Altersvorsorgedepot-Fragen

Riester-Wechsel-Rechner: Bestandsvertrag oder Altersvorsorgedepot?

Der Rechner vergleicht drei Wege für Ihren Riester-Vertrag: A, den bisherigen Vertrag (Bestandsvertrag) mit den alten Regeln weiterführen, B, den Bestandsvertrag nach den neuen Regeln weiterführen, oder C, das Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen. Er zeigt, wie sich das Endkapital zum Rentenbeginn bei Ihren Annahmen unterscheidet.

Stand der Rechtslage: 21.10.2026

Keine Empfehlung. Der Rechner zeigt, was bei den Annahmen herauskommt, die Sie eintragen, und sagt nicht, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Rendite und Kosten sind Annahmen, keine Prognose. Die Voreinstellungen sind Beispielwerte, keine Konditionen eines bestimmten Vertrags oder Anbieters. Die Verbraucherzentralen beraten zu Ihrem Vertrag unabhängig.

Ihr Riester-Vertrag

Das Guthaben steht in der jährlichen Standmitteilung Ihres Anbieters.

Das zahlen Sie selbst ein, ohne die Zulagen. 1.200 € im Jahr sind 100 € im Monat.

Der Rechner braucht den Wert nur für den Mindesteigenbeitrag nach altem Recht, also den Betrag, den Sie selbst einzahlen müssen, um die volle Zulage zu bekommen (4 % der Einnahmen abzüglich der Zulage). Bei Beamten zählt die Besoldung. Nach neuem Recht spielen die Einnahmen dafür keine Rolle.

Alter bei Rentenbeginn minus Ihr Alter heute.

Altes Recht: 185 € Kinderzulage je Kind.

Altes Recht: 300 € Kinderzulage je Kind. Nach neuem Recht gibt es für jedes Kind dieselbe Zulage, deshalb zählt der Rechner beide Felder zusammen, wie der Zulagenrechner.

Annahmen für Ihren Bestandsvertrag (A und B)

Der Wertzuwachs pro Jahr, bevor Kosten abgehen. Eine Annahme, keine Prognose. Verträge mit Garantie legen oft vorsichtiger an und erzielen dann eine niedrigere Rendite.

Um wie viel die Kosten Ihre Rendite pro Jahr schmälern (Effektivkosten), steht im Produktinformationsblatt, wenn Sie zu Ihrem Vertrag eines bekommen haben. Vorgegeben ist derselbe Wert wie bei C, damit ohne Ihre Änderungen nur der Unterschied bei der Zulage zu sehen ist.

Annahmen für das Altersvorsorgedepot (C)

Voreingestellt ist dieselbe Rendite wie bei A und B, damit die Voreinstellung keinen Weg bevorzugt.

Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % betragen. Bei anderen Depotverträgen nennt das Gesetz keinen Deckel.

Was Ihr bisheriger Anbieter für die Übertragung berechnet, steht in Ihren Vertragsunterlagen, im Zweifel fragen Sie dort nach. Der neue Anbieter darf auf das übertragene geförderte Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 €. Der Rechner zieht den Betrag in diesem Feld vom übertragenen Guthaben ab.

Ergebnis nach

Drei Wege im Vergleich, ohne Inflation und vor Steuern
 A Bestandsvertrag, altes RechtB Bestandsvertrag, neues RechtC Übertragen ins Altersvorsorgedepot
Endkapital zum Rentenbeginn
Zulage pro Jahr
Summe Eigenbeiträge
Summe Zulagen
Wechselkosten (einmalig)
Startkapital nach Wechselkosten
Laufende Kosten über die Laufzeit (im Endkapital schon abgezogen)

So rechnet der Rechner

Hintergründe zu den Regeln finden Sie in den Ratgebern Riester-Vertrag und Altersvorsorgedepot, Riester kündigen, ruhen lassen oder wechseln und Altersvorsorgedepot oder Riester. Die Wirkung der Kosten allein zeigt der Kostenrechner.

Quellen