Vermögenswirksame Leistungen (VL): So funktioniert VL-Sparen
Redaktionell verantwortlich: Bastian Glasser, Gründer des Finanzportals TalerboxStand: 23.10.2026.
Kurz gesagt: Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geld, das Ihr Arbeitgeber für Sie in einem Sparvertrag anlegt. Die Höhe steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag, das Gesetz nennt keine. Bei Fonds-Sparverträgen gibt es bis zu 80 Euro Sparzulage im Jahr, wenn Ihr Einkommen die Grenze nicht übersteigt.
Keine Rechts- oder Steuerberatung: Dieser Text erklärt die gesetzlichen Regeln. Was Ihr Arbeitgeber zahlt, steht in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag.
Zwei Beispiele für VL-Verträge mit Fonds oder ETFs finden Sie weiter unten bei den Partnerlinks.
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Das Geld landet also nicht auf Ihrem Gehaltskonto. Es geht direkt an den Anbieter Ihres Sparvertrags. Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz fördert VL zusätzlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage, einem staatlichen Zuschuss, wenn die Anlage und Ihr Einkommen passen.
Wer kann VL bekommen?
Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der Auszubildenden. Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gelten die Vorschriften entsprechend. Ob Sie tatsächlich VL erhalten, hängt von Ihrem Vertrag ab: VL können in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen vereinbart werden. Eine Höhe nennt das Gesetz nicht. Wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, steht deshalb in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag. Wenn Sie das nicht wissen, fragen Sie in der Personalabteilung nach.
Was gilt, wenn mein Arbeitgeber keine VL zahlt?
Dann können Sie trotzdem VL sparen, mit Teilen Ihres eigenen Lohns. Der Arbeitgeber muss auf Ihr schriftliches Verlangen einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abschließen. Auch dieses Geld zählt als vermögenswirksame Leistung. Es ist dann Ihr Lohn und kein Zuschuss des Arbeitgebers.
Sollen die Lohnteile getrennt von anderen VL angelegt werden, muss der Arbeitgeber das nur bei gleichbleibenden Beträgen von mindestens 13 Euro im Monat oder 39 Euro im Vierteljahr mitmachen, oder bei einer einmaligen Anlage von mindestens 39 Euro im Kalenderjahr. Einmal im Kalenderjahr können Sie schriftlich verlangen, dass der Vertrag aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert wird. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung kann davon abweichen.
Wohin fließen VL? Die Anlageformen
Das Gesetz zählt auf, wie VL angelegt werden dürfen. Für die meisten Arbeitnehmer sind diese Formen wichtig:
- Wertpapier-Sparvertrag: ein Sparvertrag mit einer Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft, mit dem Wertpapiere wie Aktien oder Fondsanteile erworben werden. Fondsanteile sind nur zulässig, wenn der Aktienanteil im Fonds nach dem Jahresbericht mindestens 60 Prozent des Fondswerts beträgt.
- Bausparvertrag: Beiträge an Bausparkassen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz. Die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie müssen dafür nicht vorliegen.
- Wohnungsbau und Tilgung: Bau, Erwerb, Ausbau oder Erweiterung eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung im Inland, auch die Erfüllung von Verpflichtungen daraus, etwa die Tilgung eines Darlehens. Dafür überweist der Arbeitgeber die VL auf Verlangen an Sie, wenn Ihr Gläubiger schriftlich bestätigt, dass die Anlage die Voraussetzungen erfüllt.
- Banksparplan: ein Sparvertrag mit einem Kreditinstitut.
- Kapitalversicherung: eine Kapitalversicherung auf den Erlebens- und Todesfall mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.
Dazu kommen Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers, etwa Aktien oder Genossenschaftsanteile. Welche Form und welchen Anbieter Sie wählen, entscheiden grundsätzlich Sie. Ein Tarifvertrag darf die Anlage allerdings auf Wertpapier-Sparverträge, Beteiligungen, Bausparverträge und den Wohnungsbau beschränken. Banksparplan und Kapitalversicherung wären dann ausgeschlossen. Das Altersvorsorgedepot steht nicht auf dieser Liste. Welche Anbieter VL in ETFs annehmen und was sie kosten, steht im Ratgeber VL in ETFs anlegen.
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein staatlicher Zuschuss auf angelegte VL. Sie hängt von der Anlageform ab:
| Anlageform | Zulagensatz | Gefördert bis | Höchstzulage im Jahr |
|---|---|---|---|
| Wertpapier-Sparvertrag und Beteiligungen | 20 Prozent | 400 Euro VL im Kalenderjahr | 80 Euro |
| Bausparvertrag und Wohnungsbau | 9 Prozent | 470 Euro VL im Kalenderjahr | 42,30 Euro |
| Banksparplan und Kapitalversicherung | keine Sparzulage im Gesetz genannt | entfällt | entfällt |
Die Höchstzulagen ergeben sich aus Satz und Förderbetrag (20 Prozent von 400 Euro, 9 Prozent von 470 Euro). Ein Beispiel: Ihr Arbeitgeber legt 40 Euro im Monat in einem Wertpapier-Sparvertrag an. Das sind 480 Euro im Jahr. Gefördert werden davon 400 Euro, die Sparzulage beträgt 80 Euro. Der Vertrag sieht Einzahlungen für sechs Jahre vor. Liegt Ihr Einkommen in allen sechs Jahren nicht über der Grenze, kommen so 480 Euro Sparzulage zusammen.
Die Sparzulage gibt es nur, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt im Jahr der Anlage nicht über 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht über 80.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht das Bruttogehalt. Es liegt meist unter dem Bruttogehalt, weil unter anderem Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge abgezogen werden.
- Sie haben Ihrem Anbieter erlaubt, die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dafür teilen Sie ihm Ihre Steuer-Identifikationsnummer mit. Die Einwilligung muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Anlagejahr vorliegen.
Die Sparzulage ist weder steuerpflichtig noch sozialversicherungspflichtig. Der Anspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die VL angelegt wurden. Fällig wird sie mit dem Ablauf der Sperrfrist, beim Bausparvertrag auch schon mit der Zuteilung, außerdem bei einer unschädlichen vorzeitigen Verfügung. Nach Angabe der Finanzverwaltung Niedersachsen zahlt das Finanzamt sie an den Anbieter aus, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben, in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist.
Wie lange ist das Geld festgelegt?
Beim Wertpapier-Sparvertrag beträgt die Sperrfrist sieben Jahre. Sie beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Als Vertragsabschluss gilt der Tag, an dem die erste VL beim Anbieter eingeht. Geht die erste VL im Dezember 2026 ein, beginnt die Frist demnach am 1. Januar 2026 und endet nach sieben Jahren Ende 2032. In dieser Zeit dürfen Sie über die Wertpapiere nicht verfügen, sie also etwa nicht verkaufen, abtreten oder beleihen. Auch bei Sparverträgen mit einer Bank liegt das Geld sieben Jahre fest. Beim Bausparvertrag gelten die Fristen aus dem Wohnungsbau-Prämiengesetz, gleich wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Danach darf innerhalb von sieben Jahren seit Vertragsabschluss weder die Bausparsumme ausgezahlt noch ein Beitrag zurückgezahlt werden, und Sie dürfen die Ansprüche nicht abtreten oder beleihen. Als Ausnahme nennt das Wohnungsbau-Prämiengesetz unter anderem, dass Sie das Geld unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau verwenden.
Wer vor Fristende über das Geld verfügt, verliert die Sparzulage rückwirkend, soweit die Frist nicht eingehalten wird. Beim Wertpapier-Sparvertrag dürfen Sie in diesen Fällen vorzeitig über das Geld verfügen, ohne die Sparzulage zu verlieren:
- Sie oder Ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehegatte oder Lebenspartner sterben oder werden völlig erwerbsunfähig.
- Sie heiraten oder begründen eine Lebenspartnerschaft, und seit Beginn der Sperrfrist sind mindestens zwei Jahre vergangen.
- Sie werden arbeitslos, die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens einem Jahr ununterbrochen und dauert zum Zeitpunkt der Verfügung noch an.
- Sie geben Ihre Arbeit als Arbeitnehmer auf und nehmen eine Erwerbstätigkeit auf, die der Gemeinde zu melden ist, etwa einen Gewerbebetrieb.
- Sie setzen den Erlös innerhalb von drei Monaten für eine berufliche Weiterbildung ein, die bestimmte Bedingungen erfüllt.
- Sie verkaufen Wertpapiere und kaufen mit dem Erlös bis zum Ende des Folgemonats neue Wertpapiere dieser Art.
Die genauen Bedingungen stehen im Gesetz. Die Zulage bleibt außerdem erhalten, wenn Sie ein Umtausch- oder Abfindungsangebot des Herausgebers der Wertpapiere annehmen oder die Wertpapiere ohne Ihr Zutun wertlos werden. Prüfen Sie vor einer Verfügung, ob einer dieser Fälle auf Sie passt.
Sind VL steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Ja. VL sind steuerpflichtige Einnahmen und gehören zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Auf VL zahlen Sie Lohnsteuer und Sozialabgaben wie auf anderes Gehalt. Das gilt auch dann, wenn Sie VL aus Ihrem eigenen Lohn anlegen. Arbeitsrechtlich sind VL ein Bestandteil des Lohns oder Gehalts, und der Anspruch darauf ist nicht übertragbar. Nur die Arbeitnehmer-Sparzulage ist frei von Steuer und Sozialabgaben.
So kommen Sie an VL: Schritt für Schritt
- Anspruch prüfen. Schauen Sie in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung nach, ob VL vereinbart sind. Ohne Anspruch können Sie Lohnteile anlegen lassen.
- Anlage und Anbieter wählen. Das entscheiden Sie selbst. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Tarifvertrag die Auswahl beschränkt.
- Vertrag abschließen. Wählen Sie einen Vertrag, den der Anbieter ausdrücklich für VL anbietet. Der Anbieter kennzeichnet die angelegten VL.
- Arbeitgeber informieren. Der Arbeitgeber überweist die VL unmittelbar an das Unternehmen oder Institut, bei dem sie angelegt werden, und kennzeichnet sie dabei. Dafür braucht er Ihre Vertragsdaten. Wie Sie sie mitteilen, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Fragen Sie in der Personalabteilung, ob es ein Formular gibt, und teilen Sie die Daten am besten schriftlich mit.
- Einwilligung erteilen. Erlauben Sie dem Anbieter, die Daten ans Finanzamt zu übermitteln, und nennen Sie ihm Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
- Sparzulage beantragen. Der Antrag geht auf amtlichem Vordruck an das Finanzamt. Nach Angabe der Finanzverwaltung Niedersachsen stellen Sie ihn im Hauptvordruck (dem Hauptformular) der Einkommensteuererklärung. Das geht auch, wenn Sie sonst keine Steuererklärung abgeben. Die Antragsfrist endet laut Finanzverwaltung vier Jahre nach dem Anlagejahr, für 2026 also am 31.12.2030. Eine Papierbescheinigung stellt der Anbieter seit Ende 2016 nicht mehr aus. Er übermittelt die Daten elektronisch an das Finanzamt.
Zwei Beispiele für VL-Verträge mit Fonds oder ETFs finden Sie weiter unten. Was die beiden Anbieter kosten und welche Bedingungen gelten, lesen Sie auf den Seiten finvesto VL und OSKAR VL.
Wann lohnt sich VL-Sparen eher nicht?
Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über der Grenze von 40.000 Euro (80.000 Euro bei Zusammenveranlagung), gibt es keine Sparzulage. Sie können VL dann trotzdem anlegen, aber der staatliche Zuschuss entfällt. Banksparplan und Kapitalversicherung bringen nach dem Gesetz ohnehin keine Sparzulage. Außerdem liegt das Geld lange fest: Wer vor Ablauf der sieben Jahre darüber verfügt, verliert die Zulage rückwirkend, wenn kein Ausnahmefall vorliegt. Zu Kosten und Rendite einzelner Verträge sagt das Gesetz nichts. Vergleichen Sie deshalb die Gebühren der Anbieter vor Vertragsabschluss.
VL und Altersvorsorgedepot
Vermögenswirksame Leistungen lassen sich nicht ins Altersvorsorgedepot einzahlen. Sie zählen nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen. Beides können Sie nur nebeneinander nutzen: die VL in einem VL-Sparvertrag, eigenes Geld im Depot. Die Einzelheiten und ein Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber Vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorgedepot. Ob Sie für Ihren eigenen Beitrag ins Altersvorsorgedepot gefördert werden, klärt der Selbst-Check.
Einen VL-Vertrag abschließen
Für VL brauchen Sie einen eigenen Vertrag, auf den Ihr Arbeitgeber die VL überweist. Zwei Beispiele für VL-Verträge mit Fonds oder ETFs:
- VL-Fondssparvertrag bei finvesto (finvesto, öffnet in neuem Tab) * Fonds und ETFs, Arbeitnehmer-Sparzulage möglich. Dafür sollte das Geld sieben Jahre angelegt bleiben (Sperrfrist).
- VL-Sparen mit ETFs bei OSKAR (OSKAR, öffnet in neuem Tab) * Keine Sperrfrist, aber laut Anbieter auch keine Arbeitnehmer-Sparzulage.
Beide Links führen zu VL-Verträgen, nicht zu einem Altersvorsorgedepot. Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es nur für bestimmte Anlagen, etwa einen Wertpapier-Sparvertrag mit Fonds, und nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Holen Sie das Geld vor dem Ende der Sperrfrist heraus, fällt die Zulage in der Regel weg. Ausnahmen gibt es etwa bei völliger Erwerbsunfähigkeit oder bei einer Arbeitslosigkeit, die seit mindestens einem Jahr besteht. Den Anbieter wählen Sie selbst, Ihr Arbeitgeber überweist die VL direkt dorthin.
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Häufige Fragen
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Das Gesetz schreibt keine Höhe vor. VL können in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart werden. Wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, steht deshalb in diesen Unterlagen. Finden Sie dort nichts, fragen Sie in der Personalabteilung nach.
Muss mein Arbeitgeber VL zahlen?
Nur, wenn es vereinbart ist, etwa im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag. Zahlt er keine VL, können Sie verlangen, dass er einen Teil Ihres Lohns vermögenswirksam anlegt. Dazu muss er auf Ihr schriftliches Verlangen einen Vertrag abschließen. Das ist dann Ihr eigenes Geld und kein Zuschuss des Arbeitgebers.
Wie viel Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es?
Bei Wertpapier-Sparverträgen und Beteiligungen 20 Prozent der angelegten VL bis 400 Euro im Kalenderjahr, also höchstens 80 Euro. Bei Bausparverträgen und für den Wohnungsbau 9 Prozent der VL bis 470 Euro im Kalenderjahr. Für Banksparpläne und Kapitalversicherungen nennt das Gesetz keine Sparzulage.
Bis zu welchem Einkommen gibt es die Sparzulage?
Ihr zu versteuerndes Einkommen darf 40.000 Euro nicht übersteigen, bei Zusammenveranlagung von Ehegatten (gemeinsame Steuererklärung) 80.000 Euro. Maßgeblich ist das Kalenderjahr, in dem die VL angelegt wurden. Das ist weniger als Ihr Bruttogehalt, weil unter anderem Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.
Wie lange ist das Geld im VL-Vertrag festgelegt?
Beim Wertpapier-Sparvertrag sieben Jahre. Die Frist beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Wer früher über das Geld verfügt, verliert die Sparzulage rückwirkend, außer es liegt ein Ausnahmefall vor, etwa Tod, völlige Erwerbsunfähigkeit oder eine Arbeitslosigkeit, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen besteht.
Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?
Ja. VL sind steuerpflichtige Einnahmen und gehören zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Sie zahlen darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben wie auf anderes Gehalt. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist dagegen weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn mein Arbeitgeber keine VL mehr zahlt?
Sie können den Vertrag mit eigenen Einzahlungen weiterführen. Zahlt niemand in einem Kalenderjahr nach dem Jahr des Vertragsabschlusses etwas auf einen Vertrag mit laufenden Einzahlungen ein, weder VL noch einen anderen Betrag, ist der Vertrag unterbrochen und kann nicht fortgeführt werden. Sparzulage gibt es allerdings nur auf angelegte VL.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Mit dem Antrag auf amtlichem Vordruck beim Finanzamt. Nach Angabe der Finanzverwaltung Niedersachsen stellen Sie ihn im Hauptvordruck (dem Hauptformular) der Einkommensteuererklärung, bis vier Jahre nach dem Anlagejahr. Voraussetzung ist, dass Sie Ihrem Anbieter erlaubt haben, die Daten elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, und ihm Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt haben.
Kann ich VL ins Altersvorsorgedepot einzahlen?
Nein. VL zählen nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen, und ein Altersvorsorgedepot steht nicht unter den Anlageformen für VL. Beides nutzen können Sie nur nebeneinander.
Quellen
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 1 (Arbeitnehmer), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 2 (Begriff, Anlageformen, Steuer- und Beitragspflicht), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 3 (Überweisung durch den Arbeitgeber), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 4 (Wertpapier-Sparvertrag, Sperrfrist, Ausnahmen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 8 (Sparvertrag), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 9 (Kapitalversicherungsvertrag), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 10 (Vereinbarung von VL), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 11 (Anlage von Teilen des Arbeitslohns), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 12 (Freie Wahl der Anlage), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 13 (Arbeitnehmer-Sparzulage), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 14 (Festsetzung, Antrag, Fälligkeit), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz: § 15 (Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Wohnungsbau-Prämiengesetz: § 2 (Bausparbeiträge, Fristen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Einkommensteuergesetz: § 2 Abs. 4 und 5 (Einkommen, zu versteuerndes Einkommen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Einkommensteuergesetz: § 82 Abs. 4 Nr. 1 (VL zählen nicht zu den Altersvorsorgebeiträgen), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Abgabenordnung: § 138 Abs. 1 (Anzeigen über die Erwerbstätigkeit), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 23.10.2026
- Finanzverwaltung Niedersachsen: Häufige Fragen, Arbeitnehmer-Sparzulage (Antrag im Hauptvordruck, Antragsfrist, keine Papierbescheinigung, Auszahlung), abgerufen am 23.10.2026
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