Altersvorsorgedepot-Fragen

Vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorgedepot

Redaktionell verantwortlich: Bastian Glasser, Gründer des Finanzportals TalerboxStand: 27.10.2026.

Kurz gesagt: Nein. Deine VL (vermögenswirksame Leistungen) kannst du nicht ins Altersvorsorgedepot einzahlen. Nutzen kannst du trotzdem beides: Deine VL gehen in einen eigenen VL-Vertrag. Ins Altersvorsorgedepot zahlst du ab 2027 selbst aus dem Nettolohn ein. Dein nächster Schritt: einen VL-Vertrag aussuchen. Zwei Beispiele stehen direkt darunter.

Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Text erklärt die gesetzlichen Regeln. Was dein Arbeitgeber dir zahlt, regelt dein Arbeits- oder Tarifvertrag.

VL steht für vermögenswirksame Leistungen: Geld, das dein Arbeitgeber für dich anlegt, meist zusätzlich zum Gehalt. VL und das Altersvorsorgedepot sind zwei getrennte Wege, die der Staat fördert. Die VL gehören in einen eigenen VL-Vertrag. Ins Altersvorsorgedepot zahlst du ab 2027 selbst ein. Das neue Gesetz zum Altersvorsorgedepot hat an den VL nichts geändert.

VL und Altersvorsorgedepot: was geht, was nicht
  • NeinVL ins AltersvorsorgedepotGeht nicht. VL zählen dort nicht als geförderter Beitrag. Außerdem ist das Altersvorsorgedepot keine erlaubte Anlage für VL.
  • JaVL in einen eigenen VL-VertragDas ist der Weg für deine VL, zum Beispiel mit einem Fondssparvertrag (Sparvertrag mit Fonds). Das geht schon heute.
  • BeidesVL-Vertrag und Altersvorsorgedepot nebeneinanderDie beiden schließen sich nicht aus. Jeder Vertrag hat seine eigene Förderung.
  • Ab 2027Altersvorsorgedepot abschließenFrühestens ab dem 01.01.2027. Dort zahlst du selbst ein, aus deinem Nettolohn.

Wie VL allgemein funktionieren, erklärt der Ratgeber Vermögenswirksame Leistungen (VL): So funktioniert VL-Sparen.

Was mache ich mit meinen VL bis 2027?

Das Altersvorsorgedepot gibt es erst ab 2027. Auch dann nimmt es keine VL. Für deine VL brauchst du also so oder so einen VL-Vertrag. So kommst du dahin:

In vier Schritten zum VL-VertragDas geht schon heute
  1. Nachfragen, ob dein Arbeitgeber VL zahlt Weißt du es nicht genau: Ob und wie viel, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Im Zweifel weiß es die Personalabteilung.
  2. Prüfen, ob du die Sparzulage bekommst Die Grenze liegt bei 40.000 € zu versteuerndem Einkommen (Einkommen nach Abzügen), für Ehepaare mit gemeinsamer Steuererklärung bei 80.000 €. Das ist meist weniger als dein Bruttogehalt.
  3. VL-Vertrag auswählen Den Anbieter suchst du selbst aus. Beim Fondssparvertrag muss das Geld für die Sparzulage sieben Jahre angelegt bleiben (Sperrfrist).
  4. Vertrag dem Arbeitgeber nennen Er überweist die VL dann direkt an den Anbieter.

Ab 2027 kannst du zusätzlich ein Altersvorsorgedepot abschließen. Dorthin zahlst du dein eigenes Geld. Die VL bleiben im VL-Vertrag.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein Zuschuss vom Staat auf deine VL. Bei einem Fondssparvertrag gibt es 20 Prozent auf bis zu 400 Euro VL im Jahr, also höchstens 80 Euro. Sie hängt an deinem zu versteuernden Einkommen. Das ist dein Einkommen nach Abzügen wie Werbungskosten und Sonderausgaben, also meist weniger als dein Bruttogehalt. Liegt es über der Grenze, gibt es keine Sparzulage. Einen VL-Vertrag kannst du trotzdem abschließen.

Die Sperrfrist beim Fondssparvertrag dauert sieben Jahre. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die erste Zahlung eingeht. So lange bleibt das Geld im Vertrag. Holst du es früher heraus, fällt die Sparzulage in der Regel weg.

Mehr Details: Sparzulage, Bausparen und Steuern

Bei Bausparverträgen und beim Wohnungsbau gibt es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro VL im Jahr. Die Einkommensgrenze ist dieselbe wie beim Fondssparvertrag: 40.000 Euro, für Ehepaare mit gemeinsamer Steuererklärung 80.000 Euro. Für die Sparzulage musst du außerdem dem Anbieter erlauben, deine VL-Daten ans Finanzamt zu melden.

Die Sparzulage selbst musst du nicht versteuern, und es fallen keine Sozialabgaben darauf an. Auf die VL zahlst du dagegen Steuern und Sozialabgaben, denn sie zählen zum Lohn.

Holst du das Geld vor dem Ende der Sperrfrist heraus, bleibt die Sparzulage in einigen Ausnahmen trotzdem. Dazu gehören völlige Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen besteht.

Was unterscheidet VL-Vertrag und Altersvorsorgedepot?

Beim VL-Vertrag zahlt in der Regel dein Arbeitgeber ein. Ins Altersvorsorgedepot zahlst du selbst ein. Die mögliche Zulage ist dort höher, dafür bleibt das Geld grundsätzlich bis zur Rente gebunden.

VL-Vertrag und Altersvorsorgedepot im Vergleich
FrageVL-Vertragzum Beispiel mit FondsAltersvorsorgedepotab 2027
Wer zahlt ein?Dein ArbeitgeberOder du lässt einen Teil deines Lohns anlegen.Du selbstAus deinem Nettolohn.
Was gibt der Staat dazu?Bis 80 € im JahrArbeitnehmer-Sparzulage bei Fondssparverträgen, nur bis zu einer Einkommensgrenze.Bis 540 € im JahrGrundzulage, dazu bis 300 € je Kind. Bist du unter 25, gibt es einmalig 200 € mehr.
Wie lange ist das Geld gebunden?Sieben JahreGilt beim Fondssparvertrag für die Sparzulage (Sperrfrist).Bis zur RenteAuszahlung grundsätzlich frühestens mit 65.
Ab wann möglich?Schon heuteAb 01.01.2027Vorher kannst du es nicht abschließen.

Sind VL dann überhaupt noch sinnvoll?

Ja, wenn dein Arbeitgeber sie zusätzlich zum Gehalt zahlt: Dann bekommst du Geld angelegt, ohne selbst etwas einzuzahlen. Er überweist die VL an den Vertrag, den du aussuchst und ihm nennst. Ob er den Betrag stattdessen als normalen Lohn zahlt, wenn du keinen Vertrag hast, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Frag im Zweifel in der Personalabteilung nach.

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen höchstens bei der Grenze, kommt bei einem Fondssparvertrag die Sparzulage dazu, bis zu 80 Euro im Jahr.

Kann ich VL und Altersvorsorgedepot nebeneinander nutzen?

Ja. Deine VL gehen in einen VL-Vertrag, und zusätzlich kannst du eigenes Geld ins Altersvorsorgedepot zahlen. Das Gesetz schließt das nicht aus. Jeder Vertrag bekommt seine eigene Förderung. Ein Beispiel mit 40 Euro VL im Monat, das sind 480 Euro im Jahr:

Beispiel: 40 € VL im Monat und ein AltersvorsorgedepotZwei Verträge, zwei Förderungen. Ohne Wertentwicklung und ohne Kosten

VL-Vertrag mit Fonds

Dein Arbeitgeber zahlt im Jahr
480 €
Davon gefördert (höchstens 400 €)
400 €
Sparzulage vom Staat (20 %)
80 €

Altersvorsorgedepot ab 2027

Du zahlst im Jahr selbst ein
1.800 €
Das sind im Monat
150 €
Grundzulage vom Staat
540 €

Zahlst du mehr ein, bleibt die Grundzulage bei 540 €. Du kannst auch weniger einzahlen: Ab 120 € im Jahr gibt es Zulage, nur eine kleinere.

Förderung in diesem Beispiel: 80 € Sparzulage und 540 € Grundzulage im Jahr

Annahmen: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt nicht über der Einkommensgrenze für die Sparzulage, die VL fließen in einen Fondssparvertrag, und das Geld bleibt sieben Jahre angelegt. Für das Altersvorsorgedepot nehmen wir an, dass du gefördert wirst. Es gelten die Regeln ab 2027. Kinderzulage und der Bonus für unter 25-Jährige sind nicht eingerechnet. Auf die VL selbst zahlst du Steuern und Sozialabgaben, denn sie zählen zum Lohn.

Gefördert werden beim VL-Vertrag höchstens 400 Euro im Jahr. Im Altersvorsorgedepot fördert der Staat deine eigenen Beiträge bis 1.800 Euro im Jahr. Wie viel Zulage bei einem anderen Beitrag herauskommt, zeigt der Zulagenrechner.

Hast du schon einen Riester-Vertrag, erklärt der Ratgeber Riester und Altersvorsorgedepot gleichzeitig, was für ihn gilt.

Warum gehen VL nicht ins Altersvorsorgedepot?

Erstens bekämen VL im Altersvorsorgedepot keine Zulage. Zulage und Steuervorteil gibt es nur für Altersvorsorgebeiträge, also für die Einzahlungen, die das Gesetz dafür vorsieht. VL zählen nicht dazu. Die Reform hat diese Regel nicht geändert.

Zweitens ist das Altersvorsorgedepot keine erlaubte Anlage für VL. Das Gesetz für VL zählt genau auf, wo sie angelegt werden dürfen, etwa in einem Wertpapier-Sparvertrag, einem Bausparvertrag oder für den Wohnungsbau. Ein Altersvorsorgedepot steht nicht auf dieser Liste.

Mehr Details: Wie das Geld fließt

Der Arbeitgeber überweist die VL direkt an das Unternehmen oder Institut, bei dem sie angelegt werden. Welche Anlage und welchen Anbieter du nimmst, entscheidest du selbst. Das Gesetz für VL heißt 5. Vermögensbildungsgesetz. Das Gesetz, das das Altersvorsorgedepot einführt, heißt Altersvorsorgereformgesetz und ändert das 5. Vermögensbildungsgesetz nicht.

Ist ein Zuschuss vom Arbeitgeber dasselbe wie VL?

Nein. Zahlt dein Arbeitgeber einen freiwilligen Zuschuss für die Altersvorsorge, ist das Arbeitslohn und keine VL. Steuerfrei ist er nicht: Die Steuerbefreiung für Beiträge zur Betriebsrente gilt für das Altersvorsorgedepot nicht. Zahlst du das Geld selbst ein, zählt es als dein Eigenbeitrag. Ob eine direkte Überweisung des Arbeitgebers an den Anbieter als Eigenbeitrag gilt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Altersvorsorgedepot und Arbeitgeber. Wie sich Betriebsrente, Riester und Depot zueinander verhalten, erklärt der Ratgeber Altersvorsorgedepot oder Betriebsrente.

* Partnerlink, also Werbung: Schließt du darüber einen VL-Vertrag ab, bekommen wir unter Umständen eine Provision. Für dich ändert sich der Preis nicht (mehr dazu).

Häufige Fragen

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen ins Altersvorsorgedepot einzahlen?

Nein. Das Steuerrecht zählt vermögenswirksame Leistungen nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen, also nicht zu den geförderten Einzahlungen. Außerdem steht ein Altersvorsorgevertrag nicht auf der Liste der Anlagen, die das Gesetz für VL erlaubt.

Sind vermögenswirksame Leistungen noch sinnvoll?

Zahlt dein Arbeitgeber VL zusätzlich zum Gehalt, bekommst du Geld angelegt, ohne selbst etwas einzuzahlen. Er überweist die VL an den Vertrag, den du aussuchst und ihm nennst. Ob er den Betrag stattdessen als Lohn zahlt, wenn du keinen Vertrag hast, steht in deinem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Die Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nur bis zu einer Einkommensgrenze. Dein zu versteuerndes Einkommen (Einkommen nach Abzügen) darf höchstens 40.000 Euro betragen, bei gemeinsamer Steuererklärung als Ehepaar 80.000 Euro. Bei Fondssparverträgen beträgt die Sparzulage bis zu 80 Euro im Jahr.

Welches Depot eignet sich für vermögenswirksame Leistungen?

Für VL brauchst du einen Vertrag in einer Form, die das Gesetz für VL erlaubt, etwa einen Wertpapier-Sparvertrag mit Fonds. Ein Altersvorsorgedepot gehört nicht dazu. Die Sparzulage gibt es bei einem solchen Sparvertrag nur, wenn das Geld sieben Jahre angelegt bleibt (Sperrfrist).

Kann ich VL als Altersvorsorge nutzen?

Du kannst das Geld aus dem VL-Vertrag nach der Sperrfrist (bei Fondssparverträgen sieben Jahre) weiter angelegt lassen und damit fürs Alter sparen. Eine Förderung wie beim Altersvorsorgedepot gibt es dafür aber nicht, und das Geld ist nicht bis zur Rente gebunden. Ein VL-Vertrag mit Fonds wird nur über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

Bekomme ich Zulage für Beiträge, die aus VL stammen?

Nein. Die Zulage im Altersvorsorgedepot gibt es nur für Altersvorsorgebeiträge, und VL zählen nicht dazu. Für VL in einem erlaubten Sparvertrag gibt es stattdessen unter bestimmten Bedingungen (Einkommensgrenze, Sperrfrist) die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Kann ich VL und Altersvorsorgedepot gleichzeitig nutzen?

Ja, als getrennte Verträge mit getrennter Förderung. Die VL fließen in einen VL-Vertrag, dein eigener Beitrag ins Altersvorsorgedepot. Die beiden Förderungen schließen sich nicht aus.

Ist ein Zuschuss meines Arbeitgebers zum Altersvorsorgedepot dasselbe wie VL?

Nein. Ein Zuschuss zum Altersvorsorgedepot ist steuerpflichtiger Arbeitslohn, keine VL. Zahlst du das Geld selbst ein, zählt es als dein Eigenbeitrag.

Quellen

Rechne selbst nach: Zulagenrechner, Kostenrechner und Selbst-Check. Dieser Text ist allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.