Altersvorsorgedepot bei der R+V: Was bisher bekannt ist
Kurz gesagt: Die R+V nennt drei Produkte nach neuem Recht: die AltersvorsorgeGarantie 80, das AltersvorsorgeDepot individuell und das AltersvorsorgeDepot standard mit zwei vorgegebenen ETFs. Abschließen kann man laut R+V ab dem 01.01.2027. Kosten hat sie bisher nicht veröffentlicht.
Stand: 21.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Diese Seite gibt wieder, was die R+V selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 21.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei R+V
- Art des Anbieters
- Versicherer
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- Ja
- Fonds selbst wählen
- Ja
- Garantie
- Ja. 80 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase (AltersvorsorgeGarantie 80)
- Kosten
- Die Seite nennt keine Kosten.
- Abschluss
- noch nicht bekannt
- Geplanter Start
- 01.01.2027
- Vorab-Anmeldung
- Newsletter
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von R+V zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Fondsliste / ETF-Auswahl, Abschlussweg (online/Vertreter).
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Die R+V hat ihre geförderten Produkte für 2027 schon mit Namen und Anlagekonzept vorgestellt. Preise fehlen noch. Diese Seite ordnet ein, was die R+V selbst veröffentlicht hat, was das Gesetz für alle Anbieter regelt und was noch offen ist.
Kurzantwort
Die R+V kündigt drei Produkte an, die nach dem Altersvorsorgereformgesetz gefördert werden sollen: die R+V-AltersvorsorgeGarantie 80, das R+V-AltersvorsorgeDepot individuell und das R+V-AltersvorsorgeDepot standard. Abschließen kann man sie laut R+V ab dem 01.01.2027. Bis dahin bietet die R+V einen Newsletter an. Kosten hat sie nicht veröffentlicht, und ob die Produkte schon zertifiziert sind, sagt die Seite nicht.
Was die R+V angekündigt hat
Quelle und Stand. Grundlage ist die Produktseite der R+V zum Altersvorsorgedepot, abgerufen am 21.10.2026. Die Seite weist als „Stand der Informationen“ September 2026 aus.
Begriff. Die R+V verwendet „Altersvorsorgedepot“ als Sammelbegriff. Sie schreibt: „Wir verwenden ihn daher als Oberbegriff für alle neuen Produkte, die nach dem Altersvorsorgereformgesetz ab 2027 förderfähig sind.“ Gemeint ist also auch das Produkt mit Garantie, das rechtlich kein Altersvorsorgedepot ist.
Die drei Produkte. Die R+V stellt sie in einer Tabelle nebeneinander:
| Produkt | Garantie zum Auszahlungsbeginn | Anlage laut R+V |
|---|---|---|
| R+V-AltersvorsorgeGarantie 80 | 80 % der Beiträge und Zulagen | R+V-Sicherungsvermögen, der chancenorientierte Teil wird in ETFs investiert, Aufteilung der ETFs anpassbar |
| R+V-AltersvorsorgeDepot individuell | keine | eigene Auswahl und Aufteilung von ETFs oder ETF-Komfortportfolios, Aufteilung anpassbar |
| R+V-AltersvorsorgeDepot standard | keine | „2 vorgegebene ETFs“, Aufteilung anpassbar |
Welche ETFs im Standarddepot stecken, nennt die R+V nicht. Für alle drei Produkte gibt sie einen Mindestbeitrag von 120 € an. Ausgezahlt wird laut R+V als lebenslange Rente, wahlweise zum Beginn der Auszahlphase auch über einen Auszahlplan.
Start und Anmeldung. Auf der Seite steht: „Das R+V-Altersvorsorgedepot können Sie ab dem 01.01.2027 abschließen“. Bis dahin können Sie sich für einen Newsletter anmelden. Laut R+V enthält er Neuigkeiten zum Altersvorsorgedepot, aber auch zu weiteren R+V-Produkten, Gewinnspielen und Aktionen. Eine Prämie für die Anmeldung nennt die Seite nicht. Außerdem gibt es einen Förderrechner, der die neue Förderung mit der Riester-Förderung vergleicht.
Kosten. Gebühren, Fondskosten oder Effektivkosten nennt die R+V nicht. Die Seite spricht nur allgemein von der „Möglichkeit zur Anlage in kostengünstige ETFs und Investmentfonds“.
Riester-Kunden. Die R+V beschreibt drei Wege. Erstens können Sie den Vertrag mit den bisherigen Konditionen und der bisherigen Förderung weiterführen. Zweitens können Sie für den bestehenden Vertrag die neue Förderung wählen, die übrigen Bedingungen bleiben dann laut R+V gleich. Drittens können Sie das Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen, wobei die bisherige Beitragsgarantie entfällt. Die R+V weist darauf hin, dass ein Wechsel in die neue Förderung nicht rückgängig gemacht werden kann und dass der Abschluss eines neuen geförderten Vertrags das neue Recht für alle Altersvorsorgeverträge auslöst. Das entspricht § 52 Abs. 50a Satz 4 und 6 EStG. Die R+V empfiehlt, die eigene Situation vor einem Wechsel individuell prüfen zu lassen. Was eine Übertragung aus einem R+V-Riester-Vertrag kostet, steht nicht auf der Seite.
Abgrenzung. Die Seite liegt im Bereich „Private Rentenversicherung“ der R+V. Ob die drei Produkte als Versicherung oder als Depot geführt werden, sagt die R+V nicht ausdrücklich.
Was gesetzlich für alle Anbieter gilt
Die Zulage ist bei allen Anbietern gleich. Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens also 540 € im Jahr (§ 84 EStG). Je Kind kommen bis zu 300 € dazu (§ 85 EStG). Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG). Wie hoch Ihre Zulage ausfällt, berechnet der Zulagenrechner.
| Thema | Was das verkündete Gesetz regelt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Standarddepot | Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds | § 1 Abs. 1c AltZertG |
| Kostendeckel | 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht | § 2a Abs. 1 und 2, § 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG |
| Garantie | Ein Altersvorsorgedepot darf keine Garantie enthalten. Garantieprodukte mit 80 oder 100 % der Beiträge samt Zulagen sind eine eigene Kategorie | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 1b AltZertG |
| Auszahlung | Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85 | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG |
| Wechsel | Innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach nichts | § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG |
Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss außerdem ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Worauf Sie beim Vergleich achten können
Für einen Kostenvergleich fehlt bei der R+V noch die Grundlage. Sobald die Produkte zertifiziert sind, muss der Anbieter die Effektivkosten im Produktinformationsblatt ausweisen (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG). Beim R+V-AltersvorsorgeDepot standard gilt zusätzlich der Deckel von 1,0 % (§ 2a Abs. 2 AltZertG), bei den beiden anderen Produkten nicht. Wer die Garantievariante erwägt, sollte wissen, dass eine Garantie die Anlage einschränkt. Mehr dazu steht im Ratgeber Garantie oder Depot. Der Ratgeber Kosten und Gebühren erklärt die Kostenarten, der Kostenrechner zeigt die Wirkung über Jahrzehnte.
Wer schon einen Riester-Vertrag hat, findet die gesetzlichen Regeln im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot. Ein späterer Anbieterwechsel ist gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG), Einzelheiten stehen im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Beachten Sie auch, dass nach 2026 höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert werden (§ 82 Abs. 5 EStG).
Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab.
Weitere Anbieter und Benachrichtigung
Was andere Banken, Broker und Versicherer angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Bietet die R+V ein Altersvorsorgedepot an?
Die R+V hat drei geförderte Produkte angekündigt, zwei davon ohne Garantie. Auf ihrer Produktseite heißt es: „Das R+V-Altersvorsorgedepot können Sie ab dem 01.01.2027 abschließen“. Vorher ist ein Abschluss gesetzlich nicht möglich (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Was kostet das Altersvorsorgedepot der R+V?
Kosten hat die R+V bisher nicht veröffentlicht. Für ein Standarddepot gilt gesetzlich ein Deckel von 1,0 % Effektivkosten (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für die anderen Produkte gibt es keinen Deckel, die Effektivkosten müssen aber ausgewiesen werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 AltZertG).
Welche Garantie bietet die R+V?
Die R+V-AltersvorsorgeGarantie 80 garantiert laut R+V zum Auszahlungsbeginn 80 % der Beiträge und Zulagen. Die beiden Depotvarianten haben keine Garantie. Eine Variante mit 100 % Garantie nennt die R+V auf der Seite nicht.
Was rät die R+V Riester-Kunden?
Die R+V beschreibt drei Wege: den Vertrag unverändert weiterführen, ihn mit der neuen Förderung fortführen oder das Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen. Sie empfiehlt, vor einem Wechsel individuell prüfen zu lassen, ob er sich lohnt.
Quellen
- R+V: Produktseite „Altersvorsorgedepot ab 2027“, Stand der Informationen laut Seite September 2026, mit Newsletter-Anmeldung, abgerufen am 21.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 und 10, Satz 3, Abs. 1b, 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Nr. 8 (§ 7 Abs. 1 AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.