Altersvorsorgedepot bei Zurich: Produkte, Start und Kosten
Kurz gesagt: Zurich entwickelt für 2027 zwei Produkte: DepotRente flex ohne Garantie und DepotRente garant mit 80 % Beitragsgarantie. Starttermin, Kosten und Fondsliste nennt Zurich noch nicht. Für das Standarddepot, die gesetzliche Basisvariante, sind Effektivkosten bis 1,0 % im Jahr erlaubt.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was Zurich selbst veröffentlicht hat (Produktseite mit Stand 16.10.2026, abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Das ist keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Zurich
- Art des Anbieters
- Versicherer
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- noch nicht bekannt
- Fonds selbst wählen
- Ja
- Garantie
- Ja. 80 % Beitragsgarantie (DepotRente garant)
- Kosten
- Keine Kosten genannt. Zurich verweist nur darauf, dass für ein staatlich definiertes Standardprodukt strenge Kostenobergrenzen gelten.
- Abschluss
- vor Ort
- Geplanter Start
- noch nicht bekannt
- Vorab-Anmeldung
- Info-Service
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von Zurich zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Eigener Starttermin, Kosten, Fondsliste, Standarddepot (ja/nein, siehe aenderungen), Abschlussweg online.
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Zurich hat noch kein Altersvorsorgedepot im Angebot, beschreibt aber auf einer Produktseite zwei Modelle für 2027. Preise, Fondsauswahl und einen eigenen Starttermin nennt der Versicherer bisher nicht.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei Zurich?
Zurich nennt keinen eigenen Starttermin, sondern verweist auf den gesetzlichen Start am 1. Januar 2027. Auf der Produktseite steht: „Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027.“ Zu den eigenen Produkten schreibt der Versicherer: „Wir bei Zurich entwickeln bereits die passenden Lösungen für Sie.“ In den FAQ heißt es, ein Abschluss sei „erst ab diesem Zeitpunkt“ möglich, und Zurich arbeite „mit höchster Priorität daran, zum Start ein attraktives Produktangebot bereitzustellen“. Ob alle Varianten am ersten Tag erhältlich sind, sagt Zurich nicht. Gesetzlich können Verträge erst ab dem 01.01.2027 abgeschlossen werden (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Zurich weist außerdem darauf hin, dass der Versicherer den Begriff Altersvorsorgedepot als Sammelbezeichnung für alle ab 2027 geförderten Produkte verwendet. Das Gesetz unterscheidet genauer: Ein Altersvorsorgedepot hat keine Garantie (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 4 AltZertG), ein Garantieprodukt sichert dagegen zu Beginn der Auszahlungsphase (der Zeit, in der Geld aus dem Vertrag fließt) mindestens 80 % oder 100 % der Beiträge samt Zulagen zu (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG).
Welche Produkte nennt Zurich?
Zurich nennt zwei Vorsorgemodelle, die DepotRente flex und die DepotRente garant. Die DepotRente flex ist die Variante ohne Garantie. Zurich schreibt, man verzichte dabei „bewusst auf eine Garantie“, um die Chancen der Märkte voll zu nutzen. Die DepotRente garant bietet nach Angabe von Zurich 80 % Beitragsgarantie als „Sicherheitsbaustein“. Sie soll zusätzlich dieselbe breite Anlageauswahl haben wie die flex-Variante. Eine Variante mit 100 % Garantie nennt Zurich auf dieser Seite nicht, obwohl das Gesetz auch sie erlaubt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG).
In den FAQ spricht Zurich als Beispiele von einem Altersvorsorgedepot und einem vereinfachten „Standarddepot“, beide ohne Garantie, sowie von Garantieprodukten mit 80 % Absicherung der Beiträge und Zulagen. Ob das Standarddepot ein drittes Produkt neben den beiden DepotRenten ist, steht nicht auf der Seite. Das Gesetz verlangt, dass jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots auch ein Standarddepot anbietet, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG).
Zur Rechtsform der Verträge, also ob es Versicherungs- oder Depotverträge sind, macht Zurich auf seiner Seite keine ausdrückliche Angabe. Der Versicherer verweist nur allgemein auf seine Erfahrung „in Fondspolicen und gemanagten Depotmodellen“. Die Deutsche Bank beschreibt auf ihrer Seite ein Zurich-Angebot in Entwicklung als fondsgebundene Rentenversicherung (eine Versicherung, deren Beiträge in Fonds angelegt werden), optional mit 80 % Garantie. Ob das dieselben Produkte sind, sagt keine der beiden Seiten. Mehr dazu steht im Ratgeber Altersvorsorgedepot bei der Deutschen Bank.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Zurich?
Konkrete Kosten hat Zurich nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Wir haben die Produktseite mit allen aufklappbaren Antworten und die Meldungen im Newsroom des Unternehmens seit dem 02.09.2026 durchgesehen. In den FAQ steht nur: „Für ein staatlich definiertes ‚Standardprodukt‘ gelten strenge Kostenobergrenzen. Daneben können Anbieter weitere Produktlösungen anbieten, deren Kosten abhängig vom jeweiligen Produkt sind.“
Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Die Obergrenze von 1,0 % im Jahr gilt nur für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Varianten gibt es keine Obergrenze, die Effektivkosten muss der Anbieter aber ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Solange Zurich keine Zahlen nennt, lässt sich das Angebot bei den Kosten nicht mit anderen vergleichen. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren. Wie stark Kosten über Jahrzehnte wirken, zeigt der Rechner.
Welche Fonds und ETFs bietet Zurich an?
Namen oder Zahl der Fonds nennt Zurich nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Für beide DepotRenten schreibt der Versicherer, Sie könnten „aus ETFs, Fonds oder unseren professionell gemanagten Depotmodellen“ wählen. Ein ETF ist ein börsengehandelter Indexfonds, der einen Marktindex nachbildet. Ein gemanagtes Depotmodell ist eine vorgefertigte Mischung, die der Anbieter für Sie zusammenstellt und anpasst. Zurich verweist auf mehr als 50 Jahre Erfahrung mit fondsgebundenen Vorsorgelösungen und mehr als 30 Jahre mit gemanagten Depotmodellen.
Über Standarddepots schreibt Zurich, sie böten „nur eine sehr eingeschränkte Fondsauswahl“. Das entspricht dem Gesetz: Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds, einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zum Fonds; je höher sie ist, desto riskanter ist der Fonds. Ein Ablaufmanagement, also das schrittweise Umschichten in sicherere Anlagen vor dem Rentenbeginn, nennt Zurich auf seiner Seite nicht. Beim Standarddepot ist es gesetzlich vorgeschrieben: Fünf Jahre vor der Auszahlungsphase dürfen höchstens 50 %, zwei Jahre vor der Auszahlungsphase höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds liegen (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG). Welche Anlagen sonst zulässig sind, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Wo kann ich bei Zurich abschließen?
Zurich nennt als Weg die Beratung, vor Ort oder online. Dazu bietet die Seite an einigen Stellen einen Beratungstermin und die Suche nach einer Agentur an. Ob ein Abschluss ohne Beratung allein im Internet möglich sein wird, schreibt Zurich nicht. Für das Standarddepot verlangt das Gesetz, dass Sie es als Kunde elektronisch abschließen können (§ 1 Abs. 1c Nr. 1 AltZertG). Eine Warteliste oder einen Newsletter zum Altersvorsorgedepot nennt Zurich auf der Seite nicht. Es gibt eine „digitale Infokarte“ zur Reform fürs Smartphone, die über Neuerungen informiert.
Wie hoch ist die Förderung bei Zurich und was muss ich einzahlen?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich. Für die volle Grundzulage von 540 € zahlen Sie 1.800 € im Jahr ein, mindestens nötig sind 120 € im Jahr (§ 84 Satz 1, § 86 EStG). Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). Zurich schreibt von einem Abschluss „vor Vollendung des 25. Lebensjahres“. Maßgeblich ist das Gesetz, und dort zählt das Alter zu Beginn des Beitragsjahres. Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind und Jahr, wenn für das Kind Kindergeld festgesetzt wird (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Voraussetzung für die Zulagen ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr (§ 86 EStG).
Zurich rechnet mehrere Beispiele vor. Bei 1.800 € Jahresbeitrag gibt es 540 € Grundzulage. Bei 1.200 € Jahresbeitrag sind es 390 € Grundzulage, für zwei Kinder kommen 600 € Kinderzulage dazu, und wer unter 25 ist, erhält einmalig 200 € extra. Diese Zahlen stimmen mit dem Gesetz überein. Ihre eigene Zulage berechnet der Zulagenrechner. Zurich verweist zusätzlich auf einen eigenen FörderCheck auf seiner Seite.
Zusätzlich können Sie Ihre Beiträge samt Zulagen steuerlich als Sonderausgaben absetzen, sie senken dann das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Zulage oder der Steuervorteil günstiger ist (Günstigerprüfung). Welche Zulagen Ihnen zustehen und ob sich ein Riester-Wechsel lohnen kann, zeigt der Selbst-Check.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu Zurich übertragen?
Ja, das nennt Zurich ausdrücklich als Möglichkeit. Insgesamt beschreibt der Versicherer vier Wege für Menschen mit Riester-Vertrag. Sie können alles beim Alten lassen und die bisherige Förderung behalten. Ebenso können Sie den Vertrag behalten und, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, künftig die neuen Zulagen nutzen. Möglich ist auch, den Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen, also nicht mehr einzuzahlen, und zusätzlich ein neues Altersvorsorgedepot abzuschließen. Oder Sie wechseln den Anbieter, „zum Beispiel zu Zurich“: Sie schließen ein neues Altersvorsorgedepot ab und übertragen das Guthaben samt Zulagen, der bisherige Vertrag endet dann. In den FAQ nennt Zurich eine Kündigung ohne Übertrag „in der Regel“ nicht sinnvoll, weil sie förderschädlich sei, Sie also Zulagen zurückzahlen müssten.
Gesetzlich gilt für den Wechsel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für bereits bestehende Verträge nicht ausdrücklich. Für Verträge, die Sie vor dem 01.01.2027 abgeschlossen haben, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a Satz 1 EStG). Wenn Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen, gelten für alle Ihre Verträge einheitlich die neuen Regeln (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG). Das gilt also auch, wenn Sie den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen und zusätzlich ein neues Altersvorsorgedepot abschließen. Wie der Wechsel abläuft und worauf es bei Garantien und Förderung ankommt, erklären die Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot und Anbieterwechsel: Fristen und Kosten. Was ein Übertrag in ein Zurich-Produkt kostet, steht nicht auf der Seite.
Gibt es bei Zurich etwas für Kinder und die Frühstart-Rente?
Ein Angebot für das Altersvorsorgedepot von Kindern oder für die Frühstart-Rente nennt Zurich nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht. Für Eltern erwähnt der Versicherer die Kinderzulage, die an das Kindergeld geknüpft ist. Die Frühstart-Rente, eine staatlich geförderte Altersvorsorge für Kinder, ist noch nicht in Kraft: Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, der Bundesrat hat noch nicht entschieden. Laut Bundesfinanzministerium startet sie mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Den Stand der Gesetzgebung erklärt der Ratgeber Frühstart-Rente.
Wie zahlt Zurich aus?
Zurich nennt für beide DepotRenten zwei Formen: eine lebenslange Rente und einen Auszahlplan. Eine lebenslange Rente zahlt Ihnen bis ans Lebensende Geld, ein Auszahlplan verteilt das Guthaben auf einen festgelegten Zeitraum. Das Gesetz verlangt, dass ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b AltZertG). Die Auszahlungsphase beginnt laut Zurich frühestens mit 65 und muss spätestens mit 70 beginnen. Das Gesetz lässt auch einen früheren Beginn zu, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente einsetzt (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG). Zu Beginn kann Zurich zufolge bis zu 30 % des Guthabens einmalig ausgezahlt werden, das übrige Guthaben fließt in die monatlichen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Wie hoch eine Rente ausfällt, nennt Zurich nicht. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Was ist bei Zurich noch offen?
Offen sind nach unserem Stand vom 22.10.2026 die Kosten, die Fondsliste und der genaue Starttermin der einzelnen Produkte. Ebenso unklar ist, ob das Standarddepot ein eigenes Produkt neben den beiden DepotRenten ist, ob eine 100-%-Garantie angeboten wird und wie ein Abschluss ohne Beratung aussehen soll. Ungeklärt sind außerdem die Rechtsform der Verträge und ein Ablaufmanagement außerhalb des Standarddepots.
Eine Empfehlung für oder gegen Zurich geben wir nicht. Für Menschen, die ohnehin ein persönliches Gespräch wünschen, kann ein Angebot mit Beratung passen. Wer vor dem Abschluss Preise vergleichen will, kann Zurich derzeit schlecht beurteilen, weil Zahlen fehlen.
Wie sieht es bei anderen Anbietern aus?
Was andere Banken, Broker und Versicherer angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wer benachrichtigt werden möchte, sobald die Angebote starten, findet die Anmeldung unter Benachrichtigung.
Häufige Fragen
Bietet Zurich ein Altersvorsorgedepot an?
Noch nicht, Zurich kündigt aber Produkte für 2027 an. Auf der Produktseite schreibt der Versicherer, man entwickle „bereits die passenden Lösungen“. In den FAQ heißt es, Zurich arbeite „mit höchster Priorität daran, zum Start ein attraktives Produktangebot bereitzustellen“. Ein eigenes Datum nennt Zurich nicht. Die neuen Regeln gelten erst ab dem 01.01.2027 (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).
Welche Varianten nennt Zurich?
Zurich nennt zwei Modelle. DepotRente flex hat keine Garantie, DepotRente garant garantiert 80 % der Beiträge. Beide sollen eine Anlage in ETFs, Fonds oder gemanagten Depotmodellen erlauben und zum Rentenbeginn die Wahl zwischen lebenslanger Rente und Auszahlplan bieten. In den FAQ erwähnt Zurich außerdem ein vereinfachtes Standarddepot ohne Garantie.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Zurich?
Das hat Zurich nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. In den FAQ steht nur, für ein staatlich definiertes Standardprodukt gälten strenge Kostenobergrenzen, bei anderen Lösungen hänge es vom Produkt ab. Gesetzlich liegt die Obergrenze für das Standarddepot bei 1,0 % Effektivkosten im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG).
Kann ich mein Riester-Guthaben zu Zurich übertragen?
Ja, Zurich nennt den Wechsel ausdrücklich als eine von vier Möglichkeiten: Sie schließen ein neues Altersvorsorgedepot ab und übertragen das Guthaben einschließlich der Zulagen. Gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für bereits bestehende Verträge nicht ausdrücklich.
Welche Fonds und ETFs gibt es bei Zurich?
Eine Liste hat Zurich nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Seite sagt nur allgemein, Sie könnten „aus ETFs, Fonds oder unseren professionell gemanagten Depotmodellen“ wählen, und spricht von einer „breiten Anlageauswahl“. Beim gesetzlichen Standarddepot sind es zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2 und einer der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG).
Quellen
- Zurich: Produktseite „Altersvorsorgedepot ab 2027“ mit Produktvarianten, Förderbeispielen, Riester-Optionen und FAQ (Stand 16.10.2026), abgerufen am 22.10.2026
- Zurich Gruppe Deutschland: Newsroom, Meldungen von 02.09. bis 15.10.2026 durchgesehen (keine Mitteilung zum Altersvorsorgedepot), abgerufen am 22.10.2026
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 3 (§ 52 Abs. 50a EStG), Nr. 6 bis 9 (§ 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3, 4 und 10, Satz 3, Abs. 1b, 1c und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
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