Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei der HUK-COBURG: Was bisher bekannt ist

Kurz gesagt: Die HUK-COBURG schreibt, sie bereite mehrere Produkte vor, die ab Januar 2027 förderfähig sein sollen, und sammelt Kontaktdaten für Informationen vor dem Produktstart. Produktnamen, Fonds und Kosten hat sie bisher nicht veröffentlicht.

Stand: 21.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Diese Seite gibt wieder, was die HUK-COBURG selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 21.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.

Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei HUK-COBURG

Art des Anbieters
Versicherer
Standarddepot (feste Fondsauswahl)
noch nicht bekannt
Fonds selbst wählen
noch nicht bekannt
Garantie
noch nicht bekannt
Kosten
noch nicht bekannt
Abschluss
noch nicht bekannt
Geplanter Start
Januar 2027. Produkte „sollen“ ab Januar 2027 förderfähig sein; konkrete Produkte und Verkaufsstart nicht genannt
Vorab-Anmeldung
Info-Service
Bonus
keiner genannt
Riester-Wechsel
Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt

Angaben von HUK-COBURG zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Produktarten, Fondsliste, konkreter Verkaufsstart, Abschlussweg.

Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen

Die HUK-COBURG hat angekündigt, mehrere Produkte nach dem neuen Recht vorzubereiten. Einzelheiten zu Produkten und Kosten fehlen noch. Diese Seite ordnet ein, was die HUK-COBURG selbst veröffentlicht hat, was das Gesetz für alle Anbieter regelt und was noch offen ist.

Kurzantwort

Die HUK-COBURG schreibt in ihrem Ratgeber zur Reform, sie bereite mehrere Produkte vor, die ab Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderfähig sein sollen. Wer seine Kontaktdaten hinterlässt, soll vor dem Produktstart informiert werden. Welche Produktarten es werden, wie sie heißen, welche Fonds sie enthalten und was sie kosten, hat die HUK-COBURG bisher nicht veröffentlicht. Ob die Produkte schon zertifiziert sind, sagen die Seiten nicht.

Was die HUK-COBURG angekündigt hat

Quelle und Stand. Grundlage sind der Ratgeber der HUK-COBURG zur Reform (laut Seite aktualisiert am 15.10.2026) und eine Pressemitteilung vom 02.09.2026, beide abgerufen am 21.10.2026. Die Pressemitteilung erklärt die Reform allgemein und nennt noch keine eigenen Produkte.

Angebot und Start. Im Ratgeber heißt es: „Wir als HUK-COBURG begrüßen diese Reform ausdrücklich und bereiten derzeit mehrere Produkte vor, die ab Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderfähig sein sollen.“ Die Seite beschreibt die gesetzlichen Produktarten allgemein, also Altersvorsorgedepot, Standarddepot und Garantieprodukte mit 80 oder 100 % Beitragsgarantie. Welche davon die HUK-COBURG selbst anbieten wird, schreibt sie nicht.

Anmeldung. Über ein Formular können Sie Ihre Kontaktdaten hinterlassen. Die HUK-COBURG verspricht, Interessenten vor dem Produktstart „mit allen wichtigen Informationen“ zu versorgen. Eine Prämie nennt sie nicht. Außerdem gibt es einen Förderrechner.

Kosten. Gebühren nennt die HUK-COBURG nicht. Der Ratgeber erwähnt nur den gesetzlichen Deckel von 1,0 % für Standarddepots (§ 2a Abs. 2 AltZertG).

Beratung. In der Pressemitteilung empfiehlt die HUK-COBURG allgemein, Unterlagen zu sammeln und sich ab Januar 2027 beraten zu lassen. Im Ratgeber bietet sie an, schon jetzt die bestehende Altersvorsorge in einem Vorsorgecheck durchzugehen.

Riester-Kunden. Laut HUK-COBURG haben bestehende Riester-Verträge Bestandsschutz, Kunden müssen grundsätzlich nichts ändern. Ab 2027 nennt sie drei Wege: den Vertrag weiterlaufen lassen, ihn auf das neue Fördersystem umstellen oder das Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Ein Experte der HUK-COBURG rät, bestehende Verträge nicht vorschnell zu kündigen. Das Gesetz regelt die Umstellung in § 52 Abs. 50a Satz 4 und 5 EStG und die Folgen eines Neuabschlusses in Satz 6. Was mit einer bestehenden Riester-Rente der HUK-COBURG konkret geschieht, etwa welche Kosten eine Übertragung auslöst, steht nicht auf den Seiten.

Abgrenzung. Der Ratgeber stellt auch die Premium Rente der HUK-COBURG vor. Das ist ein Produkt außerhalb der staatlichen Förderung und kein Altersvorsorgedepot nach dem neuen Recht.

Was gesetzlich für alle Anbieter gilt

Die Zulage ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr (§ 84 EStG). Je Kind kommen bis zu 300 € dazu (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Wie hoch Ihre Zulage ausfällt, berechnet der Zulagenrechner.

Thema Was das verkündete Gesetz regelt Fundstelle
Standarddepot Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds § 1 Abs. 1c AltZertG
Kostendeckel 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht § 2a Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG
Garantie Ein Altersvorsorgedepot darf keine Garantie enthalten. Garantieprodukte mit 80 oder 100 % der Beiträge samt Zulagen sind eine eigene Kategorie § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 1b AltZertG
Auszahlung Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG
Wechsel Innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach nichts § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss außerdem ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Für einen Kostenvergleich fehlt bei der HUK-COBURG noch die Grundlage. Sobald die Produkte zertifiziert sind, muss der Anbieter die Effektivkosten im Produktinformationsblatt ausweisen (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG). Prüfen Sie dann auch, ob es sich um ein Altersvorsorgedepot oder um ein Garantieprodukt handelt, denn eine Garantie schränkt die Anlage ein. Mehr dazu steht im Ratgeber Garantie oder Depot. Der Ratgeber Kosten und Gebühren erklärt die Kostenarten, der Kostenrechner zeigt die Wirkung über Jahrzehnte.

Wer schon einen Riester-Vertrag hat, findet die gesetzlichen Regeln im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot. Ein späterer Anbieterwechsel ist gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG), Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Beachten Sie auch, dass nach 2026 höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert werden (§ 82 Abs. 5 EStG).

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Bietet die HUK-COBURG ein Altersvorsorgedepot an?

Die HUK-COBURG hat Produkte angekündigt. In ihrem Ratgeber schreibt sie, sie bereite „derzeit mehrere Produkte vor, die ab Januar 2027 nach dem Altersvorsorgereformgesetz förderfähig sein sollen“. Ob darunter ein Altersvorsorgedepot, ein Standarddepot oder ein Garantieprodukt ist, sagt sie nicht ausdrücklich. Abschließen kann man erst ab dem 01.01.2027 (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).

Was kostet das Angebot der HUK-COBURG?

Kosten hat die HUK-COBURG bisher nicht veröffentlicht. Für ein Standarddepot gilt gesetzlich ein Deckel von 1,0 % Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Verträge gibt es keinen Deckel, die Effektivkosten müssen aber ausgewiesen werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG).

Gibt es das Angebot auch bei HUK24?

Dazu macht die HUK-COBURG auf den abgerufenen Seiten keine Angaben.

Was rät die HUK-COBURG Riester-Kunden?

Laut HUK-COBURG müssen Kunden mit bestehenden Riester-Verträgen grundsätzlich nichts ändern, die Verträge haben Bestandsschutz. Sie rät, bestehende Verträge nicht vorschnell zu kündigen, und bietet an, ab dem Produktstart gemeinsam durchzurechnen, ob sich ein Wechsel lohnt.

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.