Altersvorsorgedepot bei der DKB: Start, Kosten und Fonds
Kurz gesagt: Die DKB will das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 anbieten, mit einer eigenen Auswahl an Finanzinstrumenten, und Riester-Guthaben über das DKB-Banking übertragen lassen. Kosten und Fondsliste hat sie noch nicht veröffentlicht. Beim Standarddepot, der gesetzlichen Basisvariante, sind höchstens 1,0 % Effektivkosten (Gesamtkosten) im Jahr erlaubt.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was die DKB selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei DKB
- Art des Anbieters
- Bank
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- noch nicht bekannt
- Fonds selbst wählen
- noch nicht bekannt
- Garantie
- Nein
- Kosten
- Keine eigenen Kosten; nur der gesetzliche Höchstwert für das Standarddepot (max. 1 %) wird allgemein genannt.
- Abschluss
- noch nicht bekannt
- Geplanter Start
- Januar 2027. Einen genauen Eröffnungstag nennt die DKB nicht; sie will informieren, sobald das Altersvorsorgedepot bei ihr verfügbar ist.
- Vorab-Anmeldung
- Newsletter
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von DKB zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: genauer Eröffnungstag, Kosten, Fondsliste, Standarddepot-Angabe.
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Die DKB will das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 anbieten. Ihre Preise und die Auswahl der ETFs hat sie noch nicht veröffentlicht, einen Riester-Übertrag über das DKB-Banking kündigt sie dagegen konkret an.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei der DKB?
Die Bank nennt Januar 2027, aber keinen festen Tag. Die Produktseite wirbt mit „Staatlich gefördert vorsorgen ab 1. Januar 2027“, und in den FAQ steht: „Ab 1. Januar 2027 können Verträge zum neuen Altersvorsorgedepot angeboten und von Kund*innen abgeschlossen werden.“ Das beschreibt den gesetzlichen Start. Zum eigenen Eröffnungstermin schreibt die DKB nur: „Wir informieren dich sobald das Altersvorsorgedepot bei der DKB verfügbar ist. So kannst du es rechtzeitig eröffnen, um direkt im Januar 2027 mit dem Sparen loszulegen.“ Um das Depot zu nutzen, brauche man laut Bank ab 2027 einen Altersvorsorgevertrag mit der DKB.
Zur technischen Grundlage hat die DKB am 09.09.2025 mitgeteilt, ihr Wertpapierangebot laufe künftig über die Plattform des Anbieters Upvest. Neue Funktionen wie „Kinder- und Altersvorsorgedepots“ sollten in den folgenden Monaten kommen. In der Pressemitteilung zum Halbjahresergebnis vom 20.08.2026 heißt es, die neue Brokerage-Infrastruktur werde im Jahr 2027 für alle Kundinnen und Kunden bereitgestellt. Ob das Altersvorsorgedepot auf dieser Plattform läuft und ob sich der Start dadurch verschiebt, schreibt die DKB nicht.
Gibt es bei der DKB eine Warteliste?
Nein, statt einer Warteliste bietet die DKB eine Newsletter-Anmeldung. Laut Formular willigen Sie damit in einen regelmäßigen Newsletter ein, der für ausgewählte Themen und Produkte wirbt, zum Beispiel für Altersvorsorgedepot und Depot. Der Widerruf ist jederzeit formlos möglich. Einen gesicherten Platz oder einen Bonus für die Anmeldung nennt die Seite nicht.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei der DKB?
Eigene Preise hat die DKB nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Wir haben dafür die Produktseite, den Artikel im DKB-Bereich „Finanzwissen“, die Methodik zum Rechner, die Pressemitteilungen der Bank seit 2024 und die Preis- und Leistungsverzeichnisse für den Broker (Stand 15.09.2026) und für Sparprodukte (Stand 06.10.2026) durchgesehen. Das Altersvorsorgedepot kommt in diesen Verzeichnissen nicht vor. In der Methodik zum Altersvorsorgerechner (Stand 20.07.2026) steht: „Die Kosten des Altersvorsorgedepots stehen derzeit noch nicht fest und können daher in der Modellrechnung noch nicht berücksichtigt werden.“ Würden Kosten berücksichtigt, fiele das Endkapital niedriger aus.
Die Bank verweist nur auf den gesetzlichen Rahmen: Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf höchstens 1 % begrenzt. Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Der Deckel von 1,0 % gilt für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 AltZertG), für andere Varianten gibt es ihn nicht, die Effektivkosten muss der Anbieter aber ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Solange die DKB keine Zahlen nennt, lässt sich ihr Angebot bei den Kosten nicht mit anderen vergleichen. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren.
Welche ETFs und Fonds bietet die DKB an?
Namen oder Zahl der Fonds hat die DKB nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht genannt. Die Bank schreibt, man investiere „in ausgewählte ETFs“, und weist darauf hin: „Wir werden für das Altersvorsorgedepot eine Auswahl an Finanzinstrumenten bereitstellen. Das Angebot kann von der Gesamtheit der gesetzlich zulässigen Vermögensgegenstände abweichen.“ Der Finanzwissen-Artikel nennt als mögliche Anlagen allgemein ETFs, Fonds oder Anleihen. Das ist eine Beschreibung des Produkts, keine Aussage über das DKB-Angebot.
Ob die DKB neben dem Standarddepot, der gesetzlichen Basisvariante, ein frei gestaltbares Depot anbietet, sagt sie nicht. Das Standarddepot erwähnt sie als Einstieg für Menschen ohne Erfahrung mit Geldanlagen, und der Rechner bezieht sich laut Hinweis auf das „Altersvorsorgedepot als Standarddepot“. Das Gesetz verlangt, dass jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots auch ein Standarddepot anbietet, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds: einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zum Fonds; je höher sie ist, desto riskanter ist der Fonds. Welche Anlagen sonst zulässig sind, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Laut Produktseite können Sie den Sparbetrag und die Risikoausrichtung anpassen. Der Finanzwissen-Artikel schreibt, die Einzahlung sei per Sparplan oder einmalig möglich, und die Sparrate lasse sich jederzeit pausieren, erhöhen oder verringern.
Wie hoch ist die Förderung bei der DKB und was muss ich einzahlen?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). An verschiedenen Stellen formuliert die DKB das unterschiedlich („bis 25 Jahre“, „vor dem 25. Geburtstag“). Maßgeblich ist das Gesetz. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind und Jahr (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Dafür müssen Sie nach Angabe der DKB selbst 300 € im Jahr einzahlen. Die Zulage geht in der Regel an den Elternteil, der das Kindergeld erhält.
Die DKB rechnet in ihrem Beispiel mit 100 € im Monat vor: Auf 1.200 € Eigenbeitrag kommen 390 € Zulage, zusammen 1.590 €. Den Anspruch auf Förderung knüpft sie an mindestens 10 € im Monat oder 120 € im Jahr. Das entspricht dem Mindesteigenbeitrag im Gesetz (§ 86 EStG). Als Höchstbetrag für Einzahlungen nennt sie 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Ihr Rechner erlaubt Sparraten von 10 € bis 570 € im Monat, bietet Renditeszenarien von 4, 6 oder 8 % im Jahr oder eine eigene Annahme von 0 bis 20 % und unterstellt einen Renteneintritt mit 67. Das sind Modellannahmen, keine Prognose. Ihre eigene Zulage berechnet der Zulagenrechner.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zur DKB übertragen?
Ja, das ist laut DKB möglich. Auf der Produktseite steht: „Ab Januar 2027 kannst du den Übertrag deines Riester-Guthabens direkt über dein DKB-Banking beantragen.“ Der Finanzwissen-Artikel ergänzt, dass sich ab 2027 aktive und stillgelegte Riester-Verträge freiwillig übertragen lassen. Die Bank rät, einen bestehenden Riester- oder Rürup-Vertrag nicht vorschnell zu kündigen und stattdessen zu prüfen, ob sich ein späterer Wechsel lohnt. Außerdem schreibt sie, Ihr bisheriger Anbieter könne den Wechsel nicht verwehren.
Gesetzlich gilt für den Wechsel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für Bestandsverträge nicht ausdrücklich. Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können laut DKB noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Für Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG). Wie der Wechsel abläuft und worauf es bei Garantien und Förderung ankommt, erklären die Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot und Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.
Gibt es bei der DKB etwas für Kinder und die Frühstart-Rente?
Ein Angebot für das Altersvorsorgedepot von Kindern nennt die DKB nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Für Eltern erwähnt sie die Kinderzulage, die an das Kindergeld geknüpft ist. Zur Frühstart-Rente schreibt die DKB, die Bundesregierung plane ab 2027 für 6- bis 18-Jährige 10 € im Monat in ein individuelles Vorsorgedepot, Kinder des Jahrgangs 2020 sollten die Förderung rückwirkend für 2026 bekommen. Das ist die Darstellung der Bank, das Gesetz ist noch nicht verkündet: Der Bundestag hat es am 16.10.2026 beschlossen, die Entscheidung des Bundesrats steht aus. Laut Bundesfinanzministerium startet die Frühstart-Rente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Ein DKB-Produkt für die Frühstart-Rente beschreibt sie nicht. Den Stand der Gesetzgebung erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente.
Wie zahlt die DKB aus?
Die DKB beschreibt die gesetzlichen Möglichkeiten und keine eigenen Produkte. Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich laut Bank bis zu 30 % auf einmal auszahlen lassen, das übrige Guthaben fließt in einen selbst gewählten Auszahlungsplan, also regelmäßige Auszahlungen aus dem Guthaben, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Das entspricht dem Gesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Der Finanzwissen-Artikel nennt außerdem die Leibrente, also eine Rente bis ans Lebensende, als gesetzliche Form. Ob die DKB selbst eine lebenslange Rente anbietet, steht auf den geprüften Seiten nicht. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Was ist bei der DKB noch offen?
Offen sind nach unserem Stand vom 22.10.2026 die Kosten, die Fondsliste, der Eröffnungstermin im Januar 2027, die Frage nach einem frei gestaltbaren Depot neben dem Standarddepot und die Auszahlungsformen der Bank. Auch die Frühstart-Rente bleibt offen, solange das Gesetzgebungsverfahren läuft und die DKB kein Produkt dazu beschreibt.
Eine Empfehlung für oder gegen die DKB geben wir nicht. Für Menschen, die ihr Girokonto schon dort führen und einfach starten möchten, kann ein Angebot aus einer Hand praktisch sein. Wer vor dem Abschluss Preise vergleichen will, kann die DKB derzeit schlecht beurteilen, weil Zahlen fehlen.
Wie sieht es bei anderen Anbietern aus?
Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wer benachrichtigt werden möchte, sobald die Angebote starten, findet die Anmeldung unter Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Bietet die DKB ein Altersvorsorgedepot an?
Noch nicht, die Bank kündigt es aber für Januar 2027 an. Auf ihrer Produktseite schreibt sie, man informiere, „sobald das Altersvorsorgedepot bei der DKB verfügbar ist“, damit Sie direkt im Januar 2027 mit dem Sparen beginnen können. Ein genaues Eröffnungsdatum nennt die Bank nicht. Die neuen Regeln treten erst am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei der DKB?
Das hat die Bank nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Ihre Methodik zum Altersvorsorgerechner (Stand 20.07.2026) schreibt, die Kosten stünden noch nicht fest. Für das Standarddepot gilt gesetzlich eine Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten (Gesamtkosten) im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG).
Gibt es bei der DKB eine Warteliste?
Nicht im engeren Sinn. Die DKB bietet eine Newsletter-Anmeldung an. Damit willigen Sie laut Formular in regelmäßige Werbemails ein, etwa zum Altersvorsorgedepot. Die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen. Ein Bonus oder ein gesicherter Platz wird nicht genannt.
Kann ich mein Riester-Guthaben zur DKB übertragen?
Ja, laut DKB können Sie den Übertrag ab Januar 2027 direkt über das DKB-Banking beantragen. Die Bank rät, einen bestehenden Vertrag nicht vorschnell zu kündigen. Gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für Bestandsverträge nicht ausdrücklich.
Welche ETFs gibt es im Altersvorsorgedepot der DKB?
Eine Liste hat die DKB nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Bank schreibt nur, man investiere in „ausgewählte ETFs“, und sie stelle eine Auswahl an Finanzinstrumenten bereit. Diese Auswahl kann von den gesetzlich zulässigen Anlagen abweichen.
Quellen
- DKB: Produktseite Altersvorsorgedepot mit FAQ und Newsletter-Anmeldung, abgerufen am 22.10.2026
- DKB: Finanzwissen „Altersvorsorgedepot: Das solltest du wissen“ (Oktober 2026), abgerufen am 22.10.2026
- DKB: Finanzwissen „Möglichkeiten der Altersvorsorge“ (Abschnitte Riester-Rente, Altersvorsorgedepot, Frühstartrente), abgerufen am 22.10.2026
- DKB: Altersvorsorgerechner, Methodik der Berechnung (Stand 20.07.2026), abgerufen am 22.10.2026
- DKB: Pressemitteilung vom 09.09.2025 zur Wertpapier-Plattform Upvest (Kinder- und Altersvorsorgedepots als spätere Funktion), abgerufen am 22.10.2026
- DKB: Pressemitteilung vom 20.08.2026 zum Halbjahresergebnis (neue Brokerage-Infrastruktur 2027), abgerufen am 22.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 5 und 10, Satz 3, Abs. 1b, 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
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