Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei Raisin: Start, Warteliste und Kosten

Kurz gesagt: Raisin kündigt das Altersvorsorgedepot für Januar 2027 an und bietet eine Warteliste, die zugleich eine Newsletter-Anmeldung ist. Kosten und Fondsliste hat Raisin noch nicht veröffentlicht. Beim Standarddepot, der gesetzlichen Basisvariante, sind höchstens 1,0 % Effektivkosten (Gesamtkosten) im Jahr erlaubt.

Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Hier steht, was Raisin selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.

Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Raisin

Art des Anbieters
Bank
Standarddepot (feste Fondsauswahl)
noch nicht bekannt
Fonds selbst wählen
Ja
Garantie
noch nicht bekannt
Kosten
Die Produktseite nennt keine Kosten für das Altersvorsorgedepot.
Abschluss
noch nicht bekannt
Geplanter Start
Januar 2027
Vorab-Anmeldung
Warteliste
Bonus
keiner genannt
Riester-Wechsel
Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt

Angaben von Raisin zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Fondsliste, Standarddepot (ja/nein), Garantievariante (ja/nein), Abschlussweg.

Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen

Raisin will das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 anbieten und sammelt dafür Anmeldungen auf einer Warteliste. Preise und Fonds hat das Unternehmen noch nicht genannt.

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei Raisin?

Raisin nennt Januar 2027. Auf der Produktseite heißt es: „Ab Januar 2027 startet die neue Generation der Altersvorsorge.“ In den FAQ steht: „Start ist der 1. Januar 2027.“ An diesem Tag treten die neuen Regeln in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Ob Sie das Depot bei Raisin schon am ersten Tag eröffnen können, sagt die Seite nicht. Unter dem Produktnamen steht der Hinweis „Ein Produkt der Raisin Bank“, mehr zum Anbieter nennt die Seite nicht.

Wie funktioniert die Warteliste bei Raisin?

Sie tragen Ihre E-Mail-Adresse ein und bekommen laut Raisin eine Nachricht, sobald das Altersvorsorgedepot startet. Weitere Angaben sind nicht nötig. Raisin schreibt auf der Warteliste-Seite, dass Sie sich mit der Eintragung auch für den Geldanlage-Newsletter anmelden, der Angebote und Finanznews enthält. Abmelden können Sie sich jederzeit über den Link im Newsletter. Einen Bonus oder einen bevorzugten Platz für die Anmeldung nennt die Seite nicht. Vor dem Start will Raisin nach eigener Aussage die Informationen schicken, die für eine Entscheidung nötig sind, einschließlich der Vor- und Nachteile.

Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Raisin?

Eigene Preise hat Raisin nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Wir haben dafür die Produktseite, die Warteliste-Seite, die Ratgeberseite zum Altersvorsorgedepot, die Seite „Preise und Konditionen“ und die Pressemitteilungen von Raisin durchgesehen. Die jüngste Pressemitteilung stammt vom 06.05.2026, eine zum Altersvorsorgedepot gibt es dort nicht. Die Seite „Preise und Konditionen“ führt das Altersvorsorgedepot nicht auf.

Der Rechner auf der Produktseite zeigt Zulagen und ein voraussichtliches Kapital mit 67 Jahren. Welche Annahmen zu Rendite und Kosten dahinterstehen, nennt die Seite im abgerufenen Text nicht. Solche Werte sind Modellrechnungen und keine Zusagen.

Zu Kosten schreibt Raisin in den FAQ nur allgemein, der Gesetzgeber habe gegenüber der Riester-Rente „niedrigere Kosten“ vorgesehen. Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Der Deckel von 1,0 % im Jahr gilt nur für das Standarddepot, die gesetzliche Basisvariante mit vorgegebenen Fonds (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Varianten gibt es ihn nicht, die Effektivkosten muss der Anbieter aber ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Solange Raisin keine Zahlen nennt, lässt sich das Angebot bei den Kosten nicht mit anderen vergleichen. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren.

Welche Anlagen und Varianten bietet Raisin an?

Auf der Produktseite schreibt Raisin, im Altersvorsorgedepot habe man die Wahl „zwischen einem von Ihnen verwalteten ETF-Portfolio oder einem in unserer mehrfach ausgezeichneten Vermögensverwaltung gemanagten Investment“. Ein ETF ist ein an der Börse gehandelter Fonds, der einen Index wie den DAX nachbildet. Eine Vermögensverwaltung legt das Geld nach festen Regeln an und gleicht das Portfolio automatisch aus. Fondsnamen, Zahl der Portfolios und Kosten dieser beiden Wege nennt Raisin für das Altersvorsorgedepot nicht.

Ob Raisin ein Standarddepot anbietet, steht auf den geprüften Seiten nicht. Das Gesetz verlangt, dass jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots auch ein Standarddepot anbietet, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds: einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Die Risikoklasse steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zum Fonds. Welche Anlagen sonst zulässig sind, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Was gilt gesetzlich für alle Anbieter?

Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich.

Thema Was das verkündete Gesetz regelt Fundstelle
Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr § 84 Satz 1 EStG
Berufseinsteiger Einmalig 200 € zusätzlich, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben § 84 Satz 2 EStG
Kinderzulage Bis zu 300 € je Kind und Jahr § 85 EStG
Mindesteigenbeitrag 120 € im Jahr, sonst keine Zulage § 86 EStG
Höchsteinzahlung 6.840 € im Jahr § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG
Standarddepot Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds § 1 Abs. 1c AltZertG
Kostendeckel 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht § 2a Abs. 1 und 2 AltZertG
Auszahlung Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis zu 30 % einmalig § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG
Wechsel Innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach nichts § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG

Nach 2026 werden höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert (§ 82 Abs. 5 EStG). Den Wert Ihrer Zulage berechnet der Zulagenrechner.

Raisin nennt auf der Produktseite dieselben Zulagen wie das Gesetz. Zur Besteuerung ungeförderter Beiträge, also von Einzahlungen über 1.800 € im Jahr, schreibt Raisin selbst, das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (die Auslegungshilfe der Finanzverwaltung) stehe noch aus und man werde die Angaben dann aktualisieren. Diese Frage ist damit auch bei Raisin offen.

Was können Sie bis zum Start tun?

Vor dem 01.01.2027 können Sie kein Altersvorsorgedepot eröffnen. Bis dahin bleibt bei Raisin die Warteliste. Sie ist kostenlos, nach Raisins Angaben aber mit dem Newsletter verbunden.

Wer schon vor dem Start Geld anlegen will, kann ein bestehendes Raisin-Angebot nutzen. Dazu gehört die Vermögensverwaltung mit ETFs, die auf der Konditionenseite als Raisin Invest geführt wird. Raisin nennt dort eine Verwaltungsgebühr von 0,25 bis 0,46 % im Jahr, je nach Anlagebetrag. Dazu kommen die Kosten der ETFs (TER, die laufenden Kosten der Fonds). Für diese ETF-Kosten nennt die Konditionenseite 0,09 bis 0,11 % im Jahr je nach Risikoklasse, die Seite zur Vermögensverwaltung (Stand 26.08.2026) dagegen 0,09 bis 0,13 %. Welche Angabe gilt, erklärt Raisin nicht. Die Depotführung ist laut Raisin kostenfrei, Orderkosten (Gebühren für Käufe und Verkäufe) fallen nicht an. Ein Sparplan ist ab 25 € im Monat möglich, zur Wahl stehen fünf Portfolios von 100 % Aktien bis 100 % Anleihen.

Das ist aber kein Altersvorsorgedepot. Ein normales Depot bekommt keine Zulage und keinen Sonderausgabenabzug, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (§ 10a EStG), und das Geld bleibt nicht bis zum Rentenalter gebunden. Das Gesetz regelt die Übertragung zwischen Altersvorsorgeverträgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Eine Übertragung aus einem normalen Depot in ein Altersvorsorgedepot sieht diese Vorschrift nicht vor. Wie sich beides unterscheidet, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.

Wer einen Riester-Vertrag hat, kann ihn laut Raisin ab 2027 übertragen. Einzelheiten zu Fristen, Garantien und Kosten stehen im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot.

Wie zahlt Raisin aus?

In den FAQ schreibt Raisin, zu Beginn der Auszahlungsphase wähle man für das gesamte Depot die Form: einen Auszahlplan, also Raten aus dem Guthaben bis mindestens zum 85. Lebensjahr, oder eine Leibrente, also eine Rente bis ans Lebensende. Das Kapital sei bis zum 65. Lebensjahr gebunden. Das entspricht im Kern dem Gesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Ob Raisin selbst eine Leibrente anbietet oder dafür einen Partner einbindet, steht nicht auf den Seiten. Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Bei Raisin fehlen bisher die Angaben, die für einen Vergleich nötig sind: Kosten, Fondsliste und die Frage, ob es ein Standarddepot gibt. Sobald Raisin sie nennt, helfen die Effektivkosten im Produktinformationsblatt, dem Informationsblatt zum Vertrag, weil sie alle Kosten eines Vertrags bis zum Beginn der Auszahlung zusammenfassen (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Wie sich Unterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner. Zum späteren Wechsel zwischen Anbietern lesen Sie Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Wunsch nach eigener Auswahl oder Verwaltung ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Die weiteren Robo-Advisors stellt der Ratgeber Altersvorsorgedepot bei Robo-Advisors vor. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Bietet Raisin ein Altersvorsorgedepot an?

Noch nicht, Raisin kündigt es aber an. Die Produktseite nennt den Start ab Januar 2027 und bezeichnet das Angebot als „Ein Produkt der Raisin Bank“. In den FAQ nennt Raisin den 1. Januar 2027 als Start. Ob Sie an diesem Tag schon eröffnen können, sagt Raisin nicht. Die neuen Regeln treten am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz).

Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Raisin?

Das hat Raisin nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Weder die Produktseite noch die Seite „Preise und Konditionen“ nennt Kosten für das Altersvorsorgedepot. Für ein Standarddepot gilt gesetzlich eine Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Die Preise der bestehenden Raisin-Vermögensverwaltung (sie legt das Geld nach festen Regeln an) sind keine Preise des neuen Produkts.

Gibt es bei Raisin eine Warteliste für das Altersvorsorgedepot?

Ja. Auf der Warteliste-Seite schreibt Raisin, wer sich eintrage, werde informiert, sobald das Altersvorsorgedepot verfügbar ist. Die Anmeldung gilt zugleich als Anmeldung zum Raisin-Newsletter. Abmelden lässt sich laut Raisin jederzeit über den Link im Newsletter. Einen Bonus oder einen gesicherten Platz nennt die Seite nicht.

Kann ich meinen Riester-Vertrag zu Raisin übertragen?

Laut Raisin ja, ab 2027: Bestehende Riester-Verträge könnten ins Altersvorsorgedepot übertragen werden, das gebildete Vermögen lasse sich mitnehmen. Der Gesetzgeber sieht den Wechsel aus einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ausdrücklich vor (BT-Drs. 21/4088, S. 84). Das Recht, zu kündigen und das Guthaben zu übertragen, muss in jedem zertifizierten Riester-Vertrag stehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Bereits gezahlte Zulagen und Steuervorteile bleiben bei der Übertragung erhalten (§ 93 Abs. 2 EStG). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für Bestandsverträge nicht ausdrücklich. Wie der Übertrag bei Raisin abläuft, hat Raisin noch nicht beschrieben.

Wie zahlt Raisin das Altersvorsorgedepot aus?

Raisin nennt in den FAQ zwei Formen: einen Auszahlplan (Raten aus dem Guthaben) bis mindestens zum 85. Lebensjahr oder eine Leibrente (Rente bis ans Lebensende). Das entspricht dem gesetzlichen Rahmen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Ob Raisin beide Formen selbst anbietet, sagt die Seite nicht ausdrücklich.

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.