Altersvorsorgedepot bei Oskar: Start, Warteliste und Kosten
Kurz gesagt: Oskar will das Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027 starten und führt eine Warteliste. Oskar bietet nur das Standarddepot mit automatischer Umschichtung an, kein Depot mit freier Fondswahl. Die Kosten liegen laut Oskar „deutlich“ unter 1 % im Jahr. Eine genaue Zahl nennt der Anbieter nicht.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was Oskar und die Baader Bank selbst veröffentlicht haben (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Oskar
- Art des Anbieters
- Robo-Advisor
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- Ja
- Fonds selbst wählen
- Nein
- Garantie
- noch nicht bekannt
- Kosten
- Für das Standarddepot gilt der gesetzliche Deckel von 1 % p. a.; Oskar schreibt, man liege „deutlich“ darunter. Keine Zahl genannt.
- Abschluss
- online
- Geplanter Start
- 01.01.2027
- Vorab-Anmeldung
- Warteliste
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von Oskar zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Kosten (Zahl), Fondsliste (nur 'exklusive Oskar ETFs'), Angabe zur Garantie beim eigenen Angebot.
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Oskar will das Altersvorsorgedepot am 1. Januar 2027 starten und führt dafür eine Warteliste. Oskar bietet nur das Standarddepot an. Die Kosten nennt der Anbieter nicht als Zahl.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei Oskar?
Oskar nennt den 1. Januar 2027. Auf der Produktseite steht: „Das neue Altersvorsorgedepot wird am 1. Januar 2027 starten.“ Im Seitenkopf heißt es „Verfügbar ab 01.01.2027“, in den FAQ „Ab 01.01.2027“. An diesem Tag treten die neuen gesetzlichen Regeln in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz), und ein Vertrag nach neuem Recht kann frühestens dann zertifiziert werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Ob Oskar am 1. Januar schon Kunden aufnimmt, sagt der Anbieter nicht. In der Pressemitteilung der Baader Bank vom 24.09.2026 sagt Oskar-Mitgründer Jens Ohr, man werde „das ab 2027 einsatzbereite Altersvorsorgedepot gemeinsam mit der Baader Bank anbieten“.
Wie funktioniert die Warteliste bei Oskar?
Für die Warteliste tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Die Seite wirbt mit „Sichere Dir jetzt Deinen Platz auf unserer Warteliste und verpasse keine Neuigkeiten zum Start der staatlichen Altersvorsorge“. Das Formular heißt „Vorab-Zugang sichern!“ und verlangt nur die E-Mail-Adresse. Laut Formulartext akzeptieren Sie damit die Datenschutzerklärung und erklären sich einverstanden, dass Ihre Daten „zur Bearbeitung meiner Anfrage und für den Newsletter-Versand“ verwendet werden. Wer sich einträgt, gehört laut Formular „zu den Ersten, die unser neues OSKAR-Altersvorsorgedepot nutzen können“. Was das konkret bedeutet, erklärt Oskar nicht. Einen Bonus nennt die Seite nicht. Daneben bietet Oskar den Button „Direkt loslegen“ an: Gemeint ist die bestehende Geldanlage von Oskar in ETFs (börsengehandelten Indexfonds), nicht das Altersvorsorgedepot.
Welche Varianten und welche Fonds bietet Oskar an?
Oskar bietet das Standarddepot an und kein freies Depot. Das Standarddepot ist die gesetzliche Basisvariante: Der Anbieter wählt die Anlagen aus. Oskar schreibt dazu: „Der Anbieter, also zum Beispiel OSKAR, stellt Dir mindestens zwei Produkte zur Verfügung: ein Aktienprodukt (zum Beispiel einen Aktien-ETF) und ein sicherheitsorientiertes Anleiheprodukt (zum Beispiel einen Anleihen-ETF oder Rentenfonds).“ Unter dem Stichwort „Automatischer Lifecycle“ beschreibt Oskar die Umschichtung: In jungen Jahren liegt der Schwerpunkt auf Aktien-ETFs, und mit steigendem Alter wird schrittweise in Anleihen umgeschichtet. Das freie Altersvorsorgedepot, in dem Sie jeden ETF selbst wählen, werde Oskar „nicht zur Verfügung stellen“. Stattdessen treffe Oskar „durch die exklusiven Oskar ETFs“ die Auswahl.
Das Gesetz verlangt, dass jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots auch ein Standarddepot anbietet, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds: einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zum Fonds; je höher sie ist, desto riskanter ist der Fonds.
Namen, Zahl und Kosten der Fonds im Altersvorsorgedepot hat Oskar nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht genannt. Ob die ETFs der bestehenden Oskar-Anlage darin vorkommen, steht nicht auf der Seite. Welche Anlagen sonst zulässig sind, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Wer führt das Depot bei Oskar?
Das Depot liegt laut Oskar bei der Baader Bank. Auf der Produktseite heißt es unter „Sondervermögen“: „Dein Depot liegt insolvenzgeschützt bei der Baader Bank.“ Die Baader Bank bestätigt in ihrer Pressemitteilung vom 24.09.2026, dass ihre Zusammenarbeit mit Oskar „sowohl die Konto- und Depotführung als auch zukünftig die Handelsinfrastruktur für das neue Produkt Altersvorsorgedepot“ umfasst. Wer rechtlich Vertragspartner des Altersvorsorgevertrags wird, sagen die Seiten nicht.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Oskar?
Eine Zahl nennt Oskar nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Zu den Effektivkosten, also den Gesamtkosten des Vertrags, sagt die Seite: „Für das Standarddepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten.“ Dazu schreibt Oskar: „Bei Oskar sind wir deutlich drunter.“ Das sagt der Anbieter über sich selbst. Einen Preis nennt er nicht. Wir haben auch die Kostenseite von Oskar durchgesehen. Sie beschreibt die Kosten der bestehenden Oskar-Angebote. Kosten für das Altersvorsorgedepot nennt sie nicht. Diese Preise lassen sich nicht auf das neue Depot übertragen.
Der gesetzliche Rahmen: Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Die Obergrenze von 1,0 % gilt für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Außerdem muss der Anbieter die Effektivkosten ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Solange Oskar keine Zahl nennt, lässt sich das Angebot nur eingrenzen: Es liegt nach eigener Aussage unter 1 %. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren.
Wie hoch ist die Förderung bei Oskar und was muss ich einzahlen?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). Oskar stellt dagegen auf den Vertragsschluss ab: Diesen Bonus erhalte, wer „bei Vertragsschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“. Maßgeblich ist das Gesetz. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind und Jahr (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Oskar schreibt, es gebe für jeden selbst eingezahlten Euro einen Euro Kinderzulage je Kind, höchstens 300 € im Jahr. Laut Oskar fließt sie auf den Vertrag des Elternteils, der das Kindergeld erhält. Für das Beitragsjahr 2027 gilt bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eltern verschiedenen Geschlechts in der EU oder im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) noch die bisherige Regel: Die Kinderzulage bekommt die Mutter, auf Antrag beider Eltern der Vater (§ 85 Abs. 2 Satz 1 EStG). Erst ab 2028 kommt es auch bei ihnen darauf an, wem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird (§ 85 Abs. 2 EStG in der Fassung von Art. 3 Nr. 6 Altersvorsorgereformgesetz). Mehr dazu im Ratgeber Kinderzulage.
Oskars Förder-Rechner rechnet mit 100 € im Monat vor: Auf 1.200 € Eigenbeitrag kommen 390 € Zulage, zusammen 1.590 €. Er erlaubt Sparraten von 25 € bis 570 € im Monat. Das sind Modellannahmen, keine Prognose. Den Anspruch auf Förderung knüpft das Gesetz an einen Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr, also einen Betrag, den Sie mindestens selbst einzahlen müssen (§ 86 EStG). Als Höchstbetrag für Einzahlungen nennt Oskar 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Gefördert werden Beiträge bis 1.800 €. Ihre eigene Zulage berechnet der Zulagenrechner, Vermögen und Auszahlung mit frei wählbaren Kosten und Renditen zeigt der Rechner.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu Oskar übertragen?
Ja, das sagt Oskar zu. In den FAQ steht: „Kann ich meinen alten Riester übertragen? Ja, bestehende Guthaben können in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.“ Wie der Übertrag abläuft, ob er online möglich ist und was er bei Oskar kostet, beschreibt der Anbieter nicht.
Gesetzlich gilt für den Wechsel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für schon bestehende Verträge nicht ausdrücklich. Für Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG). Schließen Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen zertifizierten Vertrag ab, etwa für den Übertrag zu Oskar, gilt das neue Recht einheitlich für alle Ihre Altersvorsorgeverträge (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG). Welche Zulagen Ihnen zustehen und ob sich ein Riester-Wechsel lohnen kann, zeigt der Selbst-Check. Wie der Wechsel abläuft und worauf es bei Garantien und Förderung ankommt, erklären die Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot und Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.
Gibt es bei Oskar etwas für Kinder und die Frühstart-Rente?
Ein Altersvorsorgedepot für Kinder oder ein Produkt zur Frühstart-Rente nennt Oskar nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Für Eltern erwähnt die Seite die Kinderzulage. Die Baader Bank beschreibt in ihrer Pressemitteilung, dass sich bei Oskar auch ETF-Sparpläne für Kinder einrichten lassen. Das ist die bestehende Anlage ohne staatliche Förderung, nicht das Altersvorsorgedepot. Die Frühstart-Rente (eine staatliche Förderung für Kinder) ist ein anderes Vorhaben des Bundes. Das Gesetz ist noch nicht verkündet, also noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: Der Bundestag hat es am 16.10.2026 beschlossen, die Entscheidung des Bundesrats steht aus. Laut Bundesfinanzministerium startet die Frühstart-Rente mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Den Stand der Gesetzgebung erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente.
Wie zahlt Oskar aus?
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie laut Oskar bis zu 30 % des Kapitals als Einmalzahlung erhalten. Der Rest fließt in einen Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Das entspricht dem Gesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Ein Auszahlungsplan bedeutet regelmäßige Auszahlungen aus dem Guthaben. Oskar nennt als Eckpunkt „Auszahlung ab 62“. Das Gesetz setzt für Verträge nach neuem Recht als Regel eine andere Grenze: Die Auszahlungsphase darf nicht vor dem 65. Geburtstag beginnen, es sei denn, vorher beginnt eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, etwa eine gesetzliche Altersrente (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AltZertG). Ein Beginn mit 62 ist damit nur in solchen Fällen möglich, zum Beispiel wenn eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig mit 62 beginnt (§ 37 Satz 2 SGB VI). Die Grenze von 62 Jahren steht im bisherigen Recht für Riester-Verträge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Welchen Fall Oskar mit der 62 meint, erklärt die Seite nicht. Ob Oskar zusätzlich eine Leibrente (Rente bis ans Lebensende) anbietet, ist unklar: Die Eckpunkte nennen nur den Auszahlungsplan; eine FAQ-Antwort spricht allgemein von „Auszahlplan oder lebenslange Rente“. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Was ist bei Oskar noch offen?
Offen sind nach unserem Stand vom 22.10.2026 die genauen Kosten, die Fondsliste, der Ablauf des Riester-Übertrags, die Auszahlungsform und der Zeitpunkt, ab dem Oskar Verträge abschließt. Ein freies Depot gibt es bei Oskar nach eigener Aussage nicht. Das ist eine Entscheidung des Anbieters, keine Lücke.
Eine Empfehlung für oder gegen Oskar geben wir nicht. Wer ohne eigene Fondsauswahl starten und sich nicht um die Umschichtung kümmern möchte, findet im Standarddepot dafür einen Rahmen. Wer Fonds selbst wählen will, braucht eine Variante mit freier Auswahl, die es bei Oskar nicht gibt. Beim Preisvergleich vor dem Abschluss lässt sich Oskar derzeit nur grob einordnen, weil eine Zahl fehlt.
Wie sieht es bei anderen Anbietern aus?
Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wer benachrichtigt werden möchte, sobald die Angebote starten, findet die Anmeldung unter Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Bietet Oskar ein Altersvorsorgedepot an?
Noch nicht, Oskar kündigt es aber für den 1. Januar 2027 an. Die Produktseite schreibt: „Das neue Altersvorsorgedepot wird am 1. Januar 2027 starten.“ Das ist der Tag, an dem die neuen Regeln in Kraft treten (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Ob Oskar am 1. Januar schon Kunden aufnimmt, sagt der Anbieter nicht.
Gibt es bei Oskar eine Warteliste für das Altersvorsorgedepot?
Ja. Das Formular verlangt nur die E-Mail-Adresse. Mit der Anmeldung erklären Sie sich laut Formulartext einverstanden, dass Ihre Daten für die Bearbeitung der Anfrage und für den Newsletter-Versand verwendet werden. Laut Formular gehört man damit „zu den Ersten“, die das Depot nutzen können. Einen Bonus nennt Oskar nicht.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Oskar?
Eine Zahl nennt Oskar nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Der Anbieter schreibt, beim Standarddepot dürften die Effektivkosten (Gesamtkosten) höchstens 1,0 % im Jahr betragen, und ergänzt: „Bei Oskar sind wir deutlich drunter.“ Die Obergrenze steht im Gesetz (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Auf der Kostenseite von Oskar stehen keine Kosten für das Altersvorsorgedepot.
Gibt es bei Oskar ein freies Depot mit eigener Fondswahl?
Nein. Oskar schreibt, die Variante des freien Altersvorsorgedepots werde man nicht anbieten. Oskar bietet das Standarddepot an. Dort schichtet Oskar die Anlagen automatisch in risikoärmere um, je näher die Rente rückt. Welche Fonds das sind, hat Oskar nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht.
Kann ich mein Riester-Guthaben zu Oskar übertragen?
Oskar sagt den Übertrag zu: „Ja, bestehende Guthaben können in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.“ Wie das abläuft und was es kostet, schreibt Oskar nicht. Gesetzlich gilt für den Wechsel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für schon bestehende Verträge nicht ausdrücklich. Mit dem Abschluss eines neuen Vertrags gilt für alle Ihre Altersvorsorgeverträge das neue Förderrecht (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG).
Quellen
- Oskar: Produktseite Altersvorsorgedepot mit Förder-Rechner, Eckpunkten, FAQ und Warteliste, abgerufen am 22.10.2026
- Oskar: Kostenseite (ohne Kosten für das Altersvorsorgedepot), abgerufen am 22.10.2026
- Baader Bank: Pressemitteilung „Baader Bank und OSKAR festigen Zusammenarbeit“ vom 24.09.2026, abgerufen am 22.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 5 und 10, Satz 3, Abs. 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Nr. 17 (§ 14 Abs. 7 AltZertG), Art. 3 Nr. 6 (§ 85 Abs. 2 EStG ab 01.01.2028), Art. 14 (Inkrafttreten)
- Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, bis 31.12.2026 geltende Fassung: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 10 Buchst. b, Satz 3, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
- Einkommensteuergesetz, geltende Fassung: § 85 Abs. 2 (gilt für das Beitragsjahr 2027 weiter), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
- Sozialgesetzbuch VI: § 37 (Altersrente für schwerbehinderte Menschen, vorzeitig ab 62), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 22.10.2026
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