht. Ob die Produkte schon zertifiziert sind, sagen die Seiten nicht.

Was die DEVK angekündigt hat

Quellen und Stand. Grundlage sind zwei Pressemitteilungen der DEVK vom 06.07.2026 und vom 16.10.2026 sowie ihre Infoseite zur Reform, alle abgerufen am 21.10.2026. Die beiden Pressemitteilungen verwenden unterschiedliche Bezeichnungen. Im Juli sprach die DEVK von einem Standarddepot zum 1. Januar 2027 und einem individuellen Produkt im zweiten Quartal 2027. Im Oktober nannte sie die Produktnamen DepotRente Basis, Chance und Garantie.

DEVK-DepotRente Basis. Laut Pressemitteilung vom 16.10.2026 ist das Anlagekonzept „bereits vorgegeben“. Interessierte können die Lösung danach „ab dem 1. Januar 2027 online oder im persönlichen Beratungsgespräch abschließen“. In der Juli-Mitteilung beschrieb die DEVK für denselben Starttermin ein Standarddepot ohne Kapitalgarantie mit Anlage in ETFs, ebenfalls online oder in der Geschäftsstelle abschließbar. Ausdrücklich gleichgesetzt hat die DEVK die beiden Bezeichnungen auf den abgerufenen Seiten nicht.

DEVK-DepotRente Chance und Garantie. Mit der DepotRente Chance sollen Kunden ihre Anlage selbst ausrichten und zum Beispiel Fonds- oder ETF-Lösungen wählen können, auch nachhaltige Anlagen. Die DepotRente Garantie soll garantierte Leistungen und eine Beitragsgarantie von 80 oder 100 % bieten. Beide Varianten werden laut DEVK „voraussichtlich ab April 2027 verfügbar sein“. Die Juli-Mitteilung nennt als Grundlage des individuellen Produkts, für das es „unterschiedliche Garantievarianten“ geben soll, die bestehende fondsgebundene Rentenversicherung DEVK-Rente ZukunftPlus. Der Abschluss erfolge dort „stets im Rahmen einer qualifizierten Beratung“.

Auszahlung. Beide geförderten Produkte bieten laut der Juli-Mitteilung eine lebenslange Rente oder einen Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr.

Kosten. Beträge nennt die DEVK nicht. Für das Standarddepot schrieb sie im Juli, die Kosten sollten „deutlich unter der von der Regierung vorgesehenen Obergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr“ liegen. Für Chance und Garantie gibt es keine Aussage zu Kosten.

Information und Beratung. Auf ihrer Infoseite bietet die DEVK einen Sondernewsletter zu den neuen förderfähigen Lösungen an, eine Warteliste nennt sie nicht. Die DEVK verweist auf persönliche Beratung in ihren Geschäftsstellen. Riester-Kunden bittet sie, sich im Kundenportal meineDEVK zu registrieren. Für das Portal hat sie im Juli einen Online-Vergleichsrechner angekündigt, der die bisherige mit der neuen Zulage vergleicht.

Riester-Kunden. Laut Infoseite bleibt ein bestehender Riester-Vertrag unverändert, und Sie müssen nichts tun. Ab 2027 können Sie ihn auf die neue Förderung umstellen oder sich zu einem Wechsel in ein neues Produkt beraten lassen. In der Juli-Mitteilung heißt es: „Ein Wechsel zum neuen Förderprodukt ist jedoch in der Regel nicht die beste Lösung.“ Die DEVK begründet das mit den oft hohen Garantien älterer Verträge. Das Gesetz regelt die Umstellung in § 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG und die Folgen eines Neuabschlusses in Satz 6. Was eine Übertragung aus einem DEVK-Riester-Vertrag kostet, steht nicht auf den Seiten.

Was gesetzlich für alle Anbieter gilt

Die Zulage ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr (§ 84 EStG). Je Kind kommen bis zu 300 € dazu (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Wie hoch Ihre Zulage ausfällt, berechnet der Zulagenrechner.

Thema Was das verkündete Gesetz regelt Fundstelle
Standarddepot Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds § 1 Abs. 1c AltZertG
Kostendeckel 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht § 2a Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG
Garantie Ein Altersvorsorgedepot darf keine Garantie enthalten. Garantieprodukte mit 80 oder 100 % der Beiträge samt Zulagen sind eine eigene Kategorie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 1b AltZertG
Auszahlung Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG
Wechsel Innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach nichts § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss außerdem ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Für einen Kostenvergleich fehlt bei der DEVK noch die Grundlage. Sobald die Produkte zertifiziert sind, muss der Anbieter die Effektivkosten im Produktinformationsblatt ausweisen (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG). Prüfen Sie dann auch, ob es sich um ein Standarddepot mit dem Deckel von 1,0 % (§ 2a Abs. 2 AltZertG), um ein Altersvorsorgedepot oder um ein Garantieprodukt handelt. Eine Garantie schränkt die Anlage ein. Mehr dazu steht im Ratgeber Garantie oder Depot. Der Ratgeber Kosten und Gebühren erklärt die Kostenarten, der Kostenrechner zeigt die Wirkung über Jahrzehnte.

Wer schon einen Riester-Vertrag hat, findet die gesetzlichen Regeln im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot. Ein späterer Anbieterwechsel ist gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG), Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Beachten Sie auch, dass nach 2026 höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert werden (§ 82 Abs. 5 EStG).

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was andere Banken, Broker und Versicherer angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Bietet die DEVK ein Altersvorsorgedepot an?

Die DEVK hat drei geförderte Varianten angekündigt. Die DEVK-DepotRente Basis können Interessierte laut Pressemitteilung vom 16.10.2026 „ab dem 1. Januar 2027 online oder im persönlichen Beratungsgespräch abschließen“. Die DepotRente Chance und die DepotRente Garantie sollen voraussichtlich ab April 2027 verfügbar sein.

Was kostet das Angebot der DEVK?

Konkrete Kosten hat die DEVK nicht veröffentlicht. Für ihr Standarddepot kündigte sie im Juli 2026 Kosten „deutlich unter der von der Regierung vorgesehenen Obergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr“ an. Gesetzlich liegt der Deckel für Standarddepots bei 1,0 % Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für die anderen Varianten gibt es keinen Deckel, die Effektivkosten müssen aber ausgewiesen werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG).

Gibt es bei der DEVK eine Variante mit Garantie?

Ja, angekündigt ist die DEVK-DepotRente Garantie mit einer Beitragsgarantie von 80 oder 100 %. Sie soll voraussichtlich ab April 2027 verfügbar sein. In der Pressemitteilung vom 06.07.2026 kündigte die DEVK für das zweite Quartal 2027 ein individuelles Produkt mit unterschiedlichen Garantievarianten auf Basis der fondsgebundenen Rentenversicherung DEVK-Rente ZukunftPlus an. Ob das die heutige DepotRente Garantie ist, sagt die DEVK nicht ausdrücklich.

Was rät die DEVK Riester-Kunden?

Laut DEVK bleibt ein bestehender Riester-Vertrag unverändert, Kunden müssen nichts tun. Ab 2027 können Kunden ihn auf die neue Förderung umstellen oder sich zu einem Wechsel beraten lassen. In der Pressemitteilung vom 06.07.2026 schreibt die DEVK, ein Wechsel sei „in der Regel nicht die beste Lösung“, weil ältere Verträge oft hohe Garantien bieten.

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.