Altersvorsorgedepot der DWS: Start, Kosten und Abschluss
Kurz gesagt: Laut Deutscher Bank und Postbank bietet die DWS ein Standarddepot (0,10 % pro Jahr in den ersten zwei Jahren, danach 0,28 %) und ein Altersvorsorgedepot (0,99 % pro Jahr, „im Laufe des Jahres 2027“ geplant). Abschließen oder einzahlen kann man vor dem 01.01.2027 nicht.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Die Angaben zu Produkten und Preisen stammen von der DWS, der Deutschen Bank und der Postbank (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei DWS
- Art des Anbieters
- Fondsgesellschaft
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- noch nicht bekannt
- Fonds selbst wählen
- noch nicht bekannt
- Garantie
- noch nicht bekannt
- Kosten
- Die DWS-Seite nennt nur den allgemeinen Kostendeckel von 1 %. Kosten der DWS-Produkte (Standarddepot 0,10 %, später 0,28 %; Altersvorsorgedepot 0,99 %) nennen nur die Seiten von Deutscher Bank und Postbank.
- Abschluss
- noch nicht bekannt
- Geplanter Start
- noch nicht bekannt. Die Seite sagt nur, dass das Altersvorsorgedepot am 01.01.2027 startet, nicht, ob und wann ein DWS-Produkt verfügbar ist.
- Vorab-Anmeldung
- Vormerkung
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- nicht erwähnt oder noch nicht bekannt
Angaben von DWS zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: eigenes DWS-Produkt, Kosten, Fondsliste, Starttermin.
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Die DWS hat ihr Altersvorsorgedepot nach unserem Stand vom 22.10.2026 noch nicht mit eigenen Konditionen veröffentlicht. Preise und Produkte nennen die Deutsche Bank und die Postbank. Beide führen die DWS in ihren Angeboten als Tochtergesellschaft der Deutschen Bank auf. Mehr zur Deutschen Bank und zur Postbank steht im Ratgeber Altersvorsorgedepot bei der Deutschen Bank und Postbank.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot der DWS?
Abschließen oder einzahlen kann man vor dem 1. Januar 2027 nicht. An diesem Tag treten die neuen Regeln im Einkommensteuergesetz und im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz), und Verträge in neuer Form können frühestens ab dann zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Zertifiziert heißt, dass die Zertifizierungsstelle festgestellt hat, dass die Vertragsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 AltZertG). Gefördert werden nur Beiträge in einen zertifizierten Vertrag (§ 82 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Die DWS nennt auf ihrer Reformseite den 1. Januar 2027 als Start des neuen Altersvorsorgedepots und schreibt: „Verträge können ab Januar 2027 abgeschlossen werden.“ Das beschreibt den gesetzlichen Start; einen eigenen Termin für ihre Produkte nennt sie nicht. Sie bietet eine Anmeldung an: „Wir informieren einmalig zum Start des neuen Altersvorsorgedepots.“ Wer sich einträgt, bestellt laut Formular einmalig eine Info-Mail der DWS Investment GmbH. Die Anmeldung ist kein Vertragsabschluss.
Die Deutsche Bank und die Postbank sind bei den Terminen konkreter. Für das DWS Altersvorsorgedepot schreiben beide: „Ein Angebot ist im Laufe des Jahres 2027 geplant“ (Deutsche Bank) beziehungsweise „im Laufe 2027“ (Postbank). Für das DWS Standarddepot nennen sie keinen eigenen Termin. Beide Banken weisen darauf hin, dass bis zum Start Detailänderungen möglich sind.
Welche Produkte nennt die DWS?
Die Banken nennen zwei Depotprodukte, die sie fast gleich beschreiben: ein Standarddepot ohne Beratung und ein Altersvorsorgedepot für Menschen, die Beratung wünschen.
Das DWS Standarddepot ist laut Deutscher Bank ein „gesetzlich vorgegebenes Produktangebot“ ohne Kapitalgarantie (Sie können also Geld verlieren), ein Wertpapierdepot mit einer „Mischung aus zwei ETFs zur Gestaltung Ihres Risikoprofils“. Ein ETF ist ein an der Börse gehandelter Fonds, der meist einen Index nachbildet. Die DWS werde es „ohne Beratung“ anbieten, damit die Kosten niedrig bleiben können. Als Auszahlungsoptionen nennt die Bank einen Auszahlungsplan (regelmäßige Auszahlungen aus dem Guthaben) mindestens bis zum Alter von 85 Jahren und eine einmalige Entnahme von 30 % des vorhandenen Kapitals.
Das DWS Altersvorsorgedepot ist ein Wertpapierdepot ohne Kapitalgarantie, bei dem Sie laut Bank in unterschiedliche Wertpapiere mit verschiedenem Chance-Risiko-Profil investieren können. Dazu gehört ein Lebenszyklus-Management: Es soll das Risiko für die Depotanteile verringern, die in den nächsten zehn Jahren für die Auszahlung gebraucht werden. Beraten werden Kundinnen und Kunden laut Deutscher Bank von der Bank selbst.
Daneben nennen die Banken einen Zurich Altersvorsorgevertrag, eine fondsgebundene Rentenversicherung. Er stammt nicht von der DWS und ist kein Altersvorsorgedepot.
Das Gesetz verlangt von jedem Anbieter eines Altersvorsorgedepots, auch ein Standarddepot anzubieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds: einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Risikoklasse zeigt, wie riskant ein Fonds ist: Eine höhere Zahl bedeutet mehr Risiko. Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Was kostet das Altersvorsorgedepot der DWS?
Für das Standarddepot nennen die Banken 0,10 % pro Jahr in den ersten zwei Jahren und danach 0,28 % pro Jahr, für das Altersvorsorgedepot 0,99 % pro Jahr. Die Deutsche Bank schreibt zum Standarddepot: „Kosten des DWS Standarddepots über die Deutsche Bank: 0,10 % p.a. für die ersten zwei Jahre nach Abschluss, danach 0,28 % p.a.“ Die Postbank nennt dieselben Zahlen „über die Postbank“. Zum Altersvorsorgedepot steht bei beiden nur „0,99 % p.a.“
Was in diesen Prozentsätzen enthalten ist und worauf sie sich beziehen, sagen die Seiten nicht. Eine Aufteilung nach Depotführung, Fondskosten und Beratung nennen die Banken nicht. Eigene Preise der DWS für einen Abschluss direkt bei ihr haben wir auf dws.de nicht gefunden. Auch die Muster-Produktinformationsblätter der DWS (standardisierte Infoblätter zu einem Vorsorgeprodukt) helfen nicht weiter: Sie betreffen nur die bisherigen Riester- und Basisrente-Produkte.
Beim Standarddepot sind höchstens 1,0 % Effektivkosten im Jahr erlaubt (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Für andere Varianten wie das DWS Altersvorsorgedepot gibt es diesen Deckel nicht, der Anbieter muss die Effektivkosten aber ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Der Wert von 0,99 % liegt knapp unter 1,0 %. Ob er alle Kosten enthält, sagen die Seiten nicht. Weil der Deckel von 1,0 % nur für das Standarddepot gilt und unklar ist, was die 0,99 % enthalten, lässt sich beides nur anhand der Kennzahl im Produktinformationsblatt vergleichen. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, eine eigene Rechnung über viele Jahre erlaubt der Rechner. Die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren.
Welche ETFs und Fonds bietet die DWS an?
Namen oder Zahl der Fonds hat die DWS für das Altersvorsorgedepot nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Deutsche Bank nennt beim Standarddepot nur eine „Mischung aus zwei ETFs“. In einer Medieninformation vom 05.12.2025, damals zum Referentenentwurf (ein früher Entwurf des Bundesfinanzministeriums), schrieb die DWS: „Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Standardprodukt mit fester Fondspalette wird es voraussichtlich auch ein Produkt geben, bei dem ein von der DWS neu entwickelter Lebenszyklusansatz zum Tragen kommt. Auch Modelle, bei denen die Sparer selbst die Auswahl aus einer umfangreichen Fonds- und ETF-Palette bestimmen können, sind angedacht.“ Das ist eine Absichtserklärung aus einer frühen Phase der Gesetzgebung und beschreibt noch kein fertiges Produkt.
Auf ihrer Seite zum neuen Altersvorsorgedepot beschreibt die DWS allgemein, was das neue Altersvorsorgedepot ermöglicht: eine eigene Fondsauswahl oder ein Lebenszyklusmodell mit automatischer Risikosteuerung, dazu den Wechsel zwischen mehreren Risikoprofilen. Das beschreibt den Produkttyp allgemein; was die DWS im Einzelnen anbietet, sagt es nicht.
Wo kann ich das Altersvorsorgedepot der DWS abschließen?
Das steht nach unserem Stand vom 22.10.2026 noch nicht fest. Die Preise für das Standarddepot nennen die Deutsche Bank und die Postbank als Preise „über“ die jeweilige Bank. Das spricht dafür, dass diese Banken das Produkt vertreiben. Ausdrücklich schreiben sie es aber nicht. Die Postbank antwortet auf die Frage, wo man abschließen kann, nur allgemein: Man könne bei Anbietern abschließen, über die ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt angeboten wird, und sich dort beraten lassen. Die DWS selbst nennt auf ihren Seiten keinen Abschlussweg, nur die Info-Mail zum Start. Ob es einen Abschluss direkt bei der DWS geben wird, bleibt damit offen.
Was ist „DWS Altersvorsorgedepot online“?
Das ist der Name der Anmeldeseite für bestehende Verträge, nicht für das neue Produkt. Auf online.dws.de steht „DWS Altersvorsorgedepot online“. Man meldet sich mit Vertragsnummer und PIN an oder mit E-Mail-Adresse und Passwort, die auch für die DWS Altersvorsorge App gelten. Außerdem gibt es einen Link, um für ein „Offline-Depot“ einen Online-Zugang zu beantragen. Die Anmeldeseite verweist auf die DWS-FAQ, deren Kategorien DWS BasisRente Premium, DWS RiesterRente Premium, DWS TopRente, DWS BasisRente Komfort und die DWS Altersvorsorge App sind. Den Namen „DWS Altersvorsorgedepot“ verwendet die DWS schon für das Wertpapierdepot, in dem die Fondsanteile ihrer bisherigen Altersvorsorge- und Basisrentenverträge verwahrt werden (Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Altersvorsorgedepots). Wer unter dem Suchbegriff „dws altersvorsorgedepot online“ dort landet, findet also den Zugang zu einem bestehenden Vertrag. Einen Vertrag nach den neuen Regeln kann man dort vor dem 1. Januar 2027 nicht abschließen (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Wie hoch ist die Förderung bei der DWS und was muss ich einzahlen?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (Ihre eigene Einzahlung) und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind und Jahr (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Den Anspruch auf Förderung knüpft das Gesetz an einen Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Als Höchstbetrag für Einzahlungen nennt die DWS 6.840 € im Jahr, davon werden bis zu 1.800 € mit Zulagen gefördert (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG, § 84 Satz 1 EStG). Ihre eigene Zulage berechnet der Zulagenrechner.
Welche Zulagen Ihnen zustehen und ob sich ein Riester-Wechsel lohnen kann, zeigt der Selbst-Check.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zur DWS übertragen?
Ja, laut Deutscher Bank und Postbank können bestehende Riester-Verträge zum DWS Standarddepot übertragen werden, müssen es aber nicht. Die DWS beschreibt auf ihrer Seite für Riester-Sparer, ein bestehender Vertrag könne auf ein Altersvorsorgedepot übertragen werden, für das dann die neuen Konditionen und die neuen Förderregeln gelten. Die Seite nennt außerdem unter anderem diese Alternativen: den Vertrag unverändert weiterlaufen lassen oder ihn behalten und nur in die neuen Förderregeln wechseln.
Gesetzlich gilt für den Wechsel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für Bestandsverträge (Verträge, die schon vor 2027 bestehen) nicht ausdrücklich. Die DWS schreibt dazu auf ihrer Seite, der bisherige Anbieter dürfe bei Verträgen unter fünf Jahren höchstens 150 € verlangen, bei älteren Verträgen dürften keine Wechselkosten anfallen. Diese Aussage für Bestandsverträge können wir aus dem Gesetz nicht belegen.
Der neue Anbieter darf für den Übertrag eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 € verlangen. Auf das bereits geförderte Kapital darf er keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung). Das stimmt mit der Darstellung der DWS überein. Die DWS weist außerdem darauf hin, dass bei der Kündigung eines geförderten Riester-Vertrags die erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls gewährte Steuervorteile grundsätzlich an den Staat zurückgezahlt werden müssen und der Auszahlungsbetrag dadurch unter dem Vertragsguthaben liegen kann.
Für Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG), es sei denn, man erklärt gegenüber dem Anbieter unwiderruflich den Wechsel in die neue Förderung (§ 52 Abs. 50a Satz 4 EStG). Wie der Wechsel abläuft, erklären die Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot und Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.
Gibt es bei der DWS etwas für Kinder und die Frühstart-Rente?
Ein eigenes Angebot für die Frühstart-Rente (ein geplanter staatlicher Zuschuss für Kinder) beschreibt die DWS nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Auf ihrer Reformseite (aktualisiert am 16.05.2026) steht, Eltern könnten für ihre Kinder ein „Frühstart-Renten-Altersvorsorgedepot“ bei einem Anbieter ihrer Wahl abschließen, geplant seien 10 € im Monat für Kinder von 6 bis 18 Jahren. Die DWS schreibt dort ausdrücklich „geplant“. Seitdem hat sich der Stand geändert: Der Bundestag hat das Gesetz zur Frühstart-Rente am 16.10.2026 beschlossen, die Entscheidung des Bundesrats steht aus. Laut Bundesfinanzministerium startet die Frühstart-Rente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Die Kinderzulage zum normalen Altersvorsorgedepot (bis zu 300 € je Kind, § 85 Abs. 1 Satz 1 EStG) ist davon unabhängig. Den Stand der Gesetzgebung erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente.
Wie zahlt die DWS aus?
Die Banken nennen für die DWS-Depots einen Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr und eine einmalige Entnahme von bis zu 30 % zum Beginn der Auszahlung. Das entspricht dem Gesetz: Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt) und spätestens mit 70; möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan bis mindestens 85 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Eine lebenslange Rente nennen die Banken nur beim Zurich-Vertrag, nicht bei den DWS-Depots. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Was ist bei der DWS noch offen?
Offen sind nach unserem Stand vom 22.10.2026 der genaue Starttermin der DWS-Produkte, die Frage, ob und wo Sie sie direkt bei der DWS abschließen können, die Fondsliste, die Aufteilung der Kosten und die Preise bei einem Abschluss ohne Deutsche Bank oder Postbank. Auch die Frühstart-Rente bleibt offen, solange das Gesetzgebungsverfahren läuft und die DWS kein Produkt beschreibt.
Eine Empfehlung für oder gegen die DWS geben wir nicht. Wer Preise vergleichen will, kann die genannten Prozentsätze bisher nur eingeschränkt einordnen, weil unklar ist, welche Kosten sie enthalten.
Wie sieht es bei anderen Anbietern aus?
Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wer benachrichtigt werden möchte, sobald die Angebote starten, findet die Anmeldung unter Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Gibt es das Altersvorsorgedepot der DWS schon?
Nein, abschließen oder einzahlen kann man vor dem 01.01.2027 nicht (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz, § 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Die DWS bietet auf ihrer Seite eine einmalige Info-Mail zum Start an. Die Deutsche Bank und die Postbank nennen zwei DWS-Produkte: ein Standarddepot und ein Altersvorsorgedepot. Beim Altersvorsorgedepot heißt es, ein Angebot sei „im Laufe des Jahres 2027“ geplant.
Was kostet das Altersvorsorgedepot der DWS?
Für das DWS Standarddepot über die Deutsche Bank oder die Postbank nennen beide 0,10 % pro Jahr in den ersten zwei Jahren nach Abschluss und danach 0,28 % pro Jahr. Für das DWS Altersvorsorgedepot nennen sie 0,99 % pro Jahr. Eigene Preise der DWS haben wir nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht gefunden. Für das Standarddepot gilt gesetzlich eine Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten (Gesamtkosten) im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG).
Kann ich das Altersvorsorgedepot der DWS online abschließen?
Bisher nicht. Ein Online-Abschluss ist nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht angekündigt. Die DWS schreibt nur, sie informiere „einmalig zum Start“. Die Seite online.dws.de mit dem Namen „DWS Altersvorsorgedepot online“ verlangt eine Vertragsnummer und eine PIN und ist damit ein Zugang für bestehende Verträge. Verträge nach den neuen Regeln kann es dort noch nicht geben, denn vor dem 01.01.2027 ist kein Abschluss möglich.
Welche ETFs gibt es im DWS Altersvorsorgedepot?
Eine Liste hat die DWS nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Deutsche Bank schreibt, das Standarddepot sei eine „Mischung aus zwei ETFs“. Die DWS erklärte im Dezember 2025, es werde voraussichtlich ein Standardprodukt mit fester Fondspalette und ein Produkt mit Lebenszyklusansatz geben, Modelle mit eigener Auswahl aus einer Fonds- und ETF-Palette seien „angedacht“.
Kann ich mein Riester-Guthaben zur DWS übertragen?
Ja, laut Deutscher Bank und Postbank können bestehende Riester-Verträge bei der DWS zum Standarddepot übertragen werden, müssen es aber nicht. Gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für Bestandsverträge (Verträge, die schon vor 2027 bestehen) nicht ausdrücklich.
Quellen
- DWS: „Das neue Altersvorsorgedepot“ (Vergleich Riester, Basisrente, Altersvorsorgedepot; Info-Mail zum Start; Stand 05/2026), abgerufen am 22.10.2026
- DWS: „Altersvorsorge-Reform 2027 im Überblick“ (Eckpunkte, Frühstart-Rente; aktualisiert 16.05.2026), abgerufen am 22.10.2026
- DWS: „Informationen für Riester-Sparer“ (23.07.2026), abgerufen am 22.10.2026
- DWS: Medieninformation „DWS begrüßt neuen Referentenentwurf zum Altersvorsorgedepot“ (05.12.2025), abgerufen am 22.10.2026
- DWS: Anmeldeseite „DWS Altersvorsorgedepot online“ für bestehende Verträge, abgerufen am 22.10.2026
- DWS: Muster-Produktinformationsblätter der DWS Altersvorsorgeprodukte (Riester und Basisrente), abgerufen am 22.10.2026
- DWS: FAQ (Kategorien zu den bisherigen Altersvorsorgeprodukten), abgerufen am 22.10.2026
- DWS: Allgemeine Geschäftsbedingungen für DWS Altersvorsorgedepots (PDF), abgerufen am 22.10.2026
- Deutsche Bank: „Altersvorsorgedepot 2027: Reform & Förderung“ (Stand der Informationen 16.09.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Postbank: „Altersvorsorgedepot 2027“ (Stand der Informationen 15.09.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a Satz 1 und 4 EStG), Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 5 und 10, Satz 3 und 4, Abs. 1b, 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Nr. 17 (§ 14 Abs. 7 AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
- § 1 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung (Satz 1 Nr. 10 Buchst. b, Satz 3), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
- § 82 EStG (Abs. 1 Satz 1: Beiträge zugunsten eines zertifizierten Vertrags), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt die Frühstartrente (Textarchiv, 16.10.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten zur Frühstart-Rente, abgerufen am 22.10.2026
- Bundesrat: BundesratKOMPAKT zur 1069. Sitzung am 16.10.2026 (nächste Plenarsitzung 20.11.2026), abgerufen am 22.10.2026
Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.