Altersvorsorgedepot bei ERGO: Produkte, Start und Early-Bird-Prämie
Kurz gesagt: ERGO nennt für 2027 vier Produkte: drei Förder-Depots der ERGO Vorsorge Lebensversicherung (Dynamik, Chance, Standard) und das Altersvorsorgedepot Invest der FNZ Bank SE. Wer bis 1. März 2027 abschließt, soll 50 € Prämie bekommen. Kosten nennt ERGO nicht.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was ERGO selbst veröffentlicht hat (Produktseite mit Stand 23.09.2026, Teilnahmebedingungen der Early-Bird-Prämie mit Stand 10.2026, Registrierungsseite, abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Das ist keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei ERGO
- Art des Anbieters
- Versicherer
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- Ja
- Fonds selbst wählen
- Ja
- Garantie
- Ja. Garantieprodukt mit Beitragsgarantie von 80 % oder 100 % wählbar
- Kosten
- Keine Beträge. Die Seite spricht nur allgemein davon, die Altersvorsorge „renditestark und kostengünstig“ zu erweitern.
- Abschluss
- vor Ort
- Geplanter Start
- 01.01.2027. Die angebotenen Verträge müssen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifiziert sein; die Einführung der ERGO-Produkte hängt laut Teilnahmebedingungen von den finalen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Produktzertifizierung ab.
- Vorab-Anmeldung
- Info-Service
- Bonus
- 50 € Early-Bird-Prämie bei Abschluss eines ERGO Förder-Depots (Versicherungsbeginn 01.01., 01.02. oder 01.03.2027) oder eines ERGO Altersvorsorgedepots Invest (FNZ Bank) mit Antragsdatum 01.01. bis 01.03.2027. Der Vertrag muss ein Jahr nach Beginn ungekündigt und beitragspflichtig sein. Gutschrift spätestens 30.06.2028, bei den Förder-Depots als Leistungserhöhung im Vertrag. Eine Registrierung für die ERGO Fast Lane verlangen die Teilnahmebedingungen nicht. Frist: 01.03.2027
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von ERGO zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Fondsliste, Online-Abschluss.
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
ERGO hat noch kein Altersvorsorgedepot im Angebot, nennt aber auf Produktseite und in den Teilnahmebedingungen einer Prämienaktion mehrere Produkte für 2027. Kosten und Fondsliste hat ERGO bisher nicht veröffentlicht.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei ERGO?
ERGO nennt den 1. Januar 2027, macht die Einführung der Produkte aber von Rahmenbedingungen abhängig. Auf der Produktseite steht: „Die neue geförderte private Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027.“ In den FAQ heißt es, ab diesem Tag könnten die neuen Verträge angeboten und gefördert werden, und sie müssten vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert sein. Das ist zugleich der gesetzliche Starttermin: Vorher sind keine Abschlüsse möglich (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
In den Teilnahmebedingungen der Early-Bird-Prämie schränkt ERGO ein: Die Einführung der Produkte „ERGO Förder-Depot“ und „ERGO Altersvorsorgedepot Invest“ hänge „von den finalen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen sowie der Produktzertifizierung ab“. Für die Prämie nennt ERGO bei den Förder-Depots den 01.01., 01.02. oder 01.03.2027 als Versicherungsbeginn. Ob alle Produkte am ersten Tag erhältlich sind, schreibt ERGO nicht.
Welche Produkte nennt ERGO?
ERGO nennt auf der Produktseite drei Modelle und in den Teilnahmebedingungen vier Produktnamen. Die Produktseite zeigt unter „Diese Produktmodelle wird es ab 01.01.2027 geben“:
- ein Garantieprodukt mit Beitragsgarantie von 80 % oder 100 %, das Fondsanlage mit großer Auswahl und klassische Anlage kombiniert,
- ein Altersvorsorge-Depot, eine Fondsanlage ohne Beitragsgarantie, „als Fondspolice mit einer breiten Auswahl an Fonds und ETFs“ (eine Versicherung, deren Beiträge in Fonds fließen) oder „als Depotlösung mit Fonds“ der Fondsgesellschaft MEAG,
- ein Standard-Depot, eine Fondsanlage ohne Beitragsgarantie mit zwei Fonds zur Auswahl und individueller Gewichtung.
Die Teilnahmebedingungen der Early-Bird-Prämie nennen als Produkte der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG das ERGO Förder-Depot Dynamik (auch ERGO Garantiedepot Dynamik genannt), das ERGO Förder-Depot Chance (auch ERGO Altersvorsorgedepot Chance genannt) und das ERGO Förder-Depot Standard (auch ERGO Altersvorsorgedepot Standard genannt). Dazu kommt das ERGO Altersvorsorgedepot Invest, das die FNZ Bank SE anbietet. Welcher Name zu welchem Modell der Produktseite gehört, sagt ERGO nicht ausdrücklich. Der Klammerzusatz „Garantiedepot“ legt nahe, dass die Variante Dynamik ein Garantieprodukt ist. Ob das Invest-Depot der FNZ Bank das Altersvorsorge-Depot als „Depotlösung“ ist, bleibt ebenfalls offen.
Die Zählung ist uneinheitlich. Die FAQ sprechen an einer Stelle von drei, an einer anderen von vier förderfähigen Produkten. Die Seite erklärt den Unterschied nicht.
Das Gesetz unterscheidet zwei Grundtypen: Ein Altersvorsorgedepot hat keine Garantie (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 4 AltZertG); ein Garantieprodukt sichert zu Beginn der Auszahlungsphase (der Zeit, in der Geld aus dem Vertrag fließt) mindestens 80 % oder 100 % der Beiträge samt Zulagen zu (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG). Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss außerdem ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG).
Die Förder-Depots haben laut Teilnahmebedingungen einen „Versicherungsbeginn“ und werden von einem Lebensversicherer angeboten. Beim Invest-Depot ist von „Antragsdatum“, „Depoteröffnung“ und der FNZ Bank SE als Anbieter die Rede. In den FAQ weist ERGO außerdem darauf hin, dass Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit oder Todesfall in den neuen Verträgen nicht möglich sind.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei ERGO?
Konkrete Kosten hat ERGO nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Wir haben die Produktseite mit allen aufklappbaren Antworten, die Registrierungsseite und die Teilnahmebedingungen durchgesehen. Die Produktseite schreibt nur, das Angebot lade ein, die Absicherung fürs Alter „renditestark und kostengünstig“ zu erweitern. Zahlen oder Kostenarten nennt ERGO nicht.
Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Die Obergrenze von 1,0 % im Jahr gilt nur für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Varianten gibt es keine Obergrenze, die Effektivkosten muss der Anbieter aber ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Solange ERGO keine Zahlen nennt, lässt sich das Angebot bei den Kosten nicht mit anderen vergleichen. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren. Wie stark Kosten über Jahrzehnte wirken, zeigt der Rechner.
Was ist die 50-€-Early-Bird-Prämie von ERGO?
ERGO verspricht 50 € Prämie für Abschlüsse in den ersten Monaten 2027. Die Produktseite schreibt: „Die 50 Euro Early-Bird-Prämie erhalten Sie bei Vertragsabschluss eines ERGO Altersvorsorgedepots (Versicherungsbeginn 01.01.-01.03.27 mit regelmäßiger Besparung für mind. 12 Monate).“ Die Teilnahmebedingungen nennen weitere Voraussetzungen:
- Teilnehmen können volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die selbst oder über ihren Ehepartner Anspruch auf die Zulage haben. Ausgeschlossen sind unter anderem Beschäftigte der ERGO Group und verbundener Unternehmen sowie Vermittler der ERGO Beratung und Vertrieb AG, jeweils mit Angehörigen.
- Der Vertrag muss auf den Namen des Teilnehmers laufen und ein Jahr nach Beginn unwiderrufen, ungekündigt und beitragspflichtig sein, ohne Beitragsrückstände. Die Zentrale Zulagenstelle darf den Vertrag nicht als nicht zulageberechtigt zurückgemeldet haben.
- Die Prämie gibt es höchstens einmal je Person, auch wenn Sie mehrere Verträge abschließen.
- Sie wird spätestens am 30.06.2028 gutgeschrieben. Sie gilt nicht als Altersvorsorgebeitrag und bringt daher keine staatliche Zulage.
- Bei den Förder-Depots erhöht sie die Leistung im Vertrag dauerhaft, bar ausgezahlt wird sie dort nicht. Beim Invest-Depot der FNZ Bank wird sie dagegen auf das Referenzkonto überwiesen, also auf Ihr eigenes Bankkonto. ERGO weist darauf hin, dass sie dort als sonstige Einkünfte steuerpflichtig sein kann (§ 22 Nr. 3 EStG).
Ein Anspruch auf die Prämie besteht nur, wenn die Produkte tatsächlich eingeführt werden. Einen Mindestbeitrag nennen die Teilnahmebedingungen nicht. Die Produktseite spricht von „regelmäßiger Besparung für mind. 12 Monate“. Eine Registrierung für die ERGO Fast Lane nennen die Teilnahmebedingungen ebenfalls nicht als Voraussetzung, auch wenn ERGO die Prämie mit ihr bewirbt. Die Kosten der Produkte hat ERGO noch nicht genannt. Deshalb lässt sich die Prämie nicht gegen die Kosten abwägen.
Welche Fonds und ETFs bietet ERGO an?
Eine Fondsliste hat ERGO nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Produktseite nennt Fonds der MEAG „sowie einer breiten Auswahl weiterer Fonds und ETFs“. Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Marktindex nachbildet. Beim Standard-Depot nennt ERGO zwei Fonds zur Auswahl mit individueller Gewichtung.
Das entspricht dem Gesetz: Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds, einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zum Fonds; je höher sie ist, desto riskanter ist der Fonds. Ein Ablaufmanagement, also das schrittweise Umschichten in sicherere Anlagen vor dem Rentenbeginn, nennt ERGO nicht. Beim Standarddepot ist es gesetzlich vorgeschrieben: Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase dürfen höchstens 50 %, zwei Jahre vor der Auszahlungsphase höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds liegen (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG). Welche Anlagen sonst zulässig sind, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Wo kann ich bei ERGO abschließen?
ERGO setzt auf Beratung durch ERGO Berater und bietet vorab eine kostenlose Registrierung an. Die Produktseite verweist auf „ERGO Berater finden“ und auf Kontaktmöglichkeiten. Auf der Registrierungsseite wirbt ERGO mit „Ohne Wartezeit zum Beratungstermin“. Die „ERGO Fast Lane“ ist ein kostenloses Informationsangebot: Wer sich registriert, bekommt laut ERGO Neuigkeiten und Zugang zu Masterclasses. Laut Formulartext willigen Sie mit dem Klick auf „Jetzt bestätigen“ ein, künftig telefonisch und per E-Mail über Versicherungs- und Finanzprodukte von Unternehmen und Vermittlern der ERGO Group informiert zu werden. Ein Abschluss ist über die Registrierung nicht möglich.
Ob ein Abschluss allein im Internet möglich sein wird, schreibt ERGO nicht. Für das Standarddepot verlangt das Gesetz, dass Sie es elektronisch abschließen können (§ 1 Abs. 1c Nr. 1 AltZertG).
Wie hoch ist die Förderung bei ERGO und was muss ich einzahlen?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich. Für die volle Grundzulage von 540 € zahlen Sie 1.800 € im Jahr ein; mindestens nötig sind 120 € im Jahr (§ 84 Satz 1, § 86 EStG). Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG).
Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). ERGO schreibt von einem Abschluss „vor Vollendung des 25. Lebensjahres“. Maßgeblich ist das Gesetz, und dort zählt das Alter zu Beginn des Beitragsjahres.
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind und Jahr, wenn für das Kind Kindergeld festgesetzt wird (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Für die volle Kinderzulage genügen laut ERGO 300 € Eigenbeitrag im Jahr, also 25 € im Monat.
Als Höchstbetrag für Einzahlungen nennt das Gesetz 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). ERGO nennt denselben Betrag. Zusätzlich können Sie Ihre Beiträge samt Zulagen steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Sie senken dann das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt prüft dabei, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist (Günstigerprüfung). ERGO bietet außerdem einen eigenen Förder-Check an, der Riester-Rente und Altersvorsorgedepot vergleicht. Ihre eigene Zulage berechnet der Zulagenrechner. Ob sich ein Riester-Wechsel für Sie lohnen kann, zeigt der Selbst-Check.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu ERGO übertragen?
ERGO nennt den Wechsel in ein neues Produkt als Möglichkeit, sagt aber nicht, ob damit ein ERGO-Produkt gemeint ist. In den FAQ steht, ein bestehender Riester-Vertrag könne mit der bisherigen Förderung weiterlaufen (Bestandsschutz). Er könne „zum 1.1.2027 auf die neue Förderung“ umgestellt werden, oder Sie wechselten „mit Ihrem Vertrag in eines der neu geförderten Altersvorsorgeprodukte“. Was der Wechsel zu ERGO kostet, steht nicht dort.
Die Umstellung auf die neue Förderung erklären Sie Ihrem Anbieter unwiderruflich, und sie gilt einheitlich für alle Ihre bestehenden Verträge (§ 52 Abs. 50a Satz 4 EStG). Gesetzlich gilt für den Wechsel in ein anderes Produkt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für bereits bestehende Verträge nicht ausdrücklich.
Für Verträge, die Sie vor dem 01.01.2027 abgeschlossen haben, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG). Wenn Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen, gelten für alle Ihre Verträge einheitlich die neuen Regeln (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG). Wie der Wechsel abläuft und worauf es bei Garantien und Förderung ankommt, erklären die Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot und Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.
Gibt es bei ERGO etwas für Kinder und die Frühstart-Rente?
Ein Angebot für das Altersvorsorgedepot von Kindern oder für die Frühstart-Rente nennt ERGO nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Für Eltern erwähnt ERGO die Kinderzulage, die an das Kindergeld geknüpft ist. Die Frühstart-Rente, eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder, ist noch nicht in Kraft: Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat hat noch nicht entschieden. Laut Bundesfinanzministerium startet sie mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Den Stand der Gesetzgebung erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente.
Wie zahlt ERGO aus?
ERGO nennt eine lebenslange Rente und einen Auszahlungsplan. Eine lebenslange Rente zahlt Ihnen bis ans Lebensende regelmäßig Geld, ein Auszahlungsplan verteilt das Guthaben auf einen festgelegten Zeitraum. ERGO schreibt von einem „individuell befristeten Auszahlungsplan (z. B. bis zum 85. Lebensjahr)“. Das Gesetz verlangt, dass ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AltZertG).
Der Rentenbeginn liegt laut ERGO in der Regel zwischen 65 und 70 Jahren. Das Gesetz lässt auch einen früheren Beginn zu, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente einsetzt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG). Eine Teilauszahlung zu Rentenbeginn nennt ERGO auf der Produktseite nicht. Das Gesetz erlaubt bis zu 30 % des Kapitals auf einmal (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Zur Steuer schreibt ERGO, die Auszahlungen müssten „in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz“ versteuert werden, und räumt ein, der Vorteil aus der Förderung könne dadurch ganz oder teilweise aufgezehrt werden. Wie hoch eine Rente ausfällt, nennt ERGO nicht. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Was ist bei ERGO noch offen?
Offen sind nach unserem Stand vom 22.10.2026 die Kosten, die Fondsliste, die Zuordnung der Produktnamen zu den drei Modellen und die Frage, ob alle Produkte zum 1. Januar 2027 erhältlich sind. Ebenso unklar sind die Bedingungen für den Riester-Übertrag in ein ERGO-Produkt und die Frage, ob ein Abschluss ohne Berater möglich sein wird.
Eine Empfehlung für oder gegen ERGO geben wir nicht. Für Menschen, die ohnehin ein persönliches Gespräch wünschen, kann ein Angebot mit Beratung passen. Wer vor dem Abschluss Preise vergleichen will, findet bei ERGO derzeit keine Zahlen.
Wie sieht es bei anderen Anbietern aus?
Was andere Banken, Broker und Versicherer angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wer benachrichtigt werden möchte, sobald die Angebote starten, findet die Anmeldung unter Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Bietet ERGO ein Altersvorsorgedepot an?
Noch nicht, ERGO hat aber Produkte für 2027 angekündigt. Auf der Produktseite steht, die neuen Vorsorgeprodukte, auch das Altersvorsorgedepot, sollten ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. In den Teilnahmebedingungen der Early-Bird-Prämie nennt ERGO die Produkte „ERGO Förder-Depot“ und „ERGO Altersvorsorgedepot Invest“, deren Einführung von den finalen gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Produktzertifizierung abhänge. Gesetzlich sind Abschlüsse erst ab dem 01.01.2027 möglich (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Welche Produkte nennt ERGO?
Die Produktseite zeigt ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie (der Anbieter sagt zu Rentenbeginn mindestens diesen Anteil der eingezahlten Beiträge zu), ein Altersvorsorge-Depot ohne Garantie und ein Standard-Depot mit zwei Fonds. Die Teilnahmebedingungen nennen drei Förder-Depots der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG (Dynamik, Chance, Standard) und das Altersvorsorgedepot Invest der FNZ Bank SE. Welcher Name zu welchem der drei Modelle gehört, schreibt ERGO nicht.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei ERGO?
Das hat ERGO nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Seite schreibt nur allgemein, das Angebot lade ein, die Absicherung fürs Alter „renditestark und kostengünstig“ zu erweitern. Gesetzlich liegt die Obergrenze für das Standarddepot (ein Depot mit zwei vorgegebenen Fonds) bei 1,0 % Effektivkosten im Jahr, also den Gesamtkosten als Renditeminderung (§ 2a Abs. 2 AltZertG).
Wie funktioniert die 50-€-Early-Bird-Prämie von ERGO?
ERGO schreibt 50 € gut, wenn Sie eines der Produkte mit Versicherungsbeginn 01.01., 01.02. oder 01.03.2027 abschließen (beim Invest-Depot: Antragsdatum zwischen 01.01. und 01.03.2027). Die Prämie gibt es höchstens einmal je Person. Voraussetzung ist, dass der Vertrag ein Jahr nach Beginn unwiderrufen, ungekündigt und beitragspflichtig ist. Die Prämie wird spätestens am 30.06.2028 gutgeschrieben und zählt nicht als Altersvorsorgebeitrag, bringt also keine Zulage. Bei den Förder-Depots erhöht sie die Leistung im Vertrag, bar ausgezahlt wird sie dort nicht. Beim Invest-Depot überweist ERGO sie auf das Referenzkonto, also Ihr eigenes Bankkonto.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu ERGO übertragen?
Ob ERGO den Wechsel zu ERGO anbietet, ist offen. ERGO schreibt, Sie könnten mit Ihrem Vertrag „in eines der neu geförderten Altersvorsorgeprodukte“ wechseln. Ob damit ausdrücklich ein ERGO-Produkt gemeint ist und was der Wechsel kostet, steht dort nicht. Gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für bereits bestehende Verträge nicht ausdrücklich.
Quellen
- ERGO: Produktseite „Altersvorsorgedepot“ mit Produktmodellen, Förderbeispielen und FAQ (Stand 23.09.2026), abgerufen am 22.10.2026
- ERGO Group AG: Teilnahmebedingungen für die Early-Bird-Prämie (Stand 10.2026), abgerufen am 22.10.2026
- ERGO: Registrierungsseite „ERGO Fast Lane“ zur Altersvorsorge-Reform, abgerufen am 22.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3, 4, 5 und 10, Satz 3, Abs. 1b, 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.