Altersvorsorgedepot bei Whitebox: Start, Warteliste und Kosten
Kurz gesagt: Whitebox kündigt das Altersvorsorgedepot für voraussichtlich den 1. Januar 2027 an und führt eine Warteliste. Kosten, Fonds und Varianten des neuen Depots hat Whitebox noch nicht veröffentlicht. Die Gebühr der bestehenden Geldanlage bei Whitebox (ab 0,35 % im Jahr) gilt nicht automatisch dafür.
Stand: 22.10.2026. Quelle der Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156.
Hier steht, was Whitebox selbst veröffentlicht hat (abgerufen am 22.10.2026). Die Angaben sind Ankündigungen und können sich ändern. Sie sind keine Empfehlung für oder gegen den Anbieter.
Steckbrief: Altersvorsorgedepot bei Whitebox
- Art des Anbieters
- Robo-Advisor
- Standarddepot (feste Fondsauswahl)
- noch nicht bekannt
- Fonds selbst wählen
- noch nicht bekannt
- Garantie
- noch nicht bekannt
- Kosten
- Die Seite nennt keine Kosten des Whitebox-Depots. Die FAQ nennt nur allgemein den gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten für das Standardprodukt.
- Abschluss
- noch nicht bekannt
- Geplanter Start
- 01.01.2027. Termin laut Anbieter „voraussichtlich“
- Vorab-Anmeldung
- Warteliste
- Bonus
- keiner genannt
- Riester-Wechsel
- Der Anbieter schreibt, dass sich Riester-Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen lässt
Angaben von Whitebox zum Altersvorsorgedepot (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Noch nicht veröffentlicht: Kosten, Fondsliste, Varianten (Standarddepot, Garantie, freie Auswahl), Abschlussweg.
Angaben laut Anbieterseite, Stand: 23.10.2026. Ankündigungen sind keine Zusage, maßgeblich sind die Produktinformationen des Anbieters. Alle Anbieter vergleichen
Whitebox will das Altersvorsorgedepot voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 anbieten und sammelt dafür Anmeldungen auf einer Warteliste. Preise, Fonds und Varianten hat das Unternehmen noch nicht genannt.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot bei Whitebox?
Whitebox nennt den 1. Januar 2027, schränkt aber ein: Der Start gilt nur „voraussichtlich“. Auf der Produktseite heißt es: „Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot.“ Weiter unten steht, das Depot starte „voraussichtlich“ an diesem Tag, an anderer Stelle ist vom „voraussichtlichen Start im Jahr 2027“ die Rede. An diesem Tag treten die neuen gesetzlichen Regeln in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Ob Whitebox dann schon Kunden aufnimmt, sagt die Seite nicht ausdrücklich. Im Magazinartikel vom 24.06.2026 schreibt Whitebox, man bereite sich intensiv auf die Einführung vor.
Wie funktioniert die Warteliste bei Whitebox?
Für die Warteliste müssen Sie nur Ihre E-Mail-Adresse angeben. Das Formular fragt außerdem nach Anrede, Vorname und Nachname. Dazu gibt es ein Kästchen für Menschen, die schon einen Riester-Vertrag haben und ihn später ins neue Depot umziehen möchten. Laut Formulartext willigen Sie ein, auf die Warteliste aufgenommen und über den Produktstart informiert zu werden, und können das jederzeit widerrufen. Von einem Newsletter ist in diesem Text nicht die Rede. Whitebox verspricht, Sie „als Erste“ zu informieren, sobald Sie das geförderte Depot eröffnen können. Einen Bonus oder einen festen Platz nennt die Seite nicht. Eine Einwilligung ist Ihre freiwillige und unmissverständliche Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 4 Nr. 11 DSGVO). Die Details erklärt die Datenschutzerklärung von Whitebox.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Whitebox?
Eigene Preise für das Altersvorsorgedepot hat Whitebox nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Wir haben die Produktseite, den Magazinartikel, die Seiten zur Vermögensverwaltung und zu den Strategien sowie die Presseseite durchgesehen. Eine Pressemitteilung zum Altersvorsorgedepot gibt es dort nicht.
Bekannt sind nur die Preise der bestehenden digitalen Vermögensverwaltung. Dabei legt Whitebox Ihr Geld nach der gewählten Strategie und Risikostufe an und führt die Käufe und Verkäufe selbst aus. Whitebox berechnet dafür eine Pauschalgebühr, die nach eigener Aussage Verwaltung, Konto- und Depotführung sowie alle Wertpapierkäufe und -verkäufe enthält. Für die Basis-Strategien mit bis zu 10 ETFs (börsengehandelten Fonds, die einen Index wie den DAX nachbilden) nennt die Strategieseite 0,35 % im Jahr, für die Pro-Strategien mit in der Regel deutlich mehr ETFs 0,95 % bis 0,35 %. Bei der Strategie Value sinkt die Gebühr mit dem Anlagebetrag, sie liegt bei 0,95 % ab 5.000 €, 0,85 % ab 30.000 €, 0,75 % ab 50.000 €, 0,60 % ab 100.000 €, 0,45 % ab 250.000 € und 0,35 % ab 500.000 €. Hinzu kommen die Produktkosten, also die laufenden Kosten der eingesetzten ETFs. Whitebox nennt dafür im Durchschnitt 0,21 % im Jahr bei Global und 0,22 % bei Value.
Das sind Preise der normalen Vermögensverwaltung ohne staatliche Förderung. Ob Whitebox sie für das Altersvorsorgedepot übernimmt, senkt oder erhöht, steht nirgends. Der Rechner auf der Produktseite zeigt Zulagen, Steuervorteil und ein voraussichtliches Kapital. Er unterstellt für Altersvorsorgedepot und normales Depot dieselbe Wertentwicklung von 7,5 % im Jahr und nennt dabei keine Kosten. Das sind Modellrechnungen und keine Zusagen. Whitebox schreibt selbst, frühere Wertentwicklungen und Prognosen seien kein verlässlicher Indikator für die Zukunft.
Effektivkosten sind die Gesamtkosten eines Vertrags, ausgedrückt als Minderung der Rendite bis zum Beginn der Auszahlung. Der Deckel von 1,0 % im Jahr gilt nur für das Standarddepot, die gesetzliche Basisvariante mit vorgegebenen Fonds (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Für andere Varianten gibt es ihn nicht, die Effektivkosten muss der Anbieter aber ermitteln (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Solange Whitebox keine Zahlen für das neue Depot nennt, lässt sich das Angebot bei den Kosten nicht mit anderen vergleichen. Die Kosten anderer Anbieter stehen in der Kostenübersicht, die Kostenarten erklärt der Ratgeber Kosten und Gebühren.
Welche Anlagen und Varianten bietet Whitebox an?
Auf der Produktseite schreibt Whitebox, das Geld werde „weltweit gestreut über kostengünstige ETFs“ angelegt, mit „automatisiertem Rebalancing“. Rebalancing heißt, dass die Anlage regelmäßig wieder auf die gewünschte Aufteilung zurückgeführt wird, wenn sich die Kurse unterschiedlich entwickelt haben. Laut Whitebox greift es ein, sobald das Portfolio abweicht, damit die Anlage der gewählten Risikostufe entspricht. Welche ETFs gemeint sind, wie viele Portfolios es gibt und ob Sie eine Strategie wählen können, nennt Whitebox für das Altersvorsorgedepot nicht.
Ob Whitebox ein Standarddepot anbietet, steht auf den geprüften Seiten nicht. Das Gesetz verlangt, dass jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots auch ein Standarddepot anbietet, selbst oder über einen Kooperationspartner (§ 1 Abs. 3 Satz 2 und 3 AltZertG). Das Standarddepot besteht aus zwei Fonds: einem der Risikoklasse 1 oder 2 und einem der Risikoklasse 3 bis 5. Maßgeblich ist die Risikoklasse, die im Basisinformationsblatt des Fonds, der Kurzinformation zum Fonds, steht (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Welche Anlagen sonst zulässig sind, erklärt der Ratgeber Anlagen und Standarddepot.
Whitebox bezeichnet sich als Wertpapierinstitut (ein Finanzunternehmen, das Wertpapierdienstleistungen anbieten darf) mit Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zur Finanzportfolioverwaltung. Finanzportfolioverwaltung heißt, dass ein Unternehmen das in Wertpapieren angelegte Vermögen anderer verwaltet und dabei selbst über Käufe und Verkäufe entscheidet (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG). Auch Wertpapierinstitute mit Sitz im Inland können unter bestimmten Voraussetzungen Anbieter eines Altersvorsorgevertrags sein (§ 1 Abs. 2 Satz 2 AltZertG). Ob Whitebox den Vertrag selbst zertifizieren lässt oder mit einem Partner zusammenarbeitet, sagt die Produktseite nicht.
Was gilt gesetzlich für alle Anbieter?
Die Zulagen, also die staatlichen Zuschüsse, sind bei allen Anbietern gleich.
| Thema | Was das verkündete Gesetz regelt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Betrag von 360,01 € bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr | § 84 Satz 1 EStG |
| Berufseinsteiger | Einmalig 200 € zusätzlich, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | § 84 Satz 2 EStG |
| Kinderzulage | Bis zu 300 € je Kind und Jahr | § 85 EStG |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr, sonst keine Zulage | § 86 EStG |
| Höchsteinzahlung | 6.840 € im Jahr | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG |
| Steuerabzug | Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich Zulage als Sonderausgaben (von der Steuer absetzbar). Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Steuerersparnis günstiger ist (Günstigerprüfung) | § 10a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG |
| Standarddepot | Zwei Fonds, einer der Risikoklasse 1 oder 2, einer der Risikoklasse 3 bis 5. Ab fünf Jahren vor der Auszahlung höchstens die Hälfte, ab zwei Jahren vorher höchstens 30 % im risikoreicheren Fonds | § 1 Abs. 1c AltZertG |
| Kostendeckel | 1,0 % Effektivkosten, nur für das Standarddepot. Für andere Verträge keine Obergrenze, aber Ausweispflicht | § 2a Abs. 1 und 2 AltZertG |
| Auszahlung | Beginn frühestens mit 65 (früher nur, wenn vorher eine gesetzliche Altersrente beginnt), spätestens mit 70. Lebenslange Rente oder Auszahlplan bis mindestens 85, bis zu 30 % einmalig | § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG |
| Wechsel | Innerhalb von fünf Jahren höchstens 150 € an den bisherigen Anbieter, danach nichts | § 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG |
Nach 2026 werden höchstens zwei neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge gefördert (§ 82 Abs. 5 EStG). Den Wert Ihrer Zulage berechnet der Zulagenrechner.
Die Zulagen auf der Whitebox-Seite stimmen mit dem Gesetz überein: bis zu 540 € Grundzulage, bis zu 300 € je Kind, einmalig 200 € für unter 25-Jährige. Auch der „Mindestbeitrag von 10 € im Monat“ entspricht den 120 € im Jahr (§ 86 EStG), und die volle Grundzulage gibt es bei 150 € im Monat, das sind 1.800 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG).
Als Höchstbetrag nennt Whitebox 570 € im Monat. Das sind 6.840 € im Jahr, so viel darf höchstens in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG). Gefördert wird davon ein Teil: Zulagen gibt es auf Beiträge bis 1.800 € im Jahr (§ 84 Satz 1 EStG), als Sonderausgaben abziehen lassen sich Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulage (§ 10a Abs. 1 Satz 1 EStG). Für Beiträge darüber gibt es weder Zulage noch Sonderausgabenabzug.
Der Rechner beruft sich auf die „aktuellen Pläne der Bundesregierung“. Das Gesetz ist inzwischen verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156, ausgegeben am 29.05.2026). Für die Rente im Alter zieht der Rechner vom heutigen Grenzsteuersatz (dem Steuersatz auf den letzten hinzuverdienten Euro) pauschal 10 Prozentpunkte ab. Das ist eine Annahme von Whitebox und keine gesetzliche Regel.
Was können Sie bis zum Start tun?
Das Altersvorsorgedepot lässt sich vor dem 01.01.2027 nicht eröffnen. Bis dahin bleibt bei Whitebox die Warteliste. Die Eintragung ist laut Whitebox unverbindlich.
Wer schon vor dem Start Geld anlegen will, kann die bestehende digitale Vermögensverwaltung nutzen. Whitebox nennt dafür keine Kündigungsfrist und keine Mindestanlagedauer. Sie können jederzeit ein- und auszahlen. Die Mindestanlage liegt bei der Strategie Global bei 25 €, bei Value bei 5.000 €. Spar- und Auszahlpläne gibt es ab 25 € im Monat. Die Wertpapiere liegen laut Whitebox als Sondervermögen in Ihrem eigenen Depot, Cash-Bestände sind bis 100.000 € pro Kunde durch die Einlagensicherung geschützt.
Das ist aber kein Altersvorsorgedepot. Ein normales Depot bekommt keine Zulage und keinen Sonderausgabenabzug (die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, § 10a EStG), und das Geld bleibt nicht bis zum Rentenalter gebunden. Das Gesetz regelt die Übertragung zwischen Altersvorsorgeverträgen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Eine Übertragung aus einem normalen Depot in ein Altersvorsorgedepot sieht diese Vorschrift nicht vor. Wie sich beides unterscheidet, zeigt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Wer einen Riester-Vertrag hat, kann ihn laut Whitebox später übertragen. Im Magazinartikel schreibt Whitebox, bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile müssten dabei grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Das Gesetz stuft die Übertragung von gefördertem Vermögen auf einen anderen Altersvorsorgevertrag, der auf Ihren Namen lautet, nicht als schädliche Verwendung ein, bei der Zulagen zurückgezahlt werden müssten (§ 93 Abs. 2 Satz 1 EStG). Einzelheiten zu Fristen, Garantien und Kosten stehen im Ratgeber Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot.
Wie zahlt Whitebox aus?
Whitebox schreibt, Sie könnten ab 65 Jahren auf das Kapital zugreifen. Zu Beginn seien bis zu 30 % als Einmalauszahlung möglich, der Rest fließe in einen monatlichen Entnahmeplan, also regelmäßige Raten aus dem Guthaben, bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Das entspricht im Kern dem Gesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Von einer lebenslangen Leibrente, also einer Rente bis ans Lebensende, ist auf der Seite keine Rede. Ob Whitebox sie selbst oder mit einem Partner anbietet, bleibt offen.
Eine vorzeitige Entnahme ist laut Whitebox jederzeit möglich, kostet aber die staatliche Förderung. Eine Ausnahme sei die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum. Das deckt sich mit der Regel zur schädlichen Verwendung: Wird gefördertes Vermögen weder unter den Auszahlungsbedingungen ausgezahlt noch für eine selbst genutzte Wohnung verwendet, müssen Zulagen und Steuerermäßigung zurückgezahlt werden (§ 93 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 92a EStG). Mehr zu den Formen steht im Ratgeber Auszahlphase.
Worauf Sie beim Vergleich achten können
Bei Whitebox fehlen bisher die Angaben, die für einen Vergleich nötig sind: Kosten für das Altersvorsorgedepot, Fondsliste, Varianten und die Frage, ob es ein Standarddepot gibt. Sobald Whitebox sie nennt, helfen die Effektivkosten im Produktinformationsblatt, dem Informationsblatt zum Vertrag, weil sie alle Kosten eines Vertrags bis zum Beginn der Auszahlung zusammenfassen (§ 2a Abs. 1 AltZertG). Wie sich Unterschiede über Jahrzehnte auswirken, zeigt der Kostenrechner. Zum späteren Wechsel zwischen Anbietern lesen Sie Anbieterwechsel: Fristen und Kosten.
Eine Empfehlung für oder gegen einen Anbieter ist das nicht. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, hängt von Ihren Beiträgen, Ihrer Anlagedauer und Ihrem Wunsch nach eigener Auswahl oder Verwaltung ab.
Weitere Anbieter und Benachrichtigung
Was andere Banken und Broker angekündigt haben, steht in der Übersicht der Anbieter. Die weiteren Robo-Advisors stellt der Ratgeber Altersvorsorgedepot bei Robo-Advisors vor. Wir schreiben Ihnen, sobald die Angebote starten. Die Anmeldung finden Sie unter Benachrichtigung.
Zum Anbieter
Der Link führt zu einem normalen Depot ohne staatliche Förderung, nicht zu einem Altersvorsorgedepot. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot lässt sich frühestens ab dem 01.01.2027 abschließen.
Mit „Anzeige“ markierte Links sind Partnerlinks. Schließen Sie darüber einen Vertrag ab, erhält der Betreiber gegebenenfalls eine Provision. Für Sie ändert sich der Preis nicht, und die Inhalte dieser Seite sind davon unabhängig (mehr dazu).
Häufige Fragen
Bietet Whitebox ein Altersvorsorgedepot an?
Noch nicht, Whitebox kündigt es aber an. Die Produktseite nennt den 1. Januar 2027 als Start und spricht an anderer Stelle vom „voraussichtlichen“ Start. Die neuen Regeln treten erst am 01.01.2027 in Kraft (Art. 14 Abs. 2 Altersvorsorgereformgesetz), vorher lässt sich kein Altersvorsorgedepot eröffnen.
Was kostet das Altersvorsorgedepot bei Whitebox?
Das hat Whitebox nach unserem Stand vom 22.10.2026 nicht veröffentlicht. Die Produktseite zum Altersvorsorgedepot nennt keine Gebühren. Die Pauschalgebühren der bestehenden digitalen Vermögensverwaltung (dabei legt Whitebox Ihr Geld nach der gewählten Strategie selbst an) betragen 0,35 % bis 0,95 % im Jahr, je nach Strategie. Das sind keine Preise des neuen Produkts. Für ein Standarddepot, die gesetzliche Basisvariante, gilt eine Obergrenze von 1,0 % Effektivkosten (Gesamtkosten) im Jahr (§ 2a Abs. 2 AltZertG).
Gibt es bei Whitebox eine Warteliste für das Altersvorsorgedepot?
Ja. Das Formular verlangt als Pflichtangabe nur die E-Mail-Adresse. Wer sich einträgt, willigt laut Formulartext ein, auf die Warteliste aufgenommen und über den Produktstart informiert zu werden. Die Einwilligung lässt sich nach Whitebox jederzeit widerrufen. Einen Bonus oder einen gesicherten Platz nennt die Seite nicht.
Kann ich meinen Riester-Vertrag zu Whitebox übertragen?
Whitebox schreibt, ab dem voraussichtlichen Start 2027 könnten alte Riester-Verträge „ganz unkompliziert“ in das neue Depot übertragen werden. Der Gesetzgeber sieht den Wechsel aus einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot ausdrücklich vor (BT-Drs. 21/4088, S. 84). Das Recht, zu kündigen und das Guthaben zu übertragen, muss in jedem zertifizierten Riester-Vertrag stehen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Bereits gezahlte Zulagen und Steuervorteile bleiben bei der Übertragung erhalten (§ 93 Abs. 2 EStG). Für Ihren Riester-Vertrag darf der bisherige Anbieter für den Wechsel höchstens 150 € verlangen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AltZertG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung, § 14 Abs. 7 Satz 7 AltZertG). Ob der Wechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei wird, wie es bei neuen Verträgen gilt, regelt das Gesetz für Bestandsverträge nicht ausdrücklich. Wie der Übertrag bei Whitebox abläuft, hat Whitebox noch nicht beschrieben.
Wie zahlt Whitebox das Altersvorsorgedepot aus?
Whitebox schreibt, Sie könnten ab 65 Jahren auf das Kapital zugreifen. Bis zu 30 % seien zu Beginn als Einmalauszahlung möglich, der Rest fließe in einen monatlichen Entnahmeplan (regelmäßige Raten aus dem Guthaben) bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Das entspricht dem gesetzlichen Rahmen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 4 AltZertG). Eine lebenslange Leibrente (Rente bis ans Lebensende) erwähnt die Seite nicht.
Quellen
- Whitebox: Produktseite Altersvorsorgedepot mit Rechner und Warteliste, abgerufen am 22.10.2026
- Whitebox: Magazinartikel „Ihre Rente, aber in gut.“ (24. Juni 2026), abgerufen am 22.10.2026
- Whitebox: Seite „Digitale Vermögensverwaltung“ mit FAQ zu Kosten, abgerufen am 22.10.2026
- Whitebox: Seite „Anlagestrategien“ mit Pauschalgebühren, abgerufen am 22.10.2026
- Whitebox: Strategieseite Global mit Kosten und Mindestanlage, abgerufen am 22.10.2026
- Whitebox: Strategieseite Value mit Kostenstaffel und Mindestanlage, abgerufen am 22.10.2026
- Whitebox: Presse, Unternehmensdaten, abgerufen am 22.10.2026 (keine Pressemitteilung zum Altersvorsorgedepot)
- Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156: Art. 2 Nr. 1, 6 bis 9 und 14 (§ 10a, § 82 Abs. 5, §§ 84 bis 86, § 93 Abs. 1 EStG), Art. 6 Nr. 1 (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 4, 5 und 10, Satz 3, Abs. 1c, 2 und 3 AltZertG), Nr. 3 (§ 2a AltZertG), Nr. 17 (§ 14 Abs. 7 AltZertG), Art. 14 (Inkrafttreten)
- Einkommensteuergesetz, § 10a Abs. 2 (Günstigerprüfung), gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz, § 92a (Wohneigentum), gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz, § 93 Abs. 2 (Übertragung keine schädliche Verwendung), gesetze-im-internet.de
- Wertpapierinstitutsgesetz, § 2 Abs. 2 Nr. 9 (Finanzportfolioverwaltung), gesetze-im-internet.de
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 4 Nr. 11 (Einwilligung), EUR-Lex
Rechnen Sie selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.