Altersvorsorgedepot-Fragen

Altersvorsorgedepot bei Robo-Advisors: Wer hat es angekündigt, und was ist bekannt?

Kurz gesagt: Zehn Robo-Advisors, also Anbieter, die Geld automatisch nach festen Regeln anlegen, haben ein Altersvorsorgedepot für 2027 angekündigt. Kosten nennen nur quirion und Scalable Capital. Das Gesetz kennt „verwaltet“ nicht als Vertragsart, nur das Standarddepot (zwei vorgegebene Fonds) und sonstige Verträge.

Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.

Hier steht, was die Anbieter selbst veröffentlicht haben (abgerufen am 22.10.2026, bei quirion am 20.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen einen Anbieter.

Robo-Advisors legen Ihr Geld nach festen Regeln in ETFs an (börsengehandelte Fonds, die einen Index wie den DAX nachbilden) und gleichen das Portfolio automatisch aus. Zehn von ihnen haben ein Altersvorsorgedepot für 2027 angekündigt, Kosten nennen bisher nur zwei. Der Unterschied zum Selbst-Aussuchen: Beim Robo-Advisor wählt der Anbieter die Anlagen aus und passt sie an, beim selbst zusammengestellten Depot wählen Sie aus den Anlagen, die der Vertrag anbietet, sofern er diese Option enthält.

Welche Robo-Advisors haben ein Altersvorsorgedepot angekündigt?

Zehn Anbieter haben auf ihren eigenen Seiten ein Altersvorsorgedepot angekündigt: Evergreen, Ginmon, growney, LIQID, Oskar, quirion, Raisin, Scalable Capital, UnitPlus und Whitebox. Eröffnen lässt sich bei keinem schon jetzt ein Altersvorsorgedepot. Denn die Zertifizierung, also die Feststellung der Zertifizierungsstelle, dass ein Vertrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt (§ 1 Abs. 3 Satz 1 AltZertG), kann für Verträge nach neuem Recht frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Die meisten Anbieter führen eine Warteliste oder Vormerkung. Die Tabelle ist alphabetisch geordnet und keine Rangfolge.

Anbieter Status laut eigener Seite Was zu den Kosten bekannt ist Mehr
Evergreen Warteliste. Evergreen übernimmt die Anlage: Sie wählen ein Anlageprofil, das Geld geht in Evergreen-Fonds, der Aktienanteil sinkt Richtung Rente. Keine Kosten genannt Seite von Evergreen
Ginmon Warteliste für „Ginmon Pension“. Genannt sind ein Standarddepot mit zwei ETFs und ein Altersvorsorgedepot-Vertrag mit Portfoliomanagement über bis zu 14 ETFs. Start „in Kürze“. Keine Kosten genannt Seite von Ginmon
growney Vormerkung mit Newsletter. Die Seite spricht von „2027“, nennt aber weder Varianten noch Fonds. Keine Kosten genannt Seite von growney
LIQID Warteliste, kostenlos und unverbindlich. Ab 2027 ein „gefördertes Altersvorsorgedepot auf Wealth-Management-Niveau“, auch mit Private Markets (Anlagen außerhalb der Börse, etwa Private Equity und Infrastruktur). Produktdetails will LIQID erst per E-Mail schicken, auf der Seite stehen keine Kosten Seite von LIQID
Oskar Warteliste, Start ab 01.01.2027. Angeboten wird ein Standarddepot mit automatischer Umschichtung in Richtung Rente. Ein freies Depot mit eigener Fondswahl stellt Oskar nicht zur Verfügung. Das Depot liegt laut Oskar bei der Baader Bank. Keine Zahl. Die Kosten lägen „deutlich“ unter dem Kostendeckel von 1 % Seite von Oskar
quirion Vormerkung, Start 01.01.2027. Zwei Varianten: Standard (zwei Vanguard-ETFs) und Pro. Standard: zum Start keine Depotgebühr, ETF-Kosten von 0,07 % und 0,08 % mindestens im ersten Jahr erstattet. Preise ab dem zweiten Jahr und für Pro offen Ratgeber quirion
Raisin Warteliste, zugleich Newsletter. Start ab Januar 2027. Wahl zwischen einem selbst verwalteten ETF-Portfolio und einer Vermögensverwaltung. Keine Kosten genannt Ratgeber Raisin
Scalable Capital Start „nach aktuellem Stand am 1. Januar 2027“, schon jetzt Voranmeldung im Konto möglich, die Depoteröffnung erfolgt erst zum Start. Modelle „Standard“ und „Selbst entscheiden“. Konto, Depot und Sparpläne 0 €. Im Modell Standard ausgewählte ETFs ohne laufende Fondskosten bis 31.12.2027, danach nicht genannt. Gegebenenfalls Spreads, Produktkosten und Zuwendungen Ratgeber Scalable Capital
UnitPlus Warteliste, Start „Januar 2027“. Portfolio aus aktiven ETFs, gemeinsam mit J.P. Morgan Asset Management entwickelt. Keine Kosten genannt Seite von UnitPlus
Whitebox Warteliste, Start „voraussichtlich“ am 1. Januar 2027. Weltweit gestreute ETFs mit automatischem Rebalancing. Keine Kosten für das neue Depot genannt Ratgeber Whitebox

Aktive ETFs sind börsengehandelte Fonds, deren Manager Wertpapiere auswählt, statt einen Index nachzubilden. Rebalancing heißt, dass die Anlage regelmäßig auf die gewünschte Aufteilung zurückgeführt wird, wenn sich die Kurse unterschiedlich entwickelt haben. Das Standarddepot ist die gesetzliche Basisvariante mit zwei vorgegebenen Fonds (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Der Kostendeckel ist die gesetzliche Obergrenze für die Effektivkosten, also die Gesamtkosten, die die Rendite mindern. Sie liegt bei 1,0 % im Jahr und gilt nur für das Standarddepot (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Gerd Kommer Invest und VisualVest nennen auf den von uns geprüften Seiten kein eigenes Altersvorsorgedepot (Stand 22.10.2026). VisualVest beschreibt in einem Wissensartikel vom 16.04.2026 nur die damals geplanten Regeln und nennt kein eigenes Angebot.

Die Angaben zu quirion, Raisin, Scalable Capital und Whitebox stammen aus den jeweiligen Anbieter-Ratgebern und sind dort ausführlicher belegt. Die Angaben zu den übrigen Anbietern geben wir so wieder, wie sie am 22.10.2026 auf deren Seiten standen.

Was unterscheidet ein verwaltetes Altersvorsorgedepot vom Standarddepot und vom selbst zusammengestellten?

Das Gesetz kennt „verwaltet“ nicht als Vertragsart. Es unterscheidet das Standarddepot und den allgemeinen Altersvorsorgedepot-Vertrag. Bei diesem wählt grundsätzlich der Anbieter die Anlagen aus, und Sie wählen nur mit einer vertraglichen Option selbst (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 3 AltZertG). Was Robo-Advisors als Verwaltung beschreiben, also Fondsauswahl, Anpassung an ein Risikoprofil (wie risikofreudig Sie anlegen wollen) und Rebalancing durch den Anbieter, passt zu diesem gesetzlichen Regelfall. Ob ein Angebot rechtlich ein Standarddepot oder ein allgemeiner Vertrag ist, steht erst in den Vertragsunterlagen. Die Risikoklasse eines Fonds steht im Basisinformationsblatt, der Kurzinformation zum Fonds.

Standarddepot Auswahl durch den Anbieter („verwaltet“) Wahl durch Sie („selbst zusammengestellt“)
Anlagen Genau zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5 (§ 1 Abs. 1c Nr. 2) Fonds bis Risikoklasse 5 und bestimmte Euro-Anleihen, das Gesetz nennt keine Höchstzahl (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2) Dieselbe Liste, Sie wählen aus den Anlagen, die der Anbieter vertraglich anbietet (Nr. 3)
Wer entscheidet Der Anbieter legt die Fonds fest, Sie bestimmen nur die Aufteilung (§ 1 Abs. 1c Nr. 2 und 3) Der Anbieter (Regelfall, § 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 3) Sie, wenn der Vertrag die Option dazu enthält und Sie sie ausüben (Nr. 3)
Risikoabbau vor der Rente Vorgeschrieben: fünf Jahre vorher höchstens 50 %, zwei Jahre vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds (§ 1 Abs. 1c Nr. 5) Das Gesetz schreibt ihn nicht vor, die Gestaltung liegt beim Anbieter Das Gesetz schreibt ihn nicht vor
Kostendeckel Effektivkosten höchstens 1,0 % im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG) Kein Deckel, aber Pflicht, die Effektivkosten zu ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG) Wie bei Auswahl durch den Anbieter
Abschluss Muss elektronisch möglich sein (§ 1 Abs. 1c Nr. 1) Vom Gesetz nicht vorgeschrieben Vom Gesetz nicht vorgeschrieben

Effektivkosten sind die Kosten, die sich bis zum Beginn der Auszahlung mindernd auf die Rendite des Vertrags auswirken (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Für den Risikoabbau im Standarddepot können Sie mit dem Anbieter andere Prozentsätze vereinbaren (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 Buchst. b AltZertG). Mehr zu Anlagen und Standarddepot steht im Ratgeber Anlagen und Standarddepot.

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss mindestens ein Standarddepot anbieten, selbst oder über einen kooperierenden Anbieter, sonst wird sein Vertrag nicht zertifiziert (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Ausdrücklich ein Standarddepot nennen Ginmon, Oskar und quirion. Scalable Capital nennt ein Modell „Standard“. Bei Evergreen, growney, LIQID, Raisin, UnitPlus und Whitebox steht auf den geprüften Seiten nicht, ob und wie sie es anbieten. Ginmon beschreibt sein Portfoliomanagement mit bis zu 14 ETFs als „Altersvorsorgedepot-Vertrag“ neben dem Standarddepot. Der Kostendeckel von 1,0 % gilt nur für das Standarddepot, nicht für die übrigen Verträge (§ 2a Abs. 2 AltZertG).

Was sagt das Gesetz zur Vermögensverwaltung im Altersvorsorgedepot?

Das Wort Vermögensverwaltung steht nicht im Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156). Das Gesetz legt fest, welche Anlagen erlaubt sind (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG) und dass grundsätzlich der Anbieter sie auswählt (Nr. 3). Eine Garantie ist ausgeschlossen: Weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung darf vereinbart sein (Nr. 4). Im Altersvorsorgedepot sind damit keine Einzelaktien, keine Direktanlagen in Gold oder Kryptowerten und keine Fonds über Risikoklasse 5 möglich, auch nicht bei einem Robo-Advisor. Wie weit ein Anbieter Portfolios darüber hinaus laufend umschichtet oder an ein Risikoprofil anpasst, regelt das Gesetz für die allgemeinen Altersvorsorgedepot-Verträge (§ 1 Abs. 1b AltZertG) nicht ausdrücklich. Eine Vorgabe zum schrittweisen Risikoabbau finden wir nur beim Standarddepot (§ 1 Abs. 1c Nr. 5 AltZertG).

Als Anbieter nennt das Gesetz neben Banken und Versicherern unter bestimmten Voraussetzungen auch Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, also Unternehmen mit einer Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin für Wertpapier- oder Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 AltZertG). Wie die einzelnen Robo-Advisors diese Voraussetzungen erfüllen oder ob sie mit einem Partner arbeiten, haben wir nicht geprüft. Dass ein Anbieter ein Altersvorsorgedepot ankündigt, heißt außerdem noch nicht, dass sein Vertrag zertifiziert ist. Evergreen weist auf der eigenen Seite selbst darauf hin, dass die endgültige Ausgestaltung von der ausstehenden Zertifizierung abhängt.

Zulagen (staatliche Zuschüsse), Höchsteinzahlung und Auszahlungsrahmen sind für alle Anbieter gleich. Die Grundzulage beträgt höchstens 540 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 ist, bekommt einmalig 200 € dazu (§ 84 Satz 2 EStG). Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € je Kind (§ 85 Abs. 1 Satz 1 EStG). Eingezahlt werden dürfen höchstens 6.840 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt) und spätestens mit 70, als lebenslange Rente oder als Auszahlplan bis mindestens 85. Bis zu 30 % lassen sich einmalig auszahlen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Welche Auszahlformen ein Anbieter selbst anbietet, kann sich unterscheiden. Den Wert Ihrer Zulage berechnet der Zulagenrechner.

Was kostet das Altersvorsorgedepot bei einem Robo-Advisor?

Zahlen nennen bisher nur zwei Anbieter. Bei quirion fällt im Standard-Depotvertrag zum Start keine Depotgebühr an. Die ETF-Kosten von 0,07 % und 0,08 % im Jahr erstattet quirion mindestens im ersten Jahr, Preise ab dem zweiten Jahr will das Unternehmen vor dem Start nennen. Bei Scalable Capital kosten laut Gebührenvergleich Konto, Depot und Sparpläne 0 €. Bei ausgewählten ETFs im Modell Standard entfallen die laufenden Fondskosten (TER, die jährliche Gesamtkostenquote eines Fonds) bis 31.12.2027. Was danach gilt, hat der Anbieter nicht veröffentlicht. Beides sind befristete oder an Bedingungen geknüpfte Angaben. Die Einzelheiten stehen in den Ratgebern zu quirion und Scalable Capital.

Evergreen, Ginmon, growney, LIQID, Raisin, UnitPlus und Whitebox nennen keine Kosten für das neue Depot. Oskar schreibt, man liege „deutlich“ unter dem Kostendeckel von 1 % im Jahr, und nennt keine Zahl. Die Gebühren, die Robo-Advisors heute für ihre normale Vermögensverwaltung berechnen, sind Preise eines anderen Produkts. Wir übertragen sie nicht auf das Altersvorsorgedepot, denn die Anbieter nennen sie auf den geprüften Seiten nicht als Preise des neuen Depots.

Zum Vergleichen taugen später die Effektivkosten im Produktinformationsblatt, dem Informationsblatt zum Vertrag (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AltZertG). Nur beim Standarddepot sind sie auf 1,0 % im Jahr gedeckelt (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren. Wie sich Unterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner.

Was können Sie bis zum Start tun, und was ist an einem normalen Robo-Depot anders?

Vor dem 1. Januar 2027 können Sie bei keinem dieser Anbieter ein Altersvorsorgedepot eröffnen. Möglich sind die Warteliste oder Vormerkung, bei Scalable Capital eine Voranmeldung im Konto. Alternativ gibt es die bestehenden Anlageangebote der Robo-Advisors. Sie sind aber kein Altersvorsorgedepot: Ein normales Depot bekommt keine Zulage und keinen Sonderausgabenabzug, die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (§ 10a EStG), und das Geld bleibt nicht bis zum Rentenalter gebunden. Das Gesetz regelt die Übertragung zwischen Altersvorsorgeverträgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Eine Übertragung aus einem normalen Depot in ein Altersvorsorgedepot sieht diese Vorschrift nicht vor.

Wie sich ein normaler ETF-Sparplan vom Altersvorsorgedepot unterscheidet, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan. Wer einen Riester-Vertrag hat, findet Einzelheiten zur Übertragung im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot. Die Links im Kasten „Zum Anbieter“ unter diesem Text sind Partnerlinks und mit „Anzeige“ gekennzeichnet. Bis auf den Link zu Scalable Capital führen sie zu normalen Angeboten ohne Förderung.

Worauf Sie beim Vergleich achten können

Beim Vergleich helfen diese Fragen, sobald die Anbieter sie beantworten: Wer wählt die Fonds aus, und ist das ein Standarddepot oder ein Vertrag mit freierer Auswahl? Welche Effektivkosten stehen im Produktinformationsblatt, und was gilt nach dem Ende befristeter Erstattungen? Wie wird das Portfolio im Alter angepasst, und lässt sich der Zeitplan ändern? Was kostet ein späterer Wechsel? Beim Wechsel darf der bisherige Anbieter in den ersten fünf Jahren höchstens 150 € verlangen, danach nichts (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG). Der neue Anbieter darf einmalig höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen (§ 1 Abs. 1 Satz 4 AltZertG). Mehr dazu steht im Ratgeber Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.

Diese Seite enthält keine Empfehlung. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Wunsch nach eigener Auswahl oder Verwaltung ab.

Weitere Anbieter und Benachrichtigung

Was Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.

Häufige Fragen

Welche Robo-Advisors haben ein Altersvorsorgedepot angekündigt?

Auf den eigenen Seiten tun das Evergreen, Ginmon, growney, LIQID, Oskar, quirion, Raisin, Scalable Capital, UnitPlus und Whitebox. Alle nennen 2027 als Start, die meisten führen eine Warteliste oder Vormerkung. Bei Gerd Kommer Invest und VisualVest haben wir auf den geprüften Seiten keine Ankündigung gefunden (Stand 22.10.2026).

Was kostet ein Altersvorsorgedepot bei einem Robo-Advisor?

Das lässt sich noch nicht allgemein sagen. Zahlen nennen nur quirion (Standard-Depotvertrag: zum Start keine Depotgebühr, ETF-Kosten mindestens im ersten Jahr erstattet) und Scalable Capital (Konto, Depot und Sparpläne 0 €, im Modell Standard ausgewählte ETFs bis 31.12.2027 ohne laufende Fondskosten). Die übrigen Anbieter nennen keine Kosten für das neue Depot. Die Gebühren der heutigen Vermögensverwaltung sind Preise eines anderen Produkts. Nur beim Standarddepot sind die Effektivkosten, also die Gesamtkosten, die die Rendite mindern, auf 1,0 % im Jahr gedeckelt (§ 2a Abs. 2 AltZertG).

Was ist der Unterschied zwischen verwaltetem Depot, selbst zusammengestelltem Depot und Standarddepot?

„Verwaltet“ ist ein Wort der Anbieter, das Gesetz verwendet es nicht. Beim Standarddepot legt der Anbieter genau zwei Fonds fest, Sie bestimmen nur die Aufteilung (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Bei den übrigen Altersvorsorgedepot-Verträgen wählt grundsätzlich der Anbieter die Anlagen aus. Selbst wählen Sie nur, wenn der Vertrag eine entsprechende Option enthält und Sie sie ausüben, und dann aus den vereinbarten Anlagemöglichkeiten (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 3 AltZertG).

Regelt das Gesetz die Vermögensverwaltung im Altersvorsorgedepot?

Nein, nicht ausdrücklich. Das Wort Vermögensverwaltung steht nicht im Altersvorsorgereformgesetz. Das Gesetz legt fest, welche Anlagen erlaubt sind (§ 1 Abs. 1b Satz 2 Nr. 2 AltZertG), wer sie auswählt (Nr. 3) und was für das Standarddepot gilt (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Ob und wie ein Anbieter Portfolios darüber hinaus laufend anpasst, regelt es für die allgemeinen Altersvorsorgedepot-Verträge (§ 1 Abs. 1b AltZertG) nicht ausdrücklich.

Kann ich schon jetzt ein Altersvorsorgedepot bei einem Robo-Advisor eröffnen?

Nein. Die Zertifizierung, also die Feststellung der Zertifizierungsstelle, dass ein Vertrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann für Verträge nach neuem Recht frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden (§ 14 Abs. 7 Satz 3 AltZertG). Bis dahin bieten die Anbieter Wartelisten oder Vormerkungen, bei Scalable Capital eine Voranmeldung im Konto, bei der noch kein Depot eröffnet wird. Ein normales Robo-Depot ist kein Altersvorsorgedepot und bekommt keine Zulage.

Quellen

Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.